…Steuerschuldner binnen einer Woche nach dem Entstehen der Steuerschuld diese schriftlich anzumelden, zu berechnen und zu entrichten. Die A GmbH hätte innerhalb einer Woche nach Belieferung der Tankstelle die MinSt beim Zollamt Linz/Wels anmelden, diese berechnen und auf das Konto des Zollamtes einzahlen müssen. …
…auf Rostentferner/Schalungsöl der Unterposition 2710 1999) sind die Bestimmungen des MinStG über Kraftstoffe anzuwenden. Wird ein solches - grundsätzlich verbrauchsteuerfreies - Mineralöl jedoch als Kraftstoff abgegeben oder verwendet, werden dadurch Tatbestände für die Entstehung einer Verbrauchsteuerschuld für Kraftstoffe als sogenannte Auffangtatbestände schlagend. Im Gegenstand wurde das…
…ein Lager in T besitzenden B-Ltd. verheimlichte, wodurch infolge Unkenntnis der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches die genannten bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben in der zitierten Höhe nicht festgesetzt werden konnten, sowie I.b. betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2007 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer…
…vorliegenden Fall trat der Erbanfall, also die Entstehung des Erbrechtes, mit dem Tod des Erblassers ein. Die Berufungswerberin hatte aus dem Titel der gesetzlichen Erbfolge und infolge des gültigen Erbverzichtes seitens ihres Gatten die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgegeben. Damit war der Erwerb durch…
…Träger des Heilpädagogischen Zentrums war im Streitjahr der Verein für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (seit 1. Jänner 2013 die Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein). Mit Bescheid vom 25. September 2012 hat das Finanzamt ausgehend von einem inländischen Besteuerungsrecht bezüglich der von der Berufungsführerin in…
…Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt. Es ist den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des …
…Zollamt habe den Gedanken des Binnenmarkes noch immer nicht richtig verstanden, wenn es sich beim Binnenmarkt um einen einheitlichen Raum ohne Binnengrenzen handelt, sodass im gesamten EU-Raum dieselbe Ware, derselbe Vorgang nur einmal besteuert werden dürfe. Im Gegenstand würden die Besteuerungsrechte dreier verschiedener Staaten…
…StInd 2001/2833 = ÖStZB 2002, 444). Ein Verdachtkann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (wiederum für viele: VwGH 18.1.1994, 93/14/0020…
…die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruchs mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Vom Abgabepflichtigen sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung…
…aufgrund dieser Verfügung Einnahmen zufließen. Verfügen kann der Dienstnehmer über Bezugsansprüche, die bereits entstanden, aber noch nicht fällig sind, des weiteren auch über solche, die erst in der Zukunft entstehen, also insbesondere erst aufgrund zukünftiger Dienstleistungen anfallen. Diesfalls liegt eine Vorausverfügung vor (vgl. VwGH, Zl…
…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Nach § 209a BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, steht der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Im gegenständlichen Fall erfolgte mit Bescheid des Finanzamtes Wels vom 9. Juni 1993 die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…Frage des Entstehens der angeführten Abgabenansprüche gab das Finanzamt die wesentlichen Teile der oben zitierten Prüferfeststellungen wieder, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Zur Frage der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung führte das Finanzamt nach Darstellung der diesbezüglichen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…für 1986 bis 1989 setzten den entstandenen Abgabenanspruch bescheidmäßig fest. Dies bedeutet für das Sicherstellungsverfahren, dass bei Erlassung des Sicherstellungsauftrages die Entstehung des Abgabenanspruches mit größtmöglicher Sicherheit feststand. Daran können die Berufungsausführungen nichts ändern. Der Einwand, dass die Feststellungsbescheide bekämpft wurden und im Rechtsmittelverfahren mit…
…Zollamt habe den Gedanken des Binnenmarkes noch immer nicht richtig verstanden, wenn es sich beim Binnenmarkt um einen einheitlichen Raum ohne Binnengrenzen handelt, sodass im gesamten EU-Raum dieselbe Ware, derselbe Vorgang nur einmal besteuert werden dürfe. Im Gegenstand würden die Besteuerungsrechte dreier verschiedener Staaten…
…ist, das nach der Befreiungsmethode die Besteuerungsrechte für bestimmtes Nachlassvermögen den Vertragstaaten jeweils zuteilt. Im Abgabenrecht gilt der Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben, sodass die im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (nach § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG: Tod des Erblassers) geltende Rechtslage heranzuziehen ist…
…mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über…
…7 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) unter den Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 der Erwerbsbesteuerung im Inland. Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs liegt im Sinne des Bestimmungslandprinzips grundsätzlich am Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstandes. Das Besteuerungsrecht wird jenem Mitgliedstaat zugewiesen…
…einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden, aufgetragen wird. Zum Besteuerungsrecht Österreichs und dazu, dass der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Z 5 MinStG durch die die A GmbH und nicht schon…
…Anwendung. Auf Grund dieses Abkommens stehe das Besteuerungsrecht dem Vertragsstaat zu, in dem der Erblasser den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen gehabt habe. Dies sei danach zu beurteilen, wo die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, das sei der Zeitpunkt des Ablebens…
…einem Großteil ihrer vorgetragenen Argumente überhaupt nicht auseinandergesetzt habe. Österreich komme jedenfalls kein Besteuerungsrecht gegenüber den erblasserischen Söhnen, die in Australien stets ihren Wohnsitz hatten, hinsichtlich den von diesen in Australien gelegenen ererbten Vermögens zu. Sie habe auch die geänderten Werte des australischen Liegenschaftsvermögens bescheinigt…