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UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Kindern mehr berücksichtigt wurde. In der Begründung zu diesem Bescheid wird hinsichtlich der strittigen außergewöhnlichen Belastung ausgeführt: "Lt. der Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 stellt das Studium in Linz für Personen, die in E. wohnhaft sind, keine außergewöhnliche Belastung dar…

UFSI RV/0260-I/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSW RV/1687-W/11Medizinstudium in Deutschland entspricht i.S.d. § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht Medizinstudium in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2013

…ist, dass ein Studium der Medizin in Wien im Nahebereich des Wohnortes des Bw. und seiner restlichen Familie erfolgen würde. F ist in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSW RV/1612-W/101. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes: 1.1. Profi-Sportler-Ausbildung (Michaela Dorfmeister Schihauptschule Lilienfeld) 1.2. Ausbildung in einer Verordnungsgemeinde 2. AfA für einen Computer, Privatanteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…wobei 150 € und 49 € das Jahr 2009 betreffen. Das Finanzamt stellte fest, dass Wölbling, die Wohnortgemeinde des Bw., in § 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 608/1993, als Gemeinde…

UFSW RV/1071-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leobersdorf im Marchfelde - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…2. Juni 2010 teilte der Referent des Unabhängigen Finanzsenats dem Bw. mit: "Zum Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung wird bemerkt, dass nach § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 , BGBl. Nr. 605/1993 , i. d…

UFSW RV/3893-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…1988 zusteht. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass sich der Familienwohnsitz in Eisenstadt befindet, Ausbildungsort ist Wien. Die Gemeinde Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 , BGBl. Nr. 605/1993 , i…

UFSL RV/1052-L/04Berufausbildungspauschale für studierende Söhne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2005

…Da im Verfahren der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit der Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nicht erbracht werden konnte , gilt der in § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…

UFSW RV/1136-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Tochter des Bw, St., studiert in Wien an der Universität Germanistik und Geographie. A ist von Wien weniger als 80 km entfernt. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSI RV/0001-I/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…zumutbar. ..." In der zu § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erlassenen "Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten" (BGBl. 605/1993) ist der Wohnort der Berufungswerberin (K) als Gemeinde angeführt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt vom und zum…

UFSW RV/1074-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…A mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung trägt die Bw. A ist von Wien weniger als 80 km entfernt. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Gertraud Hausherr, Landessekretär Karl Studeregger und Landwirtschaftskammerrat Mag. Dr. Martin Jilch im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt am 27. Mai 2003 über die Berufung des Bw. gegen…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 2/2

…kommt § 2 der Verordnung (siehe oben) zum Tragen. Eine Verordnung zum Studienförderungsgesetz betreffend einen Ausbildungsort Pottenbrunn besteht nicht. In § 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl 608/1993, idF BGBl II 296/2001…

UFSW RV/1238-W/131. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) 2. Übernahme der Kosten für eine Autobusfahrt eines Vereins Werbungskosten als Stadtrat? 3. Übernahme der Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung der erwerbslosen Tochter, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen durch Verordnung jene Gemeinden zu bezeichnen, die wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage zum Studienort diesem gleichgesetzt werden können." § 1 Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…

UFSW RV/1190-W/13Auswärtige Berufsausbildung am Militärrealgymnasium Wr. Neustadt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…soziale Sicherheit und Generationen durch Verordnung jene Gemeinden zu bezeichnen, die wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage zum Studienort diesem gleichgesetzt werden können." § 1 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 609/1993 i…

UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die Gemeinde A wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSW RV/3014-W/09Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2007, Besuch einer Kooperativen Mittelschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 in nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden. Es besteht eine Zweitunterkunft (Internatsplatz) am Ausbildungsort. L. wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSF RV/0007-F/11Ausbildungsort innerhalb oder außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…2009, RV/2663-W/06): 1. Der Ausbildungsort ist in einer der Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (VO II) genannt: 1.1. Wird in einer dieser Verordnungen auch die Wohnortgemeinde als Gemeinde genannt, von…

UFSW RV/1470-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…zurückgelegt werden. Diese Verkehrsmittel verkehren auch zu Zeiten, zu denen eine Verwendung durch Schüler und Studenten zumutbar ist. Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI.Nr. 605/1993, i.d…

UFSW RV/3437-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2011

…einer Stunde zurückgelegt werden. Diese Verkehrsmittel verkehren auch zu Zeiten, zu denen eine Verwendung durch Schüler und Studenten zumutbar ist. Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSW RV/2310-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010

…einer Stunde zurückgelegt werden. Diese Verkehrsmittel verkehren auch zu Zeiten, zu denen eine Verwendung durch Schüler und Studenten zumutbar ist. Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…