…Bereicherung der Berufungswerberin ausgehen. b) Im Hinblick auf die Kapitalisierung sei man gemäß § 16 BewG vorgegangen, der von der Erlebenswahrscheinlichkeit nach versicherungsmathematischer Berechnung unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 5,5% ausgehe. Die Erlebenswahrscheinlichkeiten seien durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II 2003/627, festgesetzt…
…gehe davon aus, dass jene dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrere Personen abhängen, sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Leistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen nach versicherungsmathematischer Berechnung mit dem unter § 15 Abs. 1 angegebenen Zinssatz…
…richtig wohl: 2004] ausgegangen. Die Verordnung, BGBl. II Nr. 627/2003, über die verbindliche Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten (ErlWS-VO 2004) hat der Bundesminister für Finanzen auf Grund der Verordnungsermächtigung in § 16 Abs. 2 BewG erlassen. Gemäß § 1 dieser Verordnung ist soweit die jeweiligen Abgabenvorschriften keine…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…
…oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich nach § 16 Abs. 1 BewG 1955 aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei ist der Zinssatz…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung) ergibt…
…Gegenleistung auf die beiden Erwerbsvorgänge. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat diesbezüglich die Auffassung des Finanzamtes bestätigt, wonach die Aufteilung unter Berücksichtigung der Erlebenswahrscheinlichkeiten zu erfolgen habe, sodass für den einen Teil der Übergabe neben Grunderwerbsteuer auch Schenkungssteuer angefallen ist und die Berufung des Übernehmers gegen…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Dabei…
…um eine verbundene Rente auf das Leben zweier Berechtigter. Bei der verbundenen Rente sei nach der gemäß § 16 Abs 1 BewG angeordneten versicherungsmathematischen Berechnung aber nicht nur die Erlebenswahrscheinlichkeit des Jüngeren maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, wann das Überleben nach der zu erwartenden Lebensdauer eintritt…
…aus der Summer der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische Berechnung). Unstrittig beträgt im gegenständlichen Fall unter Anwendung der zitierten Bewertungsregel die für die übergebene Liegenschaft ausbedungene Gegenleistung (kapitalisierter Wert des Wohnrechtes) insgesamt 48…
…daraus, dass der gegenüber den ursprünglichen Erwartungen sich ändernde Erfolgsverlauf eines der aleatorischen Elemente der besonderen Gestaltung der Vertragsgrundlage bildet..... Derartige Schuldänderungen, die durch den Normalverlauf der Erlebenswahrscheinlichkeit, aber auch durch die Änderungen gegenüber dem mit guten Gründen zu erwartenden Normalverlauf des Betriebserfolges bedingt sind…
…Wohnrecht vorliege, das mit dem Ableben des später versterbenden Berechtigten erlösche, sei der Kapitalisierungsfaktor desjenigen mit der höheren Erlebenswahrscheinlichkeit für die Bewertung maßgeblich. In ihrer als Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu wertenden Stellungnahme wendete die Bw. ein, das…
…wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, ergibt sich aus der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte sämtlicher Rentenzahlungen, der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen, sowie dauernden Lasten abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (versicherungsmathematische…
…Fall, berücksichtigt die Methode der Einbeziehung der Erlebenswahrscheinlichkeiten (Berechnung nach § 16 BewG) bereits die Ungewissheit des tatsächlichen Rentenanfalles durch die weitere Berechtigte. Das Ableben der Übergeber ist keine aufschiebende Bedingung und eine zusätzliche Bedingung, die durch die in § 16 BewG integrierte Erlebenswahrscheinlichkeit nicht umfasst ist…
…2 +3 wurde unter Übernahme des dafür von der Bw. angesetzten Monatswertes von 1.000 € nach den Erlebenswahrscheinlichkeiten ein Wert des "Wohnungsrechtes" bis zum Tod des Übergebers und dann bis zum Tod der Ehegattin errechnet. Das Finanzamt hat mit Ausnahme des Abzuges der AfA…
…Februar 2006 betreffend die Übergabe von EO Grunderwerbsteuer in Höhe von € 802,11 und betreffend die Übergabe von E.O Schenkungssteuer in Höhe von € 424,07 vorgeschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen Erlebenswahrscheinlichkeiten hatte das Finanzamt für die Steuerbemessung die Gegenleistung in unterschiedlicher Höhe zugerechnet…