…nicht zu. Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter sind nicht mit Berufung (§ 243 BAO) anfechtbar und gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6). Da nach den vorstehenden Ausführungen der Mitteilung vom 6. Mai 2002 der Bescheidcharakter fehlte…
…Fehlen des Hinweises auf die Rechtsfolgen in der angefochtenen Erledigung, ist diese - soweit sie die Feststellung von Einkünften - einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für 2012 bis 2014 betrifft - nicht rechtswirksam ergangen, sodass sie keinen Bescheidcharakter erlangt hat. Nach der Judikatur sind Beschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter…
…zumindest bis 1988 örtlich zuständige Finanzamt Graz Stadt für 1986 bis 1988 hatte wegen des angenommenen Vorliegens von Liebhaberei endgültige, als Nichtfeststellung intendierte Feststellungsbescheide mit NULL erlassen. Die damalige FLD für Steiermark hob in Erledigung einer dagegen erhobenen Berufung diese Bescheide auf, ohne damit neue…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufung, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richtet, ist daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, sind daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…Mit Beschwerde anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO5, § 260 Tz 8, mwA). Eine gemäß § 88 Abs. 9 WTBG zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung erteilte Vollmacht erfasst auch eine Zustellvollmacht im Sinne des § 9 ZustG (vgl…
…Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1*** (in Liquidation), ***Bf1-Adr*** betreffend Beschwerde vom 23. März 2023 gegen die - als Bescheid intendierte bzw. titulierte - Erledigung des Finanzamtes Österreich vom 21. März 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit…
…Mit Beschwerde anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO5, § 260 Tz 8, mwA). Eine gemäß § 88 Abs. 9 WTBG zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung erteilte Vollmacht erfasst auch eine Zustellvollmacht im Sinne des § 9 ZustG (vgl…
…wirksam geworden, andererseits hat das Steuersubjekt "Verlassenschaft" nicht mehr bestanden. Die Erledigung des Finanzamtes ging daher in jedem Fall ins Leere und hat somit keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide, daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…zurückgewiesen werden. In der Begründung wurde ausgeführt, der VwGH hätte festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132). Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, seien daher gemäß § 273 Abs. 1…
…Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Zurückzuweisen ist auch eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Ritz, BAO³, § 273 TZ 6 sowie die dort angeführte Judikatur). Dem § 97 Abs. 1 BAO zufolge werden Erledigungen dadurch wirksam…
…sind Berufungen gegen behördliche Erledigungen ohne Bescheidcharakter gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage hat die angefochtene Erledigung des FA vom 21.Oktober 2011 nach dem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens keine Bescheidwirkung erlangt. Zunächst findet der…
…sie keine Rechtswirksamkeit entfalten. Die Erledigung des Finanzamtes hat keine Bescheidqualität erlangt. (Vgl. VwGH vom 31.5.1994, 91/14/0140, und vom 17.11.2004, 99/14/0254). Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter gemäß § 273 Abs…
…Durch die bloße Zustellung einer an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087 mwN). Die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes (Berufungsvorentscheidung) vom 16.11.2009 vermochte sohin keine Rechtswirksamkeit…
…mangelnden Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung des Finanzamtes die dagegen erhobene Beschwerde zwingend zurückzuweisen war, handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…mangelnden Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung des Finanzamtes die dagegen erhobene Beschwerde zwingend zurückzuweisen war, handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (z.B. VwGH 15.02.2006, 2005/13/0179; 22.03.2006, 2006/13/0001; 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132; 11.11.2010, 2010/17/0066). Da - wie oben dargestellt - der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Finanzamtes…
…b BAO dar. Wenn etwa der UFS als die im Verfahren betreffend den (vermeintlichen) "Grundlagenbescheid" zuständige Abgabenbehörde erst im Zuge der Erledigung des dagegen erhobenen Rechtsmittels erkannte und beachtete, dass die angefochtene "Erledigung" gar kein rechtsmittelfähiger Bescheid, sondern bloß ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter war; und…
… 273 Abs. 1 lit. a) BAO zu entscheiden. Die als Erbschaftssteuer"bescheid" intendierte und an die verstorbene Maria.Musterfrau gerichtete Erledigung des Finanzamtes vom 23. Mai 2007 erweist sich sohin als ein keine Rechtswirkungen entfaltender "Nichtbescheid", weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Nach herrschender zivilrechtlicher Auffassung…
…zu § 101 BAO, mit Verweis auf die Rechtsprechung des VwGH). Erwägungen Die angefochtene Erledigung des Finanzamtes stellt keinen rechtswirksam ergangenen, rechtsmittelfähigen Bescheid dar. Die Erledigung von Anträgen betreffend Angelegenheiten einer Personengemeinschaft oder Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die in den Anwendungsbereich des § 188 BAO fallen, sind…