…für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, sind dem Erstattungsantrag die Rechnungen und die Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Original beizufügen. Die Interpretation der eingangs zitierten Norm hat unter Bedachtnahme auf die Interpretation der diesbezüglich maßgeblichen…
…in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist, zu stellen ist. Im Berufungsfall wurde der Antrag auf Erstattung von Vorsteuern in Höhe von 1.140,39 Euro für das Jahr 2003 mit Eingabe vom 28. Juli 2004, eingelangt beim Finanzamt am 2. August 2004, gestellt. Der gleichzeitig…
…1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1…
…01.2010 wurde dargelegt: "Die Rückerstattung der Vorsteuern wurde von Ihnen abgelehnt, da wir angeblich nicht die Originalbelege beigelegt haben. Die Ihnen vorliegenden Rechnungen sind keine Kopien sondern Originalbelege. Ich beantrage die beantragten Steuern aus diesen Rechnungen zu erstatten." Das Finanzamt erließ daraufhin am 23…
…die gesetzlichen Voraussetzungen zu keiner anderen Beurteilung führen. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche schon für sich den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995, 235 (236)]. Eine…
…Bw auf amtlichem Formular die Erstattung von Vorsteuern im Betrag von 13.314,59 € für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2002 im Zusammenhang mit den Betriebkosten für diese Liegenschaft. Mit vorhergehendem Schreiben vom 19. März 2003, welches bereits auf die Erstattung der Vorsteuern abzielte…
…Normen entspricht. Eine etwaige Abweichung nach tschechischem Recht kann jedoch bei der Beurteilung eines in Österreich stattgefunden Rechtsvorganges nicht berücksichtigt werden. Das Erstattungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren und ermöglicht dem Antragsteller mit geringem formalen Aufwand die Erstattung der von ihm bezahlten Vorsteuern zu erwirken. Für…
…Abs. 1: Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§2 und 3 durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1…
…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates stellen die von der Bw. vorgelegten Zeitnachweise und Arbeitsbestätigungen von Dienstnehmern an die WIG mit Sitz in S bzw. an die Personalbeistellungsfirma FK mit Sitz in V keine geeigneten Unterlagen dar, die die Bw. zur Erstattung der Vorsteuern berechtigen. Graz…
…Abs. 1 der VO BGBl. Nr. 279/1995 sind für eine Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer ebenfalls die Rechnungen bzw. Belege im Original beizufügen (vgl. dazu ausführlich Haunold-Widhalm, ÖStZ 1995, 235ff). Für inländische Unternehmer kann der Vorsteuerabzug allerdings auch im Schätzungsweg vorgenommen werden…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 16. Dezember 2002, der am 08. Jänner 2003 beim Finanzamt einlangte, begehrte die Bw. die Erstattung der Vorsteuerbeträge für das Jahr 2001 aus einer Rechnung vom 23. Juli 2001. Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen…
…1994). Gemäß der hier maßgeblichen Fassung des BGBl 818/1993 waren nach § 6 Z.9 lit.a UStG 1972 steuerfrei die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955; die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach…
…für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. II 222/2009, ausgegeben am 13. Juli 2009, die Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008, ABl. L 44/23, zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006…
…Der österreichische Verordnungsgeber hat durch die Verordnung u.a. die Dreizehnte MwSt-RL vom 17. November 1986, 86/560/EWG über das Verfahren betreffend die Erstattung von Vorsteuern an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige umgesetzt und damit ein einheitliches Erstattungsverfahren für Unternehmer aus…
…Betrieb des Klubhauses eine inländische Betriebsstätte zu begründen. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG kann der Bundesminister für Finanzen bei Unternehmern, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben , durch Verordnung die Erstattung der Vorsteuern abweichend von den Abs. 1 bis 5 sowie den §…
…ermöglicht ihren Kunden die Nutzung inländischer Mobilfunknetze. Die Leistungsempfänger der Bw. sind nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig. Die Bw. beantragte für die Zeiträume 1997 bis 2003 die Erstattung von Vorsteuern. Die Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Provider für Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist das zur Verfügung…
…sei, dass die Leistungen der österreichischen Telekommunikationsunternehmer an das drittländische Telekommunikationsunternehmen in Österreich erbracht würden. Dieses verrechne die Telefongebühren an seine Kunden weiter, was bedeute, dass steuerbare Umsätze vorlägen. Dem Antrag auf Erstattung der Vorsteuern könne daher nicht entsprochen werden. Mit Eingabe vom 25. August…
…Art. 1 UStG 1994 im Inland tätigte. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung in den angefochtenen Bescheiden und wies die Anträge auf Erstattung der angefallenen Vorsteuern ab, in dem es die Vorsteuern in den Erstattungszeiträumen jeweils mit Null festsetzte. Mit Berufung vom 27. August…
…glaubhaft nachweisen können", reicht für sich nicht dazu aus, der Bw die Erstattung der Vorsteuerbeträge zu versagen. Denn die Führung der Geschäfte einer Handels-GmbH in einer Wohnung ist durchaus möglich, ein Hinweis nach außen (Geschäftstafel) kann lediglich ein Indiz sein. Das Finanzamt hat auch…
…279/1995: Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1…