…gegen seine Miterben zu. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, das der Bw. (ebenso wie ihren Geschwistern) das Erbe nach ihrer Mutter auf Grund des Gesetzes mit einer Erbquote von einem Viertel angefallen ist. Die Bw. und Herr JH machten von ihrem Erbrecht durch Abgabe von…
…Vermögensverzeichnis erstattet und die Einantwortung beantragt. Mit Beschluss vom 22. Oktober 2008 war der Nachlass den erbserklärten Erben antragsgemäß entsprechend den Erbquoten eingeantwortet worden. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid schrieb das Finanzamt der Bw. für ihren quotenmäßigen Erwerb Erbschaftssteuer in Höhe von 2.761,26…
…Vermögensverzeichnis erstattet und die Einantwortung beantragt. Mit Beschluss vom 22. Oktober 2008 war der Nachlass den erbserklärten Erben antragsgemäß entsprechend den Erbquoten eingeantwortet worden. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid schrieb das Finanzamt dem Bw. für dessen quotenmäßigen Erwerb Erbschaftssteuer in Höhe von 7.427,52…
…rechtliche Beurteilung/Bestreitung der Grunderwerbsteuerschuld dem Grunde nach 2.1. Gesellschafter der Berufungswerberin sind ausschließlich die Erben nach D=D.F. und dies wiederum nur nach Maßgabe ihrer Erbquoten. Die Gesellschafter der Berufungswerberin haben jeweils mit Bescheiden vom 24.7.2007, eingegangen am 26.7.2007…
…sie den gesamten Nachlass und sohin auch die darin enthaltene Eigentumswohnung gegen Leistung einer Barzahlung übernehmen würde. Entsprechend den Erbquoten war dann der Nachlass den beiden Erben eingeantwortet und die Bw. über alle Aktiva allein verfügungsberechtigt gestellt worden. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte das…
…erbl. Neffe Herr R (der nunmehrige Berufungswerber, kurz Bw.) jeweils zu 1/16 des Nachlasses zu Erben berufen. Diese Erbquoten ergaben sich durch das anzuwendende materielle Erbrecht des deutschen BGB. Die Durchführung des Abhandlungsverfahrens erfolgte in Österreich nach österreichischem Recht. Mit Beschluss vom 5. September…
…Berufungswerberin, kurz Bw.) und der erbl. Neffe Herr R jeweils zu 1/16 des Nachlasses zu Erben berufen. Diese Erbquoten ergaben sich durch das anzuwendende materielle Erbrecht des deutschen BGB. Die Durchführung des Abhandlungsverfahrens erfolgte in Österreich nach österreichischem Recht. Mit Beschluss vom 5. September…
…Weiters verfügte die Erblasserin als Erbteilungsvorschrift, dass ihre Wertpapiere an die Linie von G und ihre Liegenschaften an die Linie von H im Verhältnis der Erbquoten fallen sollen. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus den im Testament erwähnten Vermögenswerten, nämlich Liegenschaften mit einem Schätzwert von…
…41.423,49) und Passiva von € 7.505,43 von Herrn A und Herrn B ein Erbteilungsübereinkommen mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "Die Erbberechtigten kommen überein, dass die Erbteilung einvernehmlich, erbquotenmäßig und außergerichtlich erfolgt, jedoch werden die erbl. 5/12 Anteile der Liegenschaft EZ***GB***…
…von € 41.423,49) und Passiva von € 7.505,43 von Herrn BW und Herrn ERBE2 ein Erbteilungsübereinkommen mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "Die Erbberechtigten kommen überein, dass die Erbteilung einvernehmlich, erbquotenmäßig und außergerichtlich erfolgt, jedoch werden die erbl. 5/12 Anteile der LIEGENSCHAFT…
