…eine juristische Person (zB GmbH), so ist die Sendung diesfalls dem § 13 Abs. 3 ZustellG folgend einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Wer das ist, richtet sich nach den die Organisation der nicht natürlichen Person regelnden Vorschriften (OGH 8.5.1991, 9 Ob A 91…
…dieser Bescheid mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht, wenn die Berufungsvorentscheidung der Bw. bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre…
… und RL 2006/112/EG, Abl.Nr. L 347 v.11.12.2006) zu übersenden. Des Weiteren hat der Bw durch Empfangnahme der Zigarettensendungen dazu beigetragen, dass UP die in Rede stehende Zigaretten (als dem österreichischen Tabakmonopol unterliegende Gegenstände, siehe § 1 TabMG 1996) dem bestehenden…
…Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben (VwGH 28. 5…
…oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch…
…diese eine Postvollmacht besteht (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 3). Auch die im § 13 Abs. 3 ZustellG erwähnten Empfänger, also die zur Empfangnahme befugten Vertreter einer juristischen Person, Personengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts etc., sind berechtigt, einen Postbevollmächtigten zu bestellen (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 11…
…erteilt gemäß § 8 RAO" ist nicht erkennbar, ob auch eine ausdrückliche Zustellungsbevollmächtigung erteilt worden ist. Eine an sich unbeschränkte Bevollmächtigung schließt aber stets die "Ermächtigung" zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde ein (vgl. Beschluss des VwGH vom 15.12.1994, 94/15/0110). Gemäß § 103…
…des Bw. der Prüfungsauftrag vom 21. Juli 1998 übergeben und diese Empfangnahme von diesem durch seine Unterschrift bestätigt. Die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 1992 wurde daher jedenfalls durch die Erlassung des Erstbescheides am 29. November 1994 und durch die Bekanntgabe des Prüfungsauftrages am 20. August…
…Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird…
…Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird…
…Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Laut Abfrage im Abgabeninformationssystem des Bundes vom 25.02.2011 bevollmächtigte der Bw am 15.05.2007 die Firma VM Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft zur Empfangnahme von Dokumenten (Zustellvollmacht). Mit Schreiben vom 28.02.2011 wurde der Bw ersucht mitzuteilen…
…verhängte über ihn eine Geldstrafe von 4.550,00 €, im Nichteinbringungsfall 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der sich zum Zeitpunkt des Ergehens der Strafverfügung in der Justizanstalt A befindliche Bf. bestätigte deren Empfangnahme am 23. Mai 2008 durch seine Unterschrift. Mit Schreiben vom 23. Juni 2008…
…GrESt) von 1.750,-- € wird an diesen abgetreten. Dieser ist daher zur Empfangnahme berechtigt. Aufgrund obiger Vereinbarung hat der Bw sodann einen Antrag auf Rückerstattung der GrESt von 1.750,-- € gestellt, weil die Käuferin den Kaufpreis für die Liegenschaft nicht habe aufbringen können…
…Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellvollmacht)", während in der Textierung dieser Bestimmung idF bis 31.12.2007 noch davon die Rede war, gegenüber der Behörde ist ausdrücklich zur Empfangnahme von Dokumenten zu bevollmächtigen…
…so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird…
…Zustellvollmacht unbeachtet blieb. Mit Fax vom 2. Juli 2013 wurde der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die mündliche Verhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Parteien können andere Personen gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt…
…1 ZustG können, soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt…
…einsichtig, welche Rechtsbelehrung hier erteilt hätte werden sollen. Gemäß § 9 Abs. 1 ZustellG können die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellvollmacht) Gemäß § 10 Abs. 1 ZustellG kann Parteien und Beteiligten, die…
…um Rückzahlungs-, Umbuchungs- oder Überrechnungsanträge zugunsten des Abgabepflichtigen selbst handelt (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 817). Gleiches gilt für die Ermächtigung zur Empfangnahme behördlicher Schriftstücke für den Vertretenen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 821). Eine Spezialvollmacht kann im Übrigen auch konkludent erteilt werden (vgl. OGH 23. 2…
…so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird…