…den Antrag auf Erstattung/Erlass innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist einzureichen. Ebenfalls sei zu erwähnen, dass es sich bei der Bf. um ein Speditionsunternehmen handle, von welchem man annehmen könne, dass es mit den einschlägigen Bestimmungen des Zollrechts vertraut sei und ihr diese nicht unbekannt…
…Bf. hat diese die angefallene Zollschuld zwischenzeitig entrichtet, sodass das gegenständliche Verfahren - ursprünglich auf Erlass und Erstattung gerichtet - dadurch zu einem Erstattungsverfahren geworden ist. Es ist festzustellen, dass hier kein im Ausschussverfahren festgelegter Fall nach Artikel 239 ZK iVm Artikel 900 ff ZK-DVO vorliegt…
…keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2…
…keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2…
…keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2…
…keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2…
…Bf. hat diese die angefallene Zollschuld zwischenzeitig entrichtet, sodass das gegenständliche Verfahren - ursprünglich auf Erlass und Erstattung gerichtet - dadurch zu einem Erstattungsverfahren geworden ist. Es ist festzustellen, dass hier kein im Ausschussverfahren festgelegter Fall nach Artikel 239 ZK iVm Artikel 900 ff ZK-DVO vorliegt…
…Bf. hat diese die angefallene Zollschuld zwischenzeitig entrichtet, sodass das gegenständliche Verfahren - ursprünglich auf Erlass und Erstattung gerichtet - dadurch zu einem Erstattungsverfahren geworden ist. Es ist festzustellen, dass hier kein im Ausschussverfahren festgelegter Fall nach Artikel 239 ZK iVm Artikel 900 ff ZK-DVO vorliegt…
…Bf. hat diese die angefallene Zollschuld zwischenzeitig entrichtet, sodass das gegenständliche Verfahren - ursprünglich auf Erlass und Erstattung gerichtet - dadurch zu einem Erstattungsverfahren geworden ist. Es ist festzustellen, dass hier kein im Ausschussverfahren festgelegter Fall nach Artikel 239 ZK iVm Artikel 900 ff ZK-DVO vorliegt…
…Oktober 2007, Zl. 100000/20089/01/2007, betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben nach Art. 239 Zollkodex (ZK) und betreffend die Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO), sowie über die Beschwerde vom 7. Mai 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom…
…Dezember 2009 - ergänzt im Vorbringen vom 7. Mai 2010 - auf Erlass/Erstattung der mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 16. November 2009 buchmäßig erfassten und mitgeteilten Abgaben abgewiesen. Dagegen richtet sich die verfahrensgegenständliche Berufung vom 7. Dezember 2011. Nach einer weiteren Mitteilung zur Wahrung des…
…Berufungsvorentscheidung und nicht der dieser zugrunde liegende Bescheid. Da eine ein allfälliges Erlass- und Erstattungsverfahren betreffende bekämpfte Berufungsvorentscheidungen nicht vorliegt, darf sich der Unabhängigen Finanzsenat, will er nicht das verfassungsgesetzlich gewährte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzten, mit einem allfälligen Erlass bzw. einer allfälligen Erstattung…
…bisher beschrittene Weg, dass es nach einer Zollschuldentstehung wegen Verfehlungen im Rahmen von Erlass und Erstattung (Art. 239 ZK) zur Beachtung einer Begünstigung kommen kann, fortgesetzt. Im Rahmen des Art. 212a kann und konnte nun bereits auf die Entstehung der Zollschuld eingewirkt werden, weil vor…
…auf Erlass und Erstattung der Eingangsabgaben" bzw. ist auch im Schlusssatz die Rede vom Ersuchen um Erlass oder Erstattung der nachentrichteten Eingangsabgaben. Mit dieser etwas undeutlichen Formulierung könnte man dem Schriftsatz eine Doppeldeutung dahin geben, dass neben der Berufung (auch) ein Antrag auf Erstattung/Erlass…
…als Gesamtschuldnerin zur Gänze entrichtet. Es kommt hinsichtlich der streitgegenständlichen Zollschuld daher nur eine Erstattung und kein Erlass in Betracht. Gemäß Artikel 236 Absatz 1 letzter Satz ZK wird eine Erstattung nicht gewährt, wenn die Zahlung eines gesetzlich nicht geschuldeten Betrages auf ein betrügerisches Vorgehen…
…ist der in der Berufungsvorentscheidung vertretenen Rechtsmeinung der Rechtsbehelfsbehörde erster Stufe beizupflichten, weil im Gegenstande ein solcher begründeter Ausnahmefall nicht vorliegt. Schon in dem für Titel VII, Kapitel 5 des Zollkodex, Erstattung und Erlass der Abgaben, grundlegenden Art. 236 ist in dessen Abs. 2 normiert…
…Berufungsvorentscheidung vertretenen Rechtsmeinung der Rechtsbehelfsbehörde erster Stufe beizupflichten, dass ein solcher begründeter Ausnahmefall nicht vorliegt. Schon in dem für Titel VII, Kapitel 5 des Zollkodex, "Erstattung und Erlass der Abgaben", grundlegenden Artikel 236 ist in Abs. 2 normiert, dass die Frist für die Einbringung eines…
…erkundigen, auch die Bestimmungen des Zollkodex und der Zollkodexdurchführungsverordnung über Erstattung und Erlass von B.M. an H.W.L. übermittelt. Nach der Beweislage, insbesondere der Aussage der Zeugen, ist davon auszugehen, dass nach dem Parteiwillen der vorstehende Antrag nicht einem bestimmten Erstattungstatbestand zuordenbar war…
…Ausnahmefall nicht vorliegt. Schon in dem für Titel VII, Kapitel 5 des Zollkodex, "Erstattung und Erlass der Abgaben", grundlegenden Artikel 236 ist in Abs.2 normiert, dass die Frist für die Einbringung eines Antrags verlängert wird, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren…
…im Zollkodex auf zwei Regelungsbereiche aufgeteilt: Erstattung und Erlass wirken zu Gunsten des Betroffenen (wobei Art.236 die Korrektur von Rechtsfehlern beabsichtigt, während Art. 239 dem Billigkeitsgedanken zu seinem Recht verhilft), das notwendige Gegenstück, nämlich die nachträgliche Erfassung und Mitteilung von gar nicht oder nicht…