…Den Ausführungen in der Berufung, dass Gesellschafter der Berufungswerberin ausschließlich die Erben nach D=D.F. sind und dies wiederum nur nach Maßgabe ihrer Erbquoten und die Liegenschaftsanteile im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftssteuer im Nachlass bereits besteuert wurden, ist entgegenzuhalten, dass zwar kein Abgabenrechtsbereich von…
…Der Grund des gegenständlichen Vorausvermächtnisses wäre gewesen, dem Bw. und seiner Schwester eine größere Erbportion zukommen zu lassen ohne die Erbquoten zu ändern. Eine schlichte Erbteilungsvorschrift wäre im Zweifel als Hineinvermächtnis angesehen worden. Der Erblasser hätte damit jedoch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass beide…
…von sämtlichen weiteren Erben unterfertigt ist, sei es zufolge mehrerer diesbezüglicher Gespräche der ausdrückliche Wunsch des Erblassers gewesen, dass zunächst die Gattin entsprechend der gesetzlichen Erbquote auch ein Drittel des Versicherungserlöses erhalten sollte. Als diese dann unvorhergesehen verstorben sei, habe der Vater die Vermerke auf…
…von sämtlichen weiteren Erben unterfertigt ist, sei es zufolge mehrerer diesbezüglicher Gespräche der ausdrückliche Wunsch des Erblassers gewesen, dass zunächst die Gattin entsprechend der gesetzlichen Erbquote auch ein Drittel des Versicherungserlöses erhalten sollte. Als diese dann unvorhergesehen verstorben sei, habe der Vater die Vermerke auf…
…von sämtlichen weiteren Erben unterfertigt ist, sei es zufolge mehrerer diesbezüglicher Gespräche der ausdrückliche Wunsch des Erblassers gewesen, dass zunächst die Gattin entsprechend der gesetzlichen Erbquote auch ein Drittel des Versicherungserlöses erhalten sollte. Als diese dann unvorhergesehen verstorben sei, habe der Vater die Vermerke auf…
…Protokolls des Notars Dr. B vom 11.12.2006, AZ: 6047/2006, fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Vorschreibung nach Erbquoten sei dann zulässig, wenn das Erbenübereinkommen wirtschaftlich den Quoten entspreche. Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass das gesamte steuerfreie…
…Parteien dieses Erbteilungsübereinkommen." Mit dem Erbteilungsübereinkommen wurden die der Verlassenschaft zugehörigen Liegenschaften unter den Erben aufgeteilt. Sämtliche weiteren zur Verlassenschaft gehörigen Aktiva sowie auch die von der Verlassenschaft zu vertretenden Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis der Erbquoten - sohin 1:1 - aufgeteilt. Bei den Verbindlichkeiten unabhängig davon…
…zu leisten und werden keine sonstigen wechselseitigen Forderungen gestellt. Alle Parteien erklären, dass durch die von ihnen hiermit getroffene Vereinbarung eine nach ihren Vorstellungen den Erbquoten wertmäßig entsprechende Regelung getroffen wurde. Die Parteien erklären hiermit ausdrücklich, dass ihnen die Werte der einzelnen Erwerbsvorgänge bekannt sind…
…zu leisten und werden keine sonstigen wechselseitigen Forderungen gestellt. Alle Parteien erklären, dass durch die von ihnen hiermit getroffene Vereinbarung eine nach ihren Vorstellungen den Erbquoten wertmäßig entsprechende Regelung getroffen wurde. Die Parteien erklären hiermit ausdrücklich, dass ihnen die Werte der einzelnen Erwerbsvorgänge bekannt sind…
…im Zeitpunkt der Eheschließung das größte Naheverhältnis zu Österreich bestand - im österreichische gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung und nicht - ...... - im deutschen gesetzlichen". Weiters war festgestellt: "in der letztwilligen Anordnung hat er - ohne nähere Benennung der Erbquoten - seine Ehefrau ......, seine Söhne ...... sowie seine Enkelinnen ......zu Erben eingesetzt…