…nicht zu. Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter sind nicht mit Berufung (§ 243 BAO) anfechtbar und gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6). Da nach den vorstehenden Ausführungen der Mitteilung vom 6. Mai 2002 der Bescheidcharakter fehlte…
…zumindest bis 1988 örtlich zuständige Finanzamt Graz Stadt für 1986 bis 1988 hatte wegen des angenommenen Vorliegens von Liebhaberei endgültige, als Nichtfeststellung intendierte Feststellungsbescheide mit NULL erlassen. Die damalige FLD für Steiermark hob in Erledigung einer dagegen erhobenen Berufung diese Bescheide auf, ohne damit neue…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufung, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richtet, ist daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, sind daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…wirksam geworden, andererseits hat das Steuersubjekt "Verlassenschaft" nicht mehr bestanden. Die Erledigung des Finanzamtes ging daher in jedem Fall ins Leere und hat somit keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide, daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…zurückgewiesen werden. In der Begründung wurde ausgeführt, der VwGH hätte festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132). Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, seien daher gemäß § 273 Abs. 1…
…Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Zurückzuweisen ist auch eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Ritz, BAO³, § 273 TZ 6 sowie die dort angeführte Judikatur). Dem § 97 Abs. 1 BAO zufolge werden Erledigungen dadurch wirksam…
…sind Berufungen gegen behördliche Erledigungen ohne Bescheidcharakter gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage hat die angefochtene Erledigung des FA vom 21.Oktober 2011 nach dem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens keine Bescheidwirkung erlangt. Zunächst findet der…
…sie keine Rechtswirksamkeit entfalten. Die Erledigung des Finanzamtes hat keine Bescheidqualität erlangt. (Vgl. VwGH vom 31.5.1994, 91/14/0140, und vom 17.11.2004, 99/14/0254). Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter gemäß § 273 Abs…
…Durch die bloße Zustellung einer an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087 mwN). Die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes (Berufungsvorentscheidung) vom 16.11.2009 vermochte sohin keine Rechtswirksamkeit…
…b BAO dar. Wenn etwa der UFS als die im Verfahren betreffend den (vermeintlichen) "Grundlagenbescheid" zuständige Abgabenbehörde erst im Zuge der Erledigung des dagegen erhobenen Rechtsmittels erkannte und beachtete, dass die angefochtene "Erledigung" gar kein rechtsmittelfähiger Bescheid, sondern bloß ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter war; und…
… 273 Abs. 1 lit. a) BAO zu entscheiden. Die als Erbschaftssteuer"bescheid" intendierte und an die verstorbene Maria.Musterfrau gerichtete Erledigung des Finanzamtes vom 23. Mai 2007 erweist sich sohin als ein keine Rechtswirkungen entfaltender "Nichtbescheid", weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Nach herrschender zivilrechtlicher Auffassung…
…nicht existente Person gerichtet war, wurde er dieser gegenüber nicht wirksam. Die Erledigung des Finanzamtes ging daher ins Leere und hat somit keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide, daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar²…
…Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Bösendorferstraße 2, vom 13. Mai 2002 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. April 2002, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 nach der am 5…
…zurückgewiesen werden. In der Begründung wurde ausgeführt, der VwGH hätte festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132). Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, seien daher gemäß § 273 Abs. 1…
…0062). Der an die Bw. zugestellte angefochtene "Bescheid" des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 4. Mai 2000 wurde nicht mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt und enthält weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung und hat folglich keinen Bescheidcharakter. Dass der im Abgabenakt erliegende…
…auf einer Erledigung dazu, dass kein Bescheid vorliegt (VwGH 10. Oktober 1991, 91/17/0096). Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO3, § 273, Tz. 6). Der an die Bw. zugestellte angefochtene des Finanzamtes für…
…die mündliche Senatsverhandlung beantragt. Mangels Bescheidadressatenqualifikation liegen in der Erledigung des Finanzamtes Nichtbescheide vor. Die Berufung gegen ein "rechtliches Nichts" führt zu deren Zurückweisung und verhindert das Eingehen in der Sache selbst. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen sowohl in Bezug auf…
…zurückgewiesen werden. In der Begründung wurde ausgeführt, der VwGH hätte festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132). Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, seien daher gemäß § 273 Abs. 1…
…und Rechtsmittelbelehrung, somit nicht die erforderlichen Bescheidmerkmale. Der allgemein gehaltenen Mitteilung (Informationsschreiben des Finanzamtes über die Einstellung der Auszahlung von Familienbeihilfe) kommt demnach die Wirkung eines rechtskraftfähigen Bescheides nicht zu. Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter sind nicht mit Berufung (§ 243 BAO) anfechtbar und gemäß § 273…