…Computer der Fa.I. gespeicherte ständige Grußformel, in welcher der Name des Bw. als tatsächlicher Repräsentant und Entscheidungsträger der Firma nach außen hin aufscheint. Wenn dies im Rahmen der gegenständlichen Berufung mit der Stellung des Bw. als 75%iger Gesellschafter erklärt wird, so ist dazu…
…A-GmbH (in weiterer Folge: Verband) zur Strafnummer 002 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass Herr A.B. als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes ein Finanzvergehen begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit…
…wohl: -002) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass durch Frau E. als Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich und wissentlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass Frau K.R. als dessen Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs.1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28 a FinStrG zu Gunsten des Verbandes unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß …
…im Hinblick auf die Höhe der von der B. Ltd. getätigten Investitionen (über 1,6 Mio €) von einem auf die Erzielung ökonomischer Vorteile gerichteten Verhalten der Entscheidungsträger der angeführten Gesellschaft auszugehen, wobei auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass gegen ausländische Steuergesetze verstoßen werden sollte.…
…2 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, dass J und S, als dessen Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Verbindung mit § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen haben und somit eine…
…die Fa. L-GmbH für schuldig erkannt, sie sei dafür verantwortlich, ihr Geschäftsführer M.E. habe zu ihren Gunsten unter Verletzung von Verbandspflichten durch ihren Entscheidungsträger (§ 2 Abs. 1 VbVG) vorsätzlich a) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben…
…wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des P.M. als Entscheidungsträger über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 11. November 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23…
…ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass für die folgenden durch die unbeschränkt haftende Geschäftsführerin G. als Entscheidungsträgerin im Sinnes des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes zu ihren Gunsten und unter Verletzung der sie als Abgabepflichtige treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen begangenen Finanzvergehen gemäß § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28a…
…als belangten Verband ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass Herr Ing. MB und Herr HB als dessen Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG zu Gunsten des Verbandes ein Finanzvergehen begangen haben und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des…
…Feststellungen anlässlich von UVA-Prüfungen noch vor einer Einreichung allfälliger unrichtiger Jahreserklärungen ergeben hat, sohin also nicht von einem Tatplan der Entscheidungsträger auf endgültige rechtswidrige Vermeidung der verkürzten Umsatzsteuern auszugehen ist. Mangels fehlender Berufung der Amtsbeauftragten ist dem Berufungssenat aufgrund des zu beachtenden Verböserungsverbotes gemäß…
…STRNR. 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass F.T. als deren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs.1 Verbandverantwortlichkeitsgesetz iVm § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes ein Finanzvergehen begangen hat und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs.2 VbVG iVm …
…des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, BGBl I 2005/151 idF BGBl I 2007/112, als belangter Verband dafür verantwortlich, dass S als ihre Geschäftsführerin, sohin als ihre Entscheidungsträgerin die unter Pkt. I. genannten Finanzvergehen begangen hat, wodurch die abgabenrechtlichen Pflichten des belangten Verbandes verletzt worden sind, weshalb über…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) der Frau LM als Entscheidungsträgerin über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 21. Februar 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. machte anlässlich…
…Angaben des Herrn A. sei dies aus Gefälligkeit gegenüber seinem Bruder I. erfolgt. Dieser sei auch der tatsächlich handelnde Geschäftsführer und Entscheidungsträger gewesen. Sie selbst habe weder mit dem Unternehmen im Allgemeinen, noch mit dem Geschäftlichen im Speziellen zu tun gehabt. Lediglich im Einzelfall habe…
…ist verantwortlich, weil R als Entscheidungsträger rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat und "die Nichtentrichtung der Abgaben wirtschaftlich zu Gunsten des Verbandes ausgeschlagen hat" [gemeint offenbar: R seine Taten zu Gunsten der R GmbH begangen hat und damit abgabenrechtliche Pflichten des belangten Verbandes verletzt hat] (§ 3…
…den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 40 Tagen verhängt. B) der belangte Verband Fa. T-GmbH (Bw2) für schuldig erkannt, für die durch die Bw1 als Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG 1.) vorsätzlich und wissentlich…
…2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat (§ 3 Abs. 2 VbVG). Entscheidungsträger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Geschäftsführer, Vorstandsmitglied…