…ideellen Liegenschaftsanteil von 9/20 entfalle. Der im Jahr 1998 veräußerte Liegenschaftsteil habe rd. 50% der gesamten Liegenschaft betroffen. Entsprechend seien 50% der im Jahr 1991 angefallenen Anschaffungskosten (zuzüglich geschätzter Nebenkosten) bei der Ermittlung des 1998 erzielten Spekulationsgewinnes als Werbungskosten berücksichtigt worden. Ohne weitere Ausführungen…
…den Entfall zugesagter Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, oder schlicht nur als Anerkennung dafür, dass er die Gesellschaft in der Vergangenheit erfolgreich geführt hat, müsse nicht näher untersucht werden und könne daher dahingestellt bleiben, weil all diese möglichen Gründe ihre ursächliche Wurzel in der Geschäftsführung des…
…rechtsirrigen Meinung, Österreich habe wegen der bereits durch Quellensteuerabzug erfolgten Besteuerung in der Schweiz keinerlei Besteuerungsrecht, teilte der Bw dem Finanzamt mit, er werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt erließ daraufhin auf Basis des zwischenzeitlich eingereichten Lohnzettels den angefochtenen Bescheid. In…
…3 lit. b). Nach dem oben zitierten Wortlaut des Art. 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA steht das Besteuerungsrecht an Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderen öffentlichen Ruhegehältern nur dem Quellenstaat zu. Im gegenständlichen Fall darf daher nur die USA die dem Bw…
…welcher Teil der österreichischen Einkommensteuer auf die Auslandseinkünfte entfalle. Nur bis zu diesem Betrag sei eine Anrechnung möglich. Allein schon aus dieser Formulierung werde ersichtlich, dass weder die Höhe der ausländischen Quellensteuer noch die ausländische Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages eine Rolle spiele. In…
…§ 47 Abs. 1 EStG 1988 von der bezugsauszahlenden Stelle einbehalten. Da der Bw. seinen (einzigen) Wohnsitz in Liechtenstein hat, ist zur Beurteilung des zwischenstaatlichen Besteuerungsrechtes das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein (DBA) zu beachten. Dieses ist gem. Art. 1 DBA iVm Art. 4 DBA anwendbar…
…tätig geworden ist, steht Österreich als Tätigkeitsstaat das anteilige Besteuerungsrecht am Arbeitslohn des Bw. zu. Art 15 Abs. 1 2. Satz DBA-Ungarn normiert das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates als Ausnahme vom Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates. Für jenen Anteil am Arbeitlohn der auf Tätigkeiten entfällt, die weder…
…Aufteilung der Besteuerungsrechte betreffen und somit das ausgehandelte Gleichgewicht stören. Entgegen der von der Bw. vertretenen Rechtsansicht steht Art. 58 Abs. 1 lit. a EG der gegenständlichen Besteuerung nicht entgegen. Durch diese Regelung wird nämlich sichergestellt soweit es bisher zu keiner Harmonisierung des Ertragsteuerrechts gekommen…
…Denn nach Art. 9 des DBA-Deutschlands 1954 erlangte Deutschland nur insoweit das Besteuerungsrecht an den Bezügen, als diese auf eine dort ausgeübte Arbeit entfalle. Eine dem Art. 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entsprechende Sondernorm für die Bordbesetzung von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr…
…seien. Nur für den Fall, dass nicht ohnehin die Begünstigungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anwendbar sei, werde der Bestand des Besteuerungsrechtes der Schweiz hinsichtlich jener Einkommensbestandteile geltend gemacht, die auf die in der Schweiz stattgefundenen Besprechungen entfielen und vorsorglich darauf verwiesen…
…ist, wo der Berufungswerber seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte und schließlich, ob Österreich oder einem anderen Staat das Besteuerungsrecht an den Einkünften des Berufungswerbers zustand. Folgender Sachverhalt steht fest: Der Berufungswerber ist österreichischer Staatsbürger. Er war in den Streitjahren bei der Schweizer Firma Ä, deren…
…Irland erzielten Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, ungeachtet der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an die Republik Irland als Quellenstaat. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt gemäß Artikel 22 des Abkommens bei der Ermittlung der österreichischen Einkommensteuer die Anrechnung der irischen Steuer. Bei diesem Anrechnungsverfahren ist die…
…ist, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des inländischen und ausländischen Steuerabzuges unter den in § 95 Abs. 1 EStG 1988 vorgesehenen Steuersatz sinkt. Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht zur Gänze entzogen ist, sind abkommensgemäß von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Die…
…den tatsächlichen Sachverhalt zu erhellen. Mangels erhöhter Mitwirkung der geprüften Gesellschaft im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten seien der Behörde Grenzen gesetzt. Was die Doppelansässigkeit verbunden mit dem allfälligen Verlust des Besteuerungsrechtes betreffe sei Faktum, dass die geprüfte Gesellschaft im Firmenbuch mit Sitz in Wien eingetragen sei…
…Bezüge bereits innerstaatlich gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Allfällige Einschränkungen des diesbezüglichen Besteuerungsrechtes der Republik Österreich durch Art 15 iVm Art 24 Abs 2 lit a DBA Rumänien gehen daher ins Leere. Der Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs 3…
…mit der Einrichtung dieses Institutes vom Berufungswerber (Bw.) geltend gemachten Vorsteuern in Höhe von S 8.911,00 nicht zum Abzug zugelassen, da Frankreich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens alle Besteuerungsrechte habe und es daher in Österreich nicht zur Berücksichtigung von Vorsteuern kommen könne (vgl. Pkt…
…mit der Einrichtung dieses Institutes vom Berufungswerber (Bw.) geltend gemachten Vorsteuern in Höhe von S 8.911,00 nicht zum Abzug zugelassen, da Frankreich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens alle Besteuerungsrechte habe und es daher in Österreich nicht zur Berücksichtigung von Vorsteuern kommen könne (vgl. Pkt…
…sondern einen einkommensteuerpflichtigen Gewerbebetrieb. In der Berufung wurde dagegen unter Hinweis auf Artikel 5 des DBA vorgebracht, mangels Betriebstätte im Inland habe Ö. an diesbezüglich kein Besteuerungsrecht. Das bereits oben zitierte DBA Ö./K.enthält in diesem Zusammenhang folgende Bestimmungen: Artikel 7 Unternehmensgewinne (1) Gewinne…
…Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zu. Art 15 Abs. 1 2. Halbsatz DBA-Ungarn normiert das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates als Ausnahme vom Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates. Für jenen Anteil am Arbeitlohn der auf Tätigkeiten entfällt, die weder in Österreich noch in Ungarn ausgeübt wurden (Drittstaaten), fällt das Besteuerungsrecht…
…die der Arbeitgeber im anderen Staat hat, und hinsichtlich der Tätigkeit des Bw in den anderen Vertragsstaaten jeweils sämtliche dieser Kriterien erfüllt werden, bleibt für das Einkommen, soweit es nicht auf Deutschland entfällt, das Besteuerungsrecht in Österreich. Die auf Deutschland entfallenden aus der inländischen Bemessungsgrundlage…