…neuen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestehe die Gegenleistung, falls bei einer Gründung einer Personenhandelsgesellschaft ein Grundstück eingebracht werde, aus dem anteiligen gemeinen Wert des Gesellschaftsvermögens, wobei übernommene Passiva dabei anteilsmäßig in die Gegenleistung als sonstige Leistungen einbezogen werden würden. Laut den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der xKEG…
…des §1 GrEStG ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes im Sinne des §2 GrEStG. Der Erwerbsvorgang muss darauf gerichtet sein oder darin bestehen, dass das Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergeht. Ein derartiger Wechsel in der Zuordnung ist auch für Erwerbsvorgänge nach §1…
…Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ein Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes im Sinne des § 2 GrEStG ist. Die eingetragene Erwerbsgesellschaft (das Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG) trat mit 31. Dezember 2006 außer Kraft) hatte Rechtsfähigkeit (vgl. OGH 9.4.1992, 8 Ob 5/90), sodass eine OEG bzw. KEG eine Firma führen…
…nach bürgerlichem Recht und Einbringung der Einzelunternehmen in die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht erzielt worden sei. Die vor und nach der Gründung der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten seien gleich geblieben. Durch die Gestaltung ergebe sich durch die Aufteilung des Gewinnes vor allem eine Steuerminderung und überdies…
…an Nachfolgemieter vermieten. Wenn die GmbH-Struktur verändert wird: MV bleibt in Geltung. Ausgangslage für Miethöhe war der Baurechtszins - nicht wie vom BP geschrieben "für ein unbebautes Grundstück", sondern für ein Grundstück mit einem Gebäude, das in der Form massivst verändert bzw. zT abgerissen werden…
…Mai 2002 seitens des Finanzamtes eine Bestätigung ausgestellt wurde, dass der Bw ein Unternehmen "Baumschule" betreibe und vorsteuerabzugsberechtigt sei, obwohl der Bw offensichtlich seit der Einbringung seines Betriebes in die KEG im Jahr 2000 nicht mehr unternehmerisch tätig sei. Der Bw teilte dem UFS mit…
…kann ein allenfalls nicht zum Ausdruck gekommener Parteiwille unbeachtet bleiben. Auch die tatsächliche Nutzungsüberlassung an die GmbH ändert nichts am zivilrechtlichen Eigentum. Keinerlei Einfluss auf die schenkungssteuerrechtliche oder zivilrechtliche Qualifizierung hat die Tatsache, dass die GmbH einen Teil des gegenständlichen Grundstückes samt Gebäude in der…
…Dies stelle eine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO dar; die Bescheide 1997 bis 2002 seien entsprechend zu berichtigen und der Bescheid 2003 entsprechend zu erlassen. Im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 13. August 2004 wurde zudem ein Spekulationsgewinn in Höhe von 22.816…
…die Andeutung einer womöglich nicht fremdüblichen Nutzungsvereinbarung sei nicht nur diskriminierend, sondern auch unsinnig, weil für unbefestigte Teile von Hofflächen nicht die gleiche Miete bezahlt werde, wie für ein umfriedetes und befestigtes Grundstück mit Zufahrtsstraße. Ganz abgesehen davon müsste erst geklärt werden, in welcher Kombination…
…der "GruppeL" festgehalten, die vertragsgegenständliche Liegenschaft zu erwerben und hierfür ein Gesamtentgelt in Höhe von S 81.000.000,00 zu entrichten. Die "wirtschaftliche" Absicht der Vertragsparteien sei durch den gegenständlichen Kaufvertrag, den Abschluss eines Rückmietvertrages zwischen der Rechtsvorgängerin und der B. und der Einräumung…
…Übernahme der KEG nach § 142 HGB durch einen Gesellschafter sei die Gesellschaft beendet worden. Der übernehmende Gesellschafter habe im Rahmen der Übernahme sämtlicher Aktiven und Passiven die im Eigentum der Gesellschaft stehende Liegenschaft in sein Alleineigentum übernommen. Aufgrund der Übernahme des Gesamthandvermögens liege ein Erwerbsvorgang…
…März 2003 widerlegt, da trotz noch zu diesem Zeitpunkt niederer Mieteinnahmen bereits ein Überschuss erzielbar gewesen sein würde. Weiters seien bereits durch eine Umschuldung in den Vorjahren die Zinsaufwände entsprechend gesenkt worden. Die angeführten Reparaturausgaben seien Folgen des Hochwassers und seien daher "normalen" Anschauungszeichen des…
…überhaupt in die Gesellschaft eintrat, wenn über die Art der Verwertung des Grundstückes (worüber er entsprechend den Angaben der Komplementäre angeblich ein Mitspracherecht gehabt hat) keine Einigkeit bestand. Vor allem erscheint es kaufmännisch völlig unerklärlich und nicht fremdüblich, einen Kommanditisten, welcher nur zur Leistung einer…
…Die Errichtung einer Mauer und Befestigung der Zufahrtsstraße waren weitere Maßnahmen zur Nutzbarmachung der gesamten Liegenschaft (siehe Ausführungen in der Berufung vom 25. Oktober 2007, F-Akt, Bl 19ff/2006). Ab 2007 erfolgte dann die Vermietung des gesamten Grundstückes an die - nach Einbringung des früheren…
…Bw den streitgegenständlichen Betrag erhalten hat und bei Bejahung dieser Frage, aus welchem Rechtsgrund der Bw den Betrag erhalten hat. Der Bw räumte in seinem Schreiben vom 29.9.2006, welchem die Wirkung einer Selbstanzeige zukommen sollte, selbst ein, dass er den Betrag erhalten hatte…
…L.BetriebsgmbH wurde aufgrund eines durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens bereits am 29.7.1999 ein entsprechender Nichtfeststellungsbescheid erlassen, sodass auch aus dieser Beteiligung keine Verluste im Wege von Tangenten zugewiesen wurden. Andererseits ist aus einem derzeit in Gang befindlichen bei der Fa. G. KEG Betriebsprüfungsverfahren zu ersehen…
…dann, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten. Als nahe stehende Personen sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (Verwandte, Ehegatten, Lebensgefährten), aber auch geschäftliche (geschäftsfreundliche, arbeitsrechtliche) Verbindungen begründen ein "Nahestehen" (vgl. VwGH…
…weil der privaten Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich ein Bestandrechtstitel (zwischen der bw. KEG und einem Mitunternehmer) zu Grunde gelegt wurde (vgl. zB das VwGH-Erkenntnis vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0028). Folglich handelt es sich bei sämtlichen mit dem Wohnhaus in Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…keine Übertragung des Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger erfolgt, ergeben sich bereits nach allgemeinem Steuerrecht keine ertrags- oder verkehrssteuerrechtlichen Konsequenzen. Da ein Wechsel in der Person des Eigentümers der Grundstücke, die zum Vermögen der Gesellschaft gehören, diesfalls nicht eintritt, ist eine solche Umwandlung kein Erwerbsvorgang…
…deren Einbringung in geologische Strukturen grundsätzlich beitragspflichtig sei. Ausnahmen von der Beitragspflicht hinsichtlich der genannten Tätigkeiten würden im Zusammenhang mit der Erfüllung konkreter bautechnischer Funktionen für eine übergeordnete Baumaßnahme stehen. Maßgeblich sei gemäß § 4 Z 3 leg. cit. ausschließlich das Verfüllen. Dieser Gesetzesbestimmung könne ein…