…von den Fällen nach Art.244 Abs.2 leg.cit, sofort vollziehbar. Darnach werde durch das Einlegen eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten die Vollziehung ihrer Entscheidung jedoch aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…nnnnn/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…244 Abs. 2, sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben…
…Verfahren dar, dies nicht zuletzt wegen des Rechtsschutzinteresses des Abgabenschuldners. Gemäß Art. 243 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 ZK…
…Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 93 Abs. 3 Buchst. b), § 85 c Abs. 1 ZollR-DG. Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach Art. 243 ZK: (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen…
…Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach 243 ZK (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Das bedeutet, daß ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einbringung eines Rechtsbehelfs…
…Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 93 Abs. 3 Buchst. b), § 85 c Abs. 1 ZolIR-DG). Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach Art. 243 ZK (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen…
…Zollkodex) keine Bestimmung, welche die Möglichkeit eines "Aufschiebungsantrages" auch bei Einbringung eines außerordentlichen Rechtsmittels ausschließt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art. 243 Abs. 1 erster Satz ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie…
…die sie unmittelbar betreffen, einen Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz - dabei kann es sich nach dem geltenden Recht eines Mitgliedstaates um ein Gericht oder eine gleichwertige spezielle Stelle handeln - einlegen kann (einlegen können muss). Sowohl in Polen als auch in Österreich…
…Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Art. 244 ZK in der Fassung der Berichtigung der deutschsprachigen Ausgabe ABlEG Nr. L 79 vom 1. April 1993, lautet: "Art. 244 Durch Einlegung des Rechtsbehelfs…
…Beweise aufzunehmen sein werden, festzustellen sein. Zum einen wird dabei einerseits zu bedenken sein, dass der Parteienvertreter zwar nicht dazu verhalten ist, sich vom (tatsächlichen) Einlangen seiner (nicht bescheinigten) Sendung bei der Finanzstrafbehörde (insbesondere durch telefonische Kontaktaufnahme mit dieser) zu überzeugen, andererseits er aber sehr…
…mit dem Einlegen der Beschwerde vom 11.1.2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 23.11.2010, Zl. 920000/20647/2010, eröffnete Rechtsbehelfsverfahren zweiter Stufe, das die mit dem gegenständlichen Aussetzungsverfahren im Zusammenhang stehende Hauptsache (= Mitteilung einer für im Zeitraum vom…
…WR., gegen diese Berufungsvorentscheidung eine Beschwerde iSd § 85c ZollR-DG ein. Hierüber hat der Unabhängige Finanztsenat Nachstehendes erwogen: Gem. Art.243 Abs.1 Zollkodex kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen…
…ZK) kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. …
…die Gemeinschaft geltenden Vorschriften zum Rechtsbehelf in Zollsachen festgelegt. Diese sind unmittelbar in den Mitgliedsstaaten verbindlich und haben Vorrang vor innerstaatlichem Recht. Gemäß Art. 243 Abs. 1 erster Satz ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen…
…einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Ein derartiger Rechtsbehelf kann eingelegt werden auf einer ersten Stufe bei der von den Mitgliedstaaten dafür bestimmten Zollbehörde (lit.a) sowie auf einer zweiten Stufe bei einer…