…wenn ein befristetes Grundnutzungsverhältnis vorliegt. Dazu wurde auf Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremden Grund, Seite 87 ff, JBl 1987,179 ua verwiesen. Darüber hinaus wäre der Bw. keine Bewertungsbefugnis, iSd § 2 Abs.1 GrEStG 1987, eingeräumt worden. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren…
…Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld der 07.03.2008 zu gelten. Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte daher, sowohl die Festsetzung der Grunderwerbsteuer, als auch die Festsetzung der Schenkungssteuer, mit den im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten Bescheiden, mit den aufgezeigten Bemessungsgrundlagen, zu Recht. Den Berufungen war daher der…
…wurde erwogen: 1. Entstehung der Steuerschuld Die Steuerschuld entsteht gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht die Steuerschuld nach…
…16/0165). Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes ist nicht als aufschiebende Bedingung anzusehen, vielmehr gilt die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts ändern kann (VwGH 9.12.1971, 112/71; 19.12.1985, 83/16/0185…
…unerfahrene Bw. das eventuelle Entstehen einer Grunderwerbsteuerschuld nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates nicht erkennbar gewesen. Die Bw. hat daher nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates das ihr Zumutbare getan, nämlich berufsmäßige Parteienvertreter (insbesonders ihren Gatten) mit der Abwicklung ihrer gegenständlichen Kaufverträge zu betrauen. Wien, am 13…
…1 NeuFöG erforderliche, mit 24. September 2007 datierte amtliche Vordruck NeuFö 3 wurde dem FAG jedoch erst im Zuge der Berufung vom 13. Dezember 2007, also jedenfalls nach Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, vorgelegt. Sind bestimmte Rechtsfolgen an die Vorlage einer Urkunde geknüpft, die eine Erklärung des…
…anzusehen und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Weiters wurde von der Bw. dahingehend argumentiert, dass ihre Rechte aus dem Anwartschaftsvertrag gemäß § 696 ABGB iVm § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld…
…iVm § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8…
…binnen 14 Tagen zu räumen hat, wenn sie eine (die Entrichtung des Kaufpreises betreffende) Kreditfälligkeit nicht innerhalb der eingeräumten Nachfrist nicht erfüllt, wird ein auflösend bedingtes Recht auf Übereignung begründet. Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte, auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld jedoch nicht.(vgl. VwGH…
… 8 Abs. 2 GrEStG abhängig ist, vielmehr ist die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung anzusehen, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts zu ändern vermag (VwGH 9.12.1971, 112/71, VwGH 19.12.1985, 83/16/0185 und 85/16…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…Übernahme der Förderung im Jahr 2007 erteilt. Die Bw. ist mit der Übernahme des Baukostenbeitrages lt. Kaufvertrag eine, jedenfalls die Zurückforderung durch den Förderer nach Pkt. 10 der Förderungszusicherung voraussetzende, somit aufschiebend bedingte Leistungspflicht eingegangen und es war zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld eine…
…angeführten Betrages von € 6.398,43 der- laut o.a. Bankinformation- zum Fälligkeitszeitpunkt, nach Unterfertigung des Schenkungsvertrages, noch offener Betrag von € 6.272,92 entrichtet. Als Entstehungszeitpunkt der Grunderwerbsteuerschuld ist der Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung, somit der 28.2.2007 anzusehen. Da zum einen…
…angeführten Betrages von € 6.398,43 der- laut o.a. Bankinformation- zum Fälligkeitszeitpunkt, nach Unterfertigung des Schenkungsvertrages, noch offener Betrag von € 6.272,92 entrichtet. Als Entstehungszeitpunkt der Grunderwerbsteuerschuld ist der Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung, somit der 28.2.2007 anzusehen. Da zum einen…
…bzw."die Abtretung der übrigen in § 2 angeführten Trennstücke erfolgten zur Errichtung und Erweiterung von Straßen und Wegen sohin unentgeltlich" noch auf Grund des Bescheides der Marktgemeinde Götzendorf vom 15 .Februar 2007 , welcher nach dem für die Beurteilung der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld maßgeblichen Zeitpunkt ergangen…
…bzw."die Abtretung der übrigen in § 2 angeführten Trennstücke erfolgten zur Errichtung und Erweiterung von Straßen und Wegen sohin unentgeltlich" noch auf Grund des Bescheides der Marktgemeinde Götzendorf vom 15 .Februar 2007 , welcher nach dem für die Beurteilung der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld maßgeblichen Zeitpunkt ergangen…
…3 wurde dem FAG jedoch erst im Zuge der Berufung vom 27.September 2007, also jedenfalls nach Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, vorgelegt. Selbst die vom Bw. ins Treffen geführte Kopie wurde erst am 3. Juli 2007, somit nach dem Entstehen der Steuerschuld vorgelegt. Sind bestimmte Rechtsfolgen…
…Berufungsfall entscheidet daher unter Beachtung der vorgenannten Rechtslage die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis…
…Mitbürgen von der F. GmbH keine Honorare bezogen und auch keine Mieteinnahmen erhalten. Zur Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bringt der Bw. vor, er habe als Verkäufer der Liegenschaft bislang den Kaufpreis nicht erhalten. Das Finanzamt möge auch berücksichtigen, dass für die weitere Zwangsveräußerung der Liegenschaft und…