…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…234 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu; gemäß § 85f leg. cit. aber - wie oben ausgeführt - darüber hinaus auch noch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden. Gemäß § 85b Abs. 2 ZollR-DG haben die Zollbehörden, bei denen…
…2 als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden, 2. ... 3. ... Die Berufung gegen Entscheidungen der Hauptzollämter, der Zollämter erster und zweiter Klasse ... ist beim örtlich zuständigen Hauptzollamt ... einzubringen ... § 85b ZollR-DG lautet: …
…im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Gemäß § 85b Abs. 1 leg. cit. steht das Recht zur Einbringung der Berufung gegen einen Eingangsabgabenbescheid innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Berufungsfrist…
…1 und 2 gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Artikel 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung zu. Der Geltungsbereich des von den Zollbehörden zu vollziehenden Zollrechts geht nach den vorzitierten Bestimmungen zwar weit über die Erhebung von Abgaben hinaus und…
…Z 1 ZollR-DG steht, soweit nicht in Abgabenvorschriften ein Rechtsbehelf für unzulässig erklärt wird, gegen Entscheidungen von Zollbehörden im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs.1 und 2 ZollR-DG als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Berufung zu. Gemäß Abs. 3 letzter Satz leg…
…der ersten Stufe (Art 243 (2) a) ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden...3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn eine Zollbehörde entgegen Art 6 (2) ZK über einen Antrag nicht innerhalb einer im geltenden Recht festgelegten Frist, insb innerhalb der Sechsmonatsfrist gem …
…Finanzsenat erhoben und darin von der Bf. (unter Beilage von Beschreibungen) die Ansicht vertreten, die Ware sei von der Zollbehörde in eine unrichtige Warennummer eingereiht worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85a Abs. 1 ZollR-DG steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der…
…für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß. Nach Art. 243 Abs. 2 ZK hat das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gegen Berufungsvorentscheidungen ist gemäß …
…Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG)…
…Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG)…
…Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG)…
…Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG)…
…Durch Art. 243 ZK werden die Mitgliedstaaten in Zollverfahren insoweit verpflichtet, dass jede Person gegen Entscheidungen von Zollbehörden, die sie unmittelbar betreffen, einen Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz - dabei kann es sich nach dem geltenden Recht eines Mitgliedstaates um ein Gericht…
…a ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden, 2. wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan, 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn eine Zollbehörde entgegen Artikel 6 Abs. 2 ZK über einen Antrag nicht innerhalb einer…