…des Erben (§ 979 ABGB). Die Einantwortung ist der konstitutive Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes, der mit Eintritt seiner formellen Rechtskraft den Erbschaftsbesitz auf den Eingewiesenen überträgt. Die Verlassenschaftsbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 25. Juni 1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist also…
…ist, ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss die Mutter des Bw. und…
…Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde, wobei die Abgabenbehörde dabei an die gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Nach den Bestimmungen des…
…einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen. Die Abgabenbehörde ist dabei an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden. Die Abgabenbehörde ist also mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zu Grunde gelegten Erbserklärungen gebunden…
…dabei Bedacht zu nehmen, dass die Witwe des Bw. mit (weiterem) Schreiben vom 13.8.2008 einen Einantwortungsbeschluss eines inländischen Bezirksgerichts vorgelegt hatte, aus der sich (erstmals) eine Erbenqualität von vier Personen ergab. Es war daher nahe liegend, dass der Bw. über inländisches Vermögen verfügt…
…ABGB) vor. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde, die für die Abgabenbehörden in Bezug auf die Feststellung der Erbenqualität bindend ist. Der unbedingt erbserklärte Erbe kann nach Einantwortung grundsätzlich unbeschränkt für Abgabenschulden des Erblassers in Anspruch genommen werden (Ritz, BAO4, …
…gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 11). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist…
…gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 11). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist…
…gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 11). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist…
…mit anderen Worten wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verfassungswidrig. Soweit der an das gehörig kundgemachte Gesetz gebundene UFS in (mE unzutreffender) Rechtsauslegung die Erbenqualität meiner Mutter bejahen sollte, würde eine nachfolgende VfGH-Beschwerde zu einem (in dieser angeregten) Gesetzesprüfungsverfahren und zur Aufhebung der diesbezüglichen Wortfolge…
…daher - in der österreichischen Terminologie - unsachlich bzw. mit anderen Worten wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verfassungswidrig. Soweit der an das gehörig kundgemachte Gesetz gebundene UFS in (uE unzutreffender) Rechtsauslegung die Erbenqualität von Frau G. bejahen sollte, würde eine nachfolgende VfGH-Beschwerde zu einem (in dieser…
…Grundfall die formelle Wahrheitsforschung stattfindet, manchmal aber (z.B. im Außerstreitverfahren zur Feststellung der Erbenqualität) doch nach dem Prinzip der materiellen Wahrheitsforschung vorzugehen ist. Nicht gebunden ist die Abgabenbehörde hingegen an abgabenrechtliche Würdigungen, die in einer Strafentscheidung enthalten sind (z.B. VwGH 24.9.1996…
…Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen zu richten. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde, wobei die Abgabenbehörde dabei an die gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Bei der Inanspruchnahme eines Erben gemäß § 19 Abs. 1 BAO kommt es nicht darauf an…
…wird, so kann man nicht von einem Neuhervorkommen einer Tatsache sprechen, sondern handelt es sich dabei um eine andere subjektive rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes des Verlassverfahrens (Inhalt des Testamentes). Die Abgabenbehörde ist aber an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…wird, so kann man nicht von einem Neuhervorkommen einer Tatsache sprechen, sondern handelt es sich dabei um eine andere subjektive rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes des Verlassverfahrens (Inhalt des Testamentes). Die Abgabenbehörde ist aber an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…grundsätzlich kein Gericht, das berufen ist, in dem hier vom § 116 BAO geforderten Sinn Entscheidungen rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur zu fällen (anders zB Zivilgerichte bezüglich Erbenqualität). Dies insbesondere deshalb nicht, weil der Verwaltungsgerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und ihm keine eigenständige Kognitionsberechtigung zukommt, von dem Fall…
…Rz 11; OGH 18.10.1994, 10 Ob S 37/94, und 12.4.2000, 4 Ob 80/00). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde…
…was im Fall des Todes eines Gesellschafters mit den GmbH-Anteilen passieren sollte. Die Witwe und die Söhne waren infolge ihrer Erbenqualität in die Rechtstellung des Erblassers eingetreten und damit in die Vereinbarungen der Gesellschaftsverträge eingebunden. Vergleicht man die Regelungen der Gesellschaftsverträge mit dem Erbteilungsübereinkommen…
…vom 18. Oktober 1994, 10 Ob S 37/94, und vom 12. April 2000, 4 Ob 80/00). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH vom 20. Juni 1990, 89/16/0020, und vom 25. Juni 1992, 91/16/0045). Die…
…Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen zu richten. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde, wobei die Abgabenbehörde dabei an die gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Bei der Inanspruchnahme eines Erben gemäß § 19 Abs. 1 BAO kommt es nicht darauf an…