…K. für das Legat die Erbschaftssteuer in der Höhe von S 10. 643,-- (entspricht € 773,46) vorgeschrieben. Da es in der Folge bei Herrn R. K. zu Einbringungsschwierigkeiten kam, wurde mit Bescheid vom 4. Dezember 2002 für diese Abgabenschuld der Bw. gemäß § 13 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Johann Kölly, gegen den Bescheid vom 28. November 2001 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Abgabenschuldnerin entrichteter Beträge ein Betrag von S 246.428,34 auswies. Der Inanspruchnahme der Bw. wurde mit Einbringungsschwierigkeiten beim Vertragspartner begründet. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. im Wesentlichen ein, die Abgabenbehörde dürfe sich nicht ohne sachgerechten Grund an die…
…erschwert sei. Im vorliegenden Fall sei aktenkundig, dass die Einbringung der Abgabenschuld bei der Primärschuldnerin GG derzeit nicht möglich sei. Schon diese bestehenden Einbringungsschwierigkeiten rechtfertigten es, den Gesamtschuldner zur Entrichtung der Abgabenschuld heranzuziehen. Unter Hinweis auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.9.1985, 84…
…Bescheides fällig. Dieser Betrag ist ein gleichlautender. Wegen Einbringungsschwierigkeiten beim Legatar RA ergeht die Vorschreibung an Sie." In der Begründung wurde sodann noch die Ermittlung der Bemessungsgrundlage rechnerisch dargestellt. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen, dass der Legatar AR Rechtsanwalt Dr.F als…
…zum Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme durch das FAG die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. wegen Einbringungsschwierigkeiten bei der Eigenschuldnerin hinsichtlich der Gesellschaftsteuer in Höhe von € 180,00 für die unbestritten vom Bw. geleistete Bareinlage jedenfalls gegeben und es sind diese Voraussetzungen auch weiterhin gegeben…
…nicht gefährdet wird (zumal die derzeitige Haftungsinanspruchnahme mit einem Teilbetrag eine weitere Haftungsinanspruchnahme des Bw. - zB falls bei den Miterben Einbringungsschwierigkeiten bestehen oder falls bei Erledigung der vom Bw. gegen den gegenüber Frau TS erlassenen Abgabenbescheid eine Festsetzung der Erbschaftsteuer mit einem € 6.420…
…war uns ist, waren zum Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme durch das FAG die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. wegen Einbringungsschwierigkeiten bei der Eigenschuldnerin jedenfalls gegeben und es sind diese Voraussetzungen auch weiterhin gegeben. Einwendungen gegen die Haftungsinanspruchnahme an sich erfolgten nicht. Der Bw. wendet sich…
…beide mit Wohnsitz im Inland. Eine Einsichtnahme in das Abgabeninformationssystem des Bundes durch den UFS hat bei beiden keinen Hinweis auf mögliche Einbringungsschwierigkeiten ergeben. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung erklärte die Amtspartei, das FAG habe von den in Betracht kommenden Haftenden denjenigen in Anspruch genommen…
…Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird bemerkt, dass den vom Finanzamt genannten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates Sachverhalte zu Grunde lagen…
…Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird bemerkt, dass den vom Finanzamt genannten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates Sachverhalte zu Grunde lagen…
…bestanden haben. Da Haftungen dem Zweck nach Besicherungsinstitute sind, ist es kein vom Gesetzgeber unbeabsichtigtes Ergebnis, wenn im Falle von Einbringungsschwierigkeiten beim Primärschuldner Haftungen geltend gemacht werden. Gerade in Fällen, in denen Abgabenverbindlichkeiten beim Primärschuldner nicht oder nur schwer einbringlich gemacht werden können, kommen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V. RNF, 1100 Wien, X., vom 22. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Jänner 2006 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. (nunmehr R.), 1100 Wien, X., vom 9. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2003 (berichtigt gemäß § 293b BAO am 2. Dezember 2003) betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001…
Da der "Zweck der Gesellschaft" nicht mit dem "Gegenstand des Unternehmens" gleichzusetzen ist, ist es nämlich nicht zwingend, dass sich der Betriebsgegenstand der GmbH mit jenem des fortzuführenden Unternehmens (vollständig) deckt (vgl. etwa OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Auch ein Betrieb, der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BfADR, vertreten durch Walsertreuhand- und RevisionsGmbH, 6991 Riezlern, Westeggweg 2, vom…
Die Bw. hat nach Ergehen des Umsatzsteuerbescheides 2003 mit Schriftsatz vom 23. September 2006 dagegen Berufung erhoben. Das Berufungsschreiben ist als eine, die Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 5/2003 ergänzende Eingabe zu werten, gilt die Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid doch bereits als gegen den Umsatzsteuerbescheid…
Mit Schreiben vom 21. September 2010 lud der Unabhängige Finanzsenat die Verfahrensparteien zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 9. November 2010. Für den Fall, dass eine Vertagung notwendig sein sollte, beraumte er weitere Verhandlungstermine für 10. und 11. Oktober 2010 an. Am 4. Oktober 2010…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende MV und die weiteren Mitglieder MH, MW und MA über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adresse, vertreten durch die steuerl. Vertretung, gegen die Bescheide des Finanzamtes X betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat am…