…oder 2. wenn es der Referent für erforderlich hält. Da die Berufung am 2. Dezember 2008 eingebracht wurde, die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat jedoch erst in der am 26. Februar 2009 nachgereichten Berufungsbegründung konnte diesen Anträgen gemäß §…
…81,51, Säumniszuschlag neu: € 70,67, Differenz Säumniszuschlag: € 10,84. Mit getrennter Eingabe vom 30. Mai 2011 wurde die Entscheidung über alle Berufungen durch den gesamten Berufungssenat beantragt. In einem Fax vom 15. Juni 2011 bzw. mit weiterem Fax vom 16. Juni 2011…
…Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Mit einem "Sonstigen Anbringen", das im Verfahren FinanzOnline rund fünf Minuten später eingebracht wurde, wurde "ergänzend zum soeben gestellten Vorlageantrag der Antrag gestellt, dass über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat entschieden und eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt…
…Jänner 2003 anhängig gewesene Beschwerden in den für den Zollbereich sinngemäß anzuwendenden Übergangsbestimmungen (siehe dazu § 85c Abs. 8 ZollR-DG), namentlich in § 323 Abs. 12 BAO u.a. ausgeführt, dass Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat auch für den Zollbereich in sinngemäßer Anwendung dieser…
…möglicher Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde nicht gestellt. Die Entscheidung über die Berufung obliegt somit dem Referenten. Wiederaufnahme der Verfahren: Gem. § 307 (1) BAO ist, aufgrund der Verbindung der Bescheide über die Wiederaufnahme der Jahre 1992 - 1994 mit den berufungsgegenständlichen Sachbescheiden der…
…durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Antragsberechtigt nach § 282 Abs. 1 Z 1 BAO sind jene Parteien, denen die Befugnis zur Einbringung der Berufung zusteht (Ritz, Bundesabgabenordnung, § 282, Tz. 3). Einerseits war der steuerliche Vertreter der S.GmbH mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, einen Antrag auf Entscheidung…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Antragsberechtigt nach § 282 Abs. 1 sind jene Parteien, denen die Befugnis zur Einbringung der Berufung zusteht (Ritz, Bundesabgabenordnung, § 282, Tz. 3). Einerseits war der steuerliche Vertreter der S.GmbH mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, einen Antrag auf Entscheidung durch den…
…Vorjahre unterlässt. Aus diesen Gründen sei das Finanzstrafverfahren gegen den Bw. einzustellen. Beantragt wurde im Berufungsschreiben gemäß § 62 Abs.2 lit.b FinStrG die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. In der am 1. Juni 2010 vor dem Berufungssenat durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Bw. nach…
…Im Namen und im Auftrag unseres Mandanten beantragen wir, gemäß § 282 (1) Z. 1 BAO, in Verbindung mit § 323 (12) BAO, die Einscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat. Weiters wird gemäß § 284 (1) Z. 1 BAO, in Verbindung mit § 323 (12) BAO, beantragt…
…die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und beharrte auf einem Abzug der außergewöhnlichen Belastung ohne Anrechnung eines Selbstbehaltes. Mit Schreiben vom 8. Jänner 2003 wurde in Ergänzung zum Vorlageantrag die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Mit Vorhalten vom 30. Jänner 2007 teilte die Referentin des unabhängigen Finanzsenates der Bw. und dem Finanzamt mit, wie sich die Sach- und Rechtslage für sie darstellt und aus welchen Erwägungen nach Ansicht der Referentin - unvorgreiflich der Entscheidung durch den…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Mit Vorhalten vom 30. Jänner 2007 teilte die Referentin des unabhängigen Finanzsenates der Bw. und dem Finanzamt mit, wie sich die Sach- und Rechtslage für sie darstellt und aus welchen Erwägungen nach Ansicht der Referentin - unvorgreiflich der Entscheidung durch den…
…beantragt, noch die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat begehrt. Da dem am 23. März 2007 nachgereichten Schreiben aber keine Qualifikation einer Berufung (oder eines Vorlageantrages) zukommt, vermag die nachgereichte Ergänzung auch keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung oder die Zuständigkeit des gesamten Senates zu erwirken (vgl…
…und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Die vom Prüfer verfasste Stellungnahme zur neuerlichen und gegenständlichen Berufung datiert vom 26. November 2004 geht auf die oben wiedergegebenen Berufungspunkte ein und erklärt zur Wiederaufnahme des Verfahrens, dass die näheren Umstände der Geschäftsführertätigkeit von Frau B aus den…
…Ehegatte Eigentümer bleibe und nicht - wie hier - den Besitz im Rahmen einer Übergabe aufgebe und das Wohnrecht der Ehegattin nicht anders als durch Einräumung der Dienstbarkeit sichern könne. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde für den Fall einer stattgebenden Berufungsentscheidung zurückgezogen.  …
…Höhe von € 59.870,18." Außerdem beantragte der Bw. gemäß § 282 BAO die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Beweis wurde von der Referentin des unabhängigen Finanzsenats erhoben durch Einsicht in das elektronische Abgabeninformationssystem des Bundes betreffend das Veranlagungsverfahren des Bw. zur St.Nr. x…
…die Bw den Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgenommen. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat war unzulässig, weil er nicht in der Berufung gestellt wurde. Bezüglich Umsatzsteuer 2004 waren der Antrag auf mündliche Verhandlung und der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat unzulässig…
…Antrag), sind auch jene Berufungen, für die nach den § 260 Abs. 2 und 261 BAO (alte Fassung -Kollegialorgan (5 Mitglieder) Senatszuständigkeit bestanden hat, ab 1.Jänner 2003 monokratisch zu erledigen (ausser wenn der Referent die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach § 282 Abs. 1 Z…
…die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat aufgrund der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Natur, die damit zusammenhängen. II. Über die Berufung wurde erwogen: Die Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates ergibt sich aus § 282 Abs. 1 Z 2 BAO. 1.) Sachverhalt Zur Wahrung des Parteiengehöres wurde den…
…in sachverhaltsmäßiger wie auch rechtlicher Hinsicht keinen solchen Schwierigkeitsgrad aufweist, dass eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (§ 282 Abs. 1 Z 2 BAO) als notwendig oder zweckmäßig erachtet werden musste. Bei Berufungsentscheidungen hat die Berufungsbehörde grundsätzlich von der im Entscheidungszeitpunkt gegebenen Sachlage auszugehen (Ritz, BAO³ …