…Matthias K. und Martin K.) vorlag. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass sich die Ehegatten Wü. in ein vorgegebenes Gesamtkonzept einbinden ließen, sodass ihnen die Qualifikation eines selbstständig "Schaffenden" keinesfalls zukam (vgl. VwGH 18. 12. 1995, 93/16/0072). Beim vorliegenden Projekt eines Vierfamilienhauses ist…
…Matthias K. und Martin K.) vorlag. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass sich die Ehegatten Wü. in ein vorgegebenes Gesamtkonzept einbinden ließen, sodass ihnen die Qualifikation eines selbstständig "Schaffenden" keinesfalls zukam (vgl. VwGH 18. 12. 1995, 93/16/0072). Beim vorliegenden Projekt eines Vierfamilienhauses ist…
…Matthias K. und Martin K.) vorlag. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass sich die Ehegatten G. in ein vorgegebenes Gesamtkonzept einbinden ließen, sodass ihnen die Qualifikation eines selbstständig "Schaffenden" keinesfalls zukam (vgl. VwGH 18. 12. 1995, 93/16/0072). Beim vorliegenden Projekt eines Vierfamilienhauses ist…
…Dr. Matthias K. und Martin K.) vorlag. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass sich die Ehegatten G. in ein vorgegebenes Gesamtkonzept einbinden ließen, sodass ihnen die Qualifikation eines selbstständig "Schaffenden" keinesfalls zukam (vgl. VwGH 18. 12. 1995, 93/16/0072). Beim vorliegenden Projekt eines Vierfamilienhauses…
…vom Generalunternehmer zurückzufordern. Hätte der Bw. bereits von vornherein (bei Einbringung der Abgabenerklärung vom 14. November 1990) den gesamten Sachverhalt (Abschluss eines Bauvertrages, Einbindung in ein bereits vorhandenes Konzept, ...) vorgelegt, wäre das Finanzamt in die Lage versetzt worden, die Grunderwerbsteuerpflicht umfassend zu prüfen. Da jedoch…
…der Berufungswerber in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Berufungswerbers in ein bereits bestehendes…
…der Berufungswerber in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Berufungswerbers in ein bereits bestehendes…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung der Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung der Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung der Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung der Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in ein bereits vorhandenes Gesamtkonzept eingebunden wurde und er nicht darüber disponieren konnte, ob er kein oder ein anderes Gebäude verwirklicht. Überdies weist dies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge, durch welche eine Einbindung des Bw. in ein bereits bestehendes Gesamtkonzept erfolgt…
…in den Bauaufträgen die Gesamt-, Ausführungs- und Detailplanung von Arch. Dipl.lng. G. Z: genannt. Auch würden in den Bauaufträgen die Kosten für die Durchführung des jeweiligen Bauauftrages einvernehmlich festgestellt sein. Die Erteilung der Bauaufträge gleichzeitig (bzw. vor) dem Kaufvertrag zeige die Einbindung in ein…
…in das Gesamtkonzept einbinden ließen und auch den Auftrag für die Errichtung des Wohnhauses erteilten. Im vorliegenden Fall war daher der wohlverstandene und einheitliche Vertragswille auf den Erwerb eines im Rahmen einer Mehrhäuseranlage zu errichtenden Hauses gerichtet. Allein die hier tatsächlich gegebene Einbindung in ein…
…bebaut zukommt. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage sei nicht rechtswidrig, wenn der einheitliche Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet sei. Die hier unzweifelhaft gegebene Einbindung in ein vom Organisator vorgegebenes und vom ll akzeptiertes Gesamtkonzept schließe es aus, dem Erwerber…
…bebaut zukommt. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage sei nicht rechtswidrig, wenn der einheitliche Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet sei. Die hier unzweifelhaft gegebene Einbindung in ein vom Organisator vorgegebenes und vom ll akzeptiertes Gesamtkonzept schließe es aus, dem Erwerber…
…berechnen. Der Bemessungsgrundlage laut bisherigem Bescheid von 179.249,50 S würde die Hälfte der Baukosten laut Abrechnung in Höhe von 1,118.278,50 S zugeschlagen worden sein. Durch die Einbindung in ein vom Verkäufer vorgegebenes Baukonzept würden auch die Baukosten der Grunderwerbsteuer unterliegen…