…des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zahl: bb, wurde der (gleichzeitig mit der Berufung eingebrachte) Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 24. Jänner 2011 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 3. Jänner 2011, Zahl: cc, festgesetzten Abgaben als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt…
…des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zahl: bb, wurde der (gleichzeitig mit der Berufung eingebrachte) Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 23. Jänner 2011 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 3. Jänner 2011, Zahl: cc, festgesetzten Abgaben als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt…
…des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zahl: bb, wurde der (gleichzeitig mit der Berufung eingebrachte) Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 21. Jänner 2011 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 3. Jänner 2011, Zahl: cc, festgesetzten Abgaben als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt…
…des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zahl: bb, wurde der (gleichzeitig mit der Berufung eingebrachte) Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 20. Jänner 2011 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 3. Jänner 2011, Zahl: cc, festgesetzten Abgaben als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt…
… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Vorweg ist…
… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Vorweg ist…
…Umstand, dass die Bf. gegen den Abgabenbescheid, mit dem die vollstreckbar gewordene Abgabenschuld festgesetzt worden ist, berufen hat, halte die Einhebung bzw. zwangsweise Einbringung der Abgaben gem. Artikel 7 Zollkodex iVm § 254 BAO nicht auf. Für Pfändungsmaßnahmen sei das Bestehen eines vollstreckbaren Rückstandes ausreichend. Gem…
…7.000,-- an Bankverbindlichkeiten, welche er in langfristigen Raten abstatte. Die Pension benötige er zur Finanzierung der krankheitsbedingten erhöhten Lebenshaltungskosten. Die Einhebung der Abgaben sei ungerecht, zumal dem Staat durch die Aufrechterhaltung des Betriebes kein Schaden entstanden sei. Er habe den Betrieb nach bestem Wissen…
…6/2009 im Betrag von 418,08 € rechtmäßig gewesen sei, weil der Wiederaufnahme der Einbringung der Umsatzsteuer 1990 aufgrund "sukzessiv erfolgter" Amtshandlungen mit Unterbrechungswirkung keine Einhebungsverjährung entgegengestanden sei. Weiters verwies das Finanzamt auf die Begründung des Abrechnungsbescheides vom 8.7.2008. Dort wurde ausgeführt…
…2.2008 erfolgte Verrechnung eines Guthabens in Höhe von 7.078,46 € mit der Umsatzsteuer 1990 rechtmäßig war, weil zu diesem Zeitpunkt keine Einhebungsverjährung eingetreten war. Entscheidungsgründe 1.1. Am 2.6.1998 setzte das Finanzamt die Einbringung der Umsatzsteuer 1990 (125.544 S)…
…vom 5. 3. 2008 gab das Finanzamt dem Antrag der Bw. keine Folge. Ausgeführt wurde, dass die Einhebungsverjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Abgabenanspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie auch durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unterbrochen werde (§ 238 Abs. 2 BAO). Gemäß §…
…1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweit folgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den…
…Verjährung. Wenn in der Berufungsvorentscheidung argumentiert werde, dass die Lohnabgaben ebenfalls im Jahr 1999 zu entrichten gewesen wären, dann sei ein Haftungsbescheid im Jahr 2006 verfristet, da Einhebungsverjährung eingetreten sei. Der Bw. sei vermögenslos, verfüge lediglich über ein Einkommen, welches unter der Pfändungsgrenze liege. Daher…
…KG erneut zu laufen begann. Zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides (21. 12. 2001) war das Einhebungsrecht gegenüber der Hauptschuldnerin somit noch nicht verjährt. Im Hinblick auf den Grundsatz, dass sich die Wirkung einer Unterbrechung nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf den Anspruch selbst…
… | 26.4.2000 | Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners mit dem Abgabenschuldner persönlich; | 1.2.2001 | Zusendung eines Erhebungsformulares, nachdem der Abgabenschuldner in der Wohnung nicht angetroffen werden konnte - | 6.2.2001 | Anfrage an das Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion…
…Schriften und Verträge seien bereits älter als 23 Jahre und daher "schwer zu kontrollieren". Mit weiterem Schriftsatz vom 12.3.2002 wurde die Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben beantragt. Die Berufung gegen den Haftungsbescheid wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 17.2.2003 ab…
…eingetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht hält und sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach …
…nicht von ihrer vorherigen Zustellung ab (vgl. auch VwGH vom 27.11.2000, 2000/17/0100). Das diesbezügliche Berufungsvorbringen kann daher keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzeigen. Der eingewendeten Einhebungsverjährung ist entgegenzuhalten, dass, abgesehen von der Umsatzsteuer 2001, die haftungsgegenständlichen Abgaben mit Schreiben vom 10…
…Verjährungsfrist neu zu laufen. Vorweg ist auszuführen, dass der Tatbestand der Verjährung von Amts wegen zu prüfen ist. Die Geltendmachung einer Haftung durch Erlassung eines Haftungsbescheides stellt eine Maßnahme der Abgabeneinhebung dar, sodass die Bestimmung über die Einhebungsverjährung gem. § 238 BAO anzuwenden ist. Für den…
…UFS-Entscheidung sei die Zuflussfiktion des Finanzamtes bestätigt und vom Bw. akzeptiert worden, wodurch es zu Aussetzungen der Einhebungen, Wiederaufnahme der Verfahren und dergleichen gekommen sei. Bei der Durchsicht der Unterlagen sei festgestellt worden, dass immer nur gegen die unterschiedlichen Zuflüsse Berufung erhoben worden sei…