…des Erben (§ 979 ABGB). Die Einantwortung ist der konstitutive Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes, der mit Eintritt seiner formellen Rechtskraft den Erbschaftsbesitz auf den Eingewiesenen überträgt. Die Verlassenschaftsbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 25. Juni 1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist also…
…für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen somit dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.06.1992, 91/16/0045…
…ist, ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss die Mutter des Bw. und…
…ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss der Enkelsohn der Verstorbenen als Erbe…
…FAG wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 02.06.2016 als unbegründet ab. Der Bf. stellte daraufhin mit Schriftsatz vom 20.06.2016 den Vorlageantrag. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Abgabenbehörden sind an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.06.992…
…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. 2. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde. Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität iSd 116 BAO gebunden (vgl. Ritz, BAO5, § 19…
…Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde, wobei die Abgabenbehörde dabei an die gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Nach den Bestimmungen des…
…einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen. Die Abgabenbehörde ist dabei an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden. Die Abgabenbehörde ist also mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zu Grunde gelegten Erbserklärungen gebunden…
…dabei Bedacht zu nehmen, dass die Witwe des Bw. mit (weiterem) Schreiben vom 13.8.2008 einen Einantwortungsbeschluss eines inländischen Bezirksgerichts vorgelegt hatte, aus der sich (erstmals) eine Erbenqualität von vier Personen ergab. Es war daher nahe liegend, dass der Bw. über inländisches Vermögen verfügt…
…für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen somit dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.06.1992, 91/16/0045…
…gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 11). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist…
…ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss der Enkelsohn der Verstorbenen als Erbe…
…entstandene Abgabenschulden gehen ebenso über wie z.B. Haftungsschulden. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage im Sinne des § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH vom 25. Juni 1992, ZI. 91/16/0045). Der Beschwerdeführerin…
…entstandene Abgabenschulden gehen ebenso über wie z.B. Haftungsschulden. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage im Sinne des § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH vom 25. Juni 1992, Zl. 91/16/0045). Dem Beschwerdeführer…
…Parteienmaxime) beruhen (Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045; VwGH 16.12.1993…
…des Erblassers zu gleichen Teilen nach Köpfen (Art 9 Abs 2 sErbG). rechtlich folgt: Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage iSd § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045, Ritz…
…keine Vertretung durch einen steuerlichen Vertreter oder einen Masseverwalter gegeben ist, kann eine Erledigung des Bundesfinanzgerichts im gegenständlichen Verfahren nicht mehr wirksam zugestellt werden. - Gesamtrechtsnachfolge ehemGesin und ehemGes Das Bundesfinanzgericht ist an die Beschlüsse der Verlassenschaftsgerichte hinsichtlich der Erbenqualität als Beurteilung einer Vorfrage gebunden. Gemäß …
…im Sinne von § 116 Abs 1 BAO und demnach vom Bundesfinanzgericht nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen. Jedoch ist das Gericht an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045…
…und Forderungen eo ipso, ohne dass es weiterer Übertragungsakte bedarf (VwGH vom 28. Februar 2014, 2013/16/0174 ). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020; VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 ). Die Abgabenbehörde ist…
…Eigentum und Forderungen eo ipso, ohne dass es weiterer Übertragungsakte bedarf (VwGH vom 28. Februar 2014, 2013/16/0174 ). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020; VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 ). Die Abgabenbehörde…