…weil sie in das Verfahren nicht einbezogen worden sei und kein Parteiengehör gehabt habe. Es treffe sie an der verspäteten Entrichtung der Einkommensteuerschuld 2009 keine Verschulden, weil sie keinen Einfluss auf die Geschehnisse gehabt habe. Mit diesem Vorbringen wird jedoch keine Rechtswidrigkeit des Anspruchszinsenbescheides aufgezeigt…
…Oktober 2006 bis zur Festsetzung der Einkommensteuergutschrift am 15. Oktober 2007 änderte sich die Höhe der Einkommensteuerschuld mehrmals. Für die Zinsenberechnung ist daher die Differenz zwischen der jeweils laut Vorbescheiden entrichteten und der laut Bescheid vom 21. Juli 2009 geschuldeten Einkommensteuer anzusetzen. Daraus ergibt sich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Baumgartner & Partner WTH Stb GesmbH, 1090 Wien, Augasse 9, vom 15. März 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 14. Februar 2011 betreffend Anspruchszinsen 2005 und 2006 (§ 205 BAO) entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch MM-Trust Wirtschaftstreuhand - SteuerberatungsGmbH, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 143/22, vom 16. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen 2004-2007 (§ 205…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ernst & Young Stb u. WP GesmbH, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, vom 26. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. Jänner 2011 betreffend Anspruchszinsen 2009 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung…
…keinen "durch Steuerabzug einbehaltenen Betrag" berücksichtigt. Auf die sich aus der durchgeführten Veranlagung ergebende Einkommensteuerschuld wurde daher-die Firma B betreffend- in weiterer Folge auch keine (einbehaltene) Lohnsteuer angerechnet. Dazu ist Folgendes auszuführen: Wie bereits ausgeführt worden ist, ist die Firma B ihrer (gesetzlichen) Verpflichtung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 23. Oktober 2008 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) teilte in ihrem Antrag vom…
…im Hinblick auf die Höhe des Einkommens der Bw. die auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 8 UmgrStG zustehende Verrechnung der Gutschrift aus der Mindestkörperschaftsteuer nur im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden möglich sei. Die Bestimmung des § 46 Abs. 2 EStG sei nicht anzuwenden. Nach…
…2011 begehrte. Da sich aufgrund der erklärungsgemäß in Ansatz gebrachten Einkommensteuerbemessungsgrundlagen jedoch im Rahmen des Einkommensteuerbescheides 2011 vom 14. Juni 2012 keine bzw. eine Einkommensteuerschuld von 0,00 € ergab, wurde die beantragte Mindeststeuer nicht angerechnet bzw. gutgeschrieben. Gegen diese Vorgangsweise erhob der Pflichtige Berufung…
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 19.582,40 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 30.523,32 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 50.105,72 | Topfsonderausgaben eingeschliffen | -39,99 | Kirchenbeitrag | -100,00 | Einkommen | 49.965,73 | Die…
…Auf die sich aus der durchgeführten Veranlagung ergebende Einkommensteuerschuld wurde daher - diese Firma betreffend - konsequenterweise keine (einbehaltene) Lohnsteuer angerechnet. Dass sich das Wohnsitzfinanzamt in Bezug auf die Höhe der Bruttobezüge vom Arbeitgeber Personalleasing GmbH der Meinung des Betriebsstättenfinanzamtes angeschlossen hat und den von diesem Finanzamt…
| 4.862,17 | 9.436,04 | 13.822,00 | 1.544,25 | 1.237,08 | lt. Tabelle Bw | 4.746,33 | 8.692,00 | 7.346,17 | 1.454,92 | 1.237,08 |…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Es ergibt sich keine Änderung zur Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2004. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…da weitere Nachlasskosten (Einkommensteuer) geltend gemacht wurden, vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien aufgefordert, die relevanten Einkommensteuerbescheide des Erblassers, die die Einkommensteuerschuld des Erblassers belegen, vorzulegen. Dazu wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mitgeteilt, dass dem Ersuchen um die Vorlage relevanter Steuerbescheide…
…| | | | | Bemessungsgrundlage Einkommensteuer: | 492.500,00 | 2.076.300,00 | 4.577.200,00 | ergibt Einkommensteuerschuld: | 134.816,16 | 910.660,00 | 2.161.266,00 | anrechenbare Lohnsteuer: | -92.910,70 |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX, Adresse, vom 26. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 12. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder HR Dr. Walter Mette, Reinhold Haring und KomzlR Gottfried Hochhauser über die Berufung des KK, vertreten durch JR, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und…
wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…