…wenn ein befristetes Grundnutzungsverhältnis vorliegt. Dazu wurde auf Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremden Grund, Seite 87 ff, JBl 1987,179 ua verwiesen. Darüber hinaus wäre der Bw. keine Bewertungsbefugnis, iSd § 2 Abs.1 GrEStG 1987, eingeräumt worden. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren…
…Übertragung des Eigentumsrechtes, dagegen nicht für die Gültigkeit der obligatorischen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag (VwGH 27.9.1995, 93/16/0047). Dass die Urkunde keine Regelung über die Einverleibung enthält, ist für die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht maßgeblich (VwGH 3.10.1996, 95/16/0288…
…Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im …
…Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld der 07.03.2008 zu gelten. Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte daher, sowohl die Festsetzung der Grunderwerbsteuer, als auch die Festsetzung der Schenkungssteuer, mit den im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten Bescheiden, mit den aufgezeigten Bemessungsgrundlagen, zu Recht. Den Berufungen war daher der…
…Übertragung des Eigentumsrechtes, dagegen nicht für die Gültigkeit der obligatorischen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag (VwGH 27.9.1995, 93/16/0047). Dass die Urkunde keine Regelung über die Einverleibung enthält, ist für die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht maßgeblich (VwGH 3.10.1996, 95/16/0288…
…wurde erwogen: 1. Entstehung der Steuerschuld Die Steuerschuld entsteht gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht die Steuerschuld nach…
…16/0165). Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes ist nicht als aufschiebende Bedingung anzusehen, vielmehr gilt die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts ändern kann (VwGH 9.12.1971, 112/71; 19.12.1985, 83/16/0185…
…unerfahrene Bw. das eventuelle Entstehen einer Grunderwerbsteuerschuld nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates nicht erkennbar gewesen. Die Bw. hat daher nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates das ihr Zumutbare getan, nämlich berufsmäßige Parteienvertreter (insbesonders ihren Gatten) mit der Abwicklung ihrer gegenständlichen Kaufverträge zu betrauen. Wien, am 13…
…1 NeuFöG erforderliche, mit 24. September 2007 datierte amtliche Vordruck NeuFö 3 wurde dem FAG jedoch erst im Zuge der Berufung vom 13. Dezember 2007, also jedenfalls nach Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, vorgelegt. Sind bestimmte Rechtsfolgen an die Vorlage einer Urkunde geknüpft, die eine Erklärung des…
…Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im …
…Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im …
…anzusehen und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Weiters wurde von der Bw. dahingehend argumentiert, dass ihre Rechte aus dem Anwartschaftsvertrag gemäß § 696 ABGB iVm § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld…
…iVm § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8…
…binnen 14 Tagen zu räumen hat, wenn sie eine (die Entrichtung des Kaufpreises betreffende) Kreditfälligkeit nicht innerhalb der eingeräumten Nachfrist nicht erfüllt, wird ein auflösend bedingtes Recht auf Übereignung begründet. Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte, auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld jedoch nicht.(vgl. VwGH…
… 8 Abs. 2 GrEStG abhängig ist, vielmehr ist die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung anzusehen, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts zu ändern vermag (VwGH 9.12.1971, 112/71, VwGH 19.12.1985, 83/16/0185 und 85/16…
…war im Zeitpunkt des (möglichen) Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld als Ortsgemeinde eine Kultusgemeinde iSd § 4 AnerkG und diente damit als Teil der "***...***" der Förderung einer gesetzlich anerkannten Kirche. Auch wenn der Wortlaut der Befreiungsbestimmung im Zeitpunkt des (möglichen) Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld unklar war (siehe dazu die…
…2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Denn die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Eine die Eigentumsübertragung betreffende Vereinbarung ist also keine Bedingung, die die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bis zum Bedingungseintritt hinausschiebt (UFS 7.7…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…Übernahme der Förderung im Jahr 2007 erteilt. Die Bw. ist mit der Übernahme des Baukostenbeitrages lt. Kaufvertrag eine, jedenfalls die Zurückforderung durch den Förderer nach Pkt. 10 der Förderungszusicherung voraussetzende, somit aufschiebend bedingte Leistungspflicht eingegangen und es war zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld eine…