…hat, dass der Einleitungsbescheid, soweit er die Finanzordnungswidrigkeit betrifft, ersatzlos aufzuheben gewesen wäre). Demnach steht gegen die Erlassung einer Einleitungsverfügung keine Beschwerde zu. (Anm.: Bis zur Finanzstrafnovelle 2010, BGBl I 2010/104 stand gegen einen Einleitungsbescheid eine Beschwerde zu). Der Zurückweisungsbescheid ist zu Recht ergangen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen Dkfm. HB, geb. X, Adresse, wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Jänner…
…Juni 1988, B 92/88, der ausführe, dass die Einleitungsverfügung in Form eines Bescheides zu ergehen habe. Da an die Einleitungsverfügung Rechtsfolgen geknüpft seien, müsse die Einleitungsverfügung Bescheidcharakter haben. Abschließend werde nochmals auf die Beschwerde vom 21. Juli 2008 verwiesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch X, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Juli 2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli…
…sondern auch die Einleitungsverfügung hinsichtlich Lohnabgaben als Bescheid(-bestandteil) ansieht, deren Rechtmäßigkeit anficht und die Einstellung auch dieses Strafverfahrens begehrt. Da die Einleitungsverfügung jedoch weder in Bescheidform ergangen ist noch nach herrschender Lehre und Rechtsprechung als Bescheid qualifiziert und somit auch nicht mit einem Rechtsmittel…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. März 2009 zur Strafnummer 001 wird als unbegründet abgewiesen B. Die Beschwerde gegen die Einleitungsverfügung des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. März 2009 zur Strafnummer 001 wird als unzulässig zurückgewiesen. C. Die Beschwerde vom 15…
…wenn ein bloß fahrlässiges Verhalten gegeben sei. Die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis vom 9. Juni 1988 B92/88Slg NF 11680, dass ein Bescheidcharakter für die Einleitungsverfügung nur dann gegeben sei, wenn es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen handle, könne nicht weiter aufrecht erhalten werden…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied Mag. Peter Maurer des Finanzstrafsenates 1 gemäß § 161 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 10. Oktober 1997 der Bf. gegen den Bescheid vom 6. Oktober 1997 des Finanzamtes Innsbruck, dieses…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Gerhard Fuchs, wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Juni 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck…
…Untersuchungsverfahrens dem Spruchsenat zuzuleiten. Diese Stellungnahme hat insbesondere die deutliche Beschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten unter Angabe der anzuwendenden Strafvorschrift und des strafbestimmenden Wertbetrages zu enthalten und die Beweismittel zu bezeichnen. Genügt es für den Spruch einer Einleitungsverfügung bzw. eines Einleitungsbescheides noch…
…einzuleiten (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 14. Feber 1991, Zl. 90/16/0210). Im Spruch der Einleitungsverfügung muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, welches als Finanzstrafvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen umschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", d.h…
…Zl. 90/16/0210, u.a., mit der Rechtsnatur der Einleitungsverfügung eingehend auseinandergesetzt und in den Entscheidungsgründen dargelegt, dass durch die im § 83 Abs. 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmung im Speziellen dem Beschuldigten die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und ihm…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen A, vertreten durch Schmid & Horn Rechtsanwälte GmbH, Kalchberggasse 6-8, 8010 Graz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch PSW Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung GmbH, Conrad von Hötzendorf-Straße 37a/II, 8010 Graz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…Feber 1992, Zl. 90/16/0210, u.a., mit der Rechtsnatur der Einleitungsverfügung eingehend auseinandergesetzt und in den Entscheidungsgründen dargelegt, dass durch die im § 83 Abs. 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmung im Speziellen dem Beschuldigten die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Klaus Vergeiner, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 9, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. November 2010…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Juni 2010 gegen den…
…Zl. 90/16/0210, u.a., mit der Rechtsnatur der Einleitungsverfügung eingehend auseinandergesetzt und in den Entscheidungsgründen dargelegt, dass durch die im § 83 Abs. 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmung im Speziellen dem Beschuldigten die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und ihm…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen S.B., Geschäftsführerin, geboren am 20. Juli 1962, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 24. März 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung…