…ergebe sich, dass das Finanzamt in derselben Sache nunmehr zweimal entschieden habe und damit die angefochtenen endgültigen Bescheide auch mit der Rechtswidrigkeit seiner Unzuständigkeit belastet habe. Mit Bericht vom 24. Jänner 2008 legte die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor…
…nicht aufscheint, ist dies im gegenständlichen Verfahren nachzuholen. Im Wirtschaftsjahr 2005 ist diese Rückstellung gewinnerhöhend wieder aufzulösen und somit der Bescheid insoweit abzuändern. In Zusammenhang mit dem nunmehr eingeschränkten Berufungsbegehren verweist der steuerliche Vertreter der Bw. auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Juli 2001…
…Berufung ein und begründete, die dort angegebenen Daten und Vertragslaufzeiten würden nicht stimmen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2007 übermittelte das Finanzamt nachträglich die Berechnung der Bemessungsgrundlage für den endgültigen Bescheid sowie Kopien der o.a. Unterlagen. Im Zuge des Berufungsverfahrens übermittelte die h. o…
…Wenn die Ungewissheit (Abs. 1) beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen (§ 200 Abs. 2 erster Satz BAO). Zwar ist den Bescheiden vom 14. Juli 2005 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2003 und 2004 nicht zu entnehmen, worin nach Ansicht des…
…§ 200 Abs 2 BAO endgültigen Bescheid des Finanzamtes FA FAA vom 28. November 2006 betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die im Kalenderjahr 1997 erzielten Einkünfte werden gem…
…entspricht € 2,975.952,55) geleistet. Insgesamt wurden daher zu "Treuconsult 18/99" Treugeberdirektzahlungen in Höhe von S 41,400.000.- (entspricht € 3,008.655,33) geleistet." 2.) Das Finanzamt nahm das Verfahren zum endgültigen Bescheid wieder auf und setzte mit Bescheid gemäß §…
…vom 6. März 2000 bekannt, dass für Treuconsult 18/99 zu den stillen Einlagen Treugeberdirektzahlungen in Höhe von S 450.000.- geleistet wurden. Das Finanzamt bezog letzteren Betrag mit endgültigem Bescheid vom 29. Jänner 2003 in die Bemessungsgrundlage mit ein. Mit Schreiben vom 4. Februar…
…19. November 1997 und 30. September 1998 in Kopie angeschlossen, die entsprechenden Vereinbarungen seien daher der Abgabenbehörde bereits vor Erlassung der endgültigen Bescheide bekannt gewesen. Die Einbeziehung der Treugeberdirektzahlungen in die Bemessungsgrundlage für den Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber gemäß § 2. Z. 1…
…wurde die Kapitalverbreiterung der Bw. bewirkt. Aus all diesen Gründen waren sowohl die Berufungen gegen die Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO (RV/0787-W/03, RV/0788-W/03), als auch gegen den endgültigen Bescheid (RV/0641-W/03) als unbegründet abzuweisen. Wien, am 1…
…2007/13/0054 bestätigt. Wenn keine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 und 2 BAO (mehr) besteht, muss jedenfalls ein endgültiger Bescheid erlassen werden. Die Berufungsentscheidung ergeht endgültig, zumal nunmehr unstrittigerweise kein Vorläufigkeitsgrund iSd § 200 BAO vorliegt. Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt…
…Da im Rahmen des weiteren Ermittlungsverfahrens hervorkam, dass die Treugeberdirektzahlungen dazu am 14. November 2000 geleistet wurden, erließ das Finanzamt den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003. Der Senat hat erwogen: I.) Gründung einer (atypisch) stillen Gesellschaft Gemäß § 2 Z. 1 KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer:…
…0792-W/03 und RV/0793-W/03) aus verfahrensrechtlichen Gründen stattzugeben und die angefochtenen Bescheide aufzuheben, sodass die ursprünglichen Gesellschaftsteuerbescheide gemäß § 307 Abs. 3 BAO wieder dem Rechtsbestand angehören. Die Berufung gegen den endgültigen Bescheid (RV/0789-W/03) war als unbegründet abzuweisen. Wien…
…im Sinne des Abs. 1 beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt (§ 200 Abs…
…vom 19.3.2004 wurde mitgeteilt, dass von 2005-2007 keine Umsatzpachtnachzahlungen erfolgt seien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.3.2008, StNr., setzte die Abgabenbehörde I. Instanz die Gebühr mit Euro 33.801,24 endgültig fest mit der Begründung, dass die vom Optionsrecht umfassten…
…Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle eine endgültige Aussage treffen zu können. Dafür reiche auch der nunmehrige Beobachtungszeitraum von acht Jahren noch nicht aus. An diesem Standpunkt hielt das Finanzamt auch bei der Erlassung des vorläufigen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 (gesonderte Bescheidbegründung vom 4.10.2006…
…durch Stbr., vom 17. September 2007 gegen den gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültigen Bescheid des FAes vom 28. August 2007 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 nach der über Antrag am 22. Juli 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
…schweres Verladegerät wie Gabelstapler, Ameisen etc. wirken sich außerdem ausgesprochen nachteilig auf die Oberfläche des Hallenbodens aus, welcher immer wieder Risse und Beschädigungen aufweist. Diese Schäden müssen wegen der Art der geladenen Güter (Lebensmittel) selbstverständlich laufend saniert werden, um keinerlei Verunreinigungen zuzulassen. Die Rücksprache und…
… 200 Abs. 1 BAO) wird vom Bw begehrt, die Einkommensteuer entsprechend den Ansätzen in der seinerzeit eingereichten Einkommensteuererklärung zu veranlagen und einen endgültigen Bescheid zu erlassen. Im Verlauf des bisherigen Verfahrens wurde gegenüber dem Finanzamt dazu vorgetragen, dass der Bw aus seiner (zunächst nebenberuflich betriebenen…
…RA" Dieses Schreiben ist nach seinem Wortlaut erkennbar vom Ziel getragen, der Bestandnehmerin gegenüber die Bestandvertragsgebühr endgültig festzusetzen. Das Finanzamt errechnete dabei unter Berücksichtigung der bereits vorläufig vorgeschriebenen Gebühr eine Nachforderung in der Höhe von € 4.526,00. Mit Bescheid vom 31. Mai 2006…
…Folge periodenverschoben zur Abrechnung gelangt. Es werde daher nach wie vor beantragt, von der Vorläufigkeit der Bescheiderlassung Abstand zu nehmen und die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide 1998 und 1999 als endgültig auszufertigen. Mit Eingabe vom 18. April 2002 wurde der Vorlageantrag (vom 12. April 2002) noch…