…war anlässlich der Jahresabschlüsse 1994 und 1995 angelegt worden, nachdem die damaligen Gesellschafter T-GmbH ATS 5,520.000,-- und K ATS 500.000,-- an Einlagen oder an als Eigenkapital ersetzende Darlehen (siehe unten) einbezahlt hatten, angeblich um eine drohende Insolvenz der S2-GmbH abzuwenden…
…die Darlehen an die KCV GmbH (vor der Umwandlung) im Jahr 1999 zum Zweck der Vermeidung einer Insolvenz gewährt worden seien. In der Zusammenschau mit den übrigen bei dieser Gesellschaft vorliegenden Umständen sei damit ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen gegeben, weil die Gewährung von Darlehen zur…
…Abs. 1 Z. 2 KVG gegeben sei. Es liegt hier auch keine Besserungsvereinbarung vor, es handle sich vielmehr um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen mit der Folge, dass der Gesellschafter in der Krise diese Beträge nicht zurückverlangen könne, sein Forderungsrecht gehe nicht unter, die Rückzahlung sei gestundet…
…die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wertberichtigung für ein Gesellschafterdarlehen zur Konkursvermeidung fraglich erschien. Dabei sei übersehen worden, dass eigentlich ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen vorliegen würde, das steuerlich als Beteiligung zu qualifizieren sei (siehe Feststellungen der BP). Wegen der engen wirtschaftlichen Verknüpfung beider Unternehmen sei aber (aus…
…dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (vgl. das Ereknntnis des VwGH vom 28. April 1999, Zl. 97/13/0068). In Verbindung mit sämtlichen obigen diesbezüglichen Ausführungen folgt daraus, dass sich hinter der behaupteten Darlehensgestaltung eine Mittelzufuhr verbirgt, die Eigenkapitalcharakter trägt. Auf Grund…
…einer Beteiligung an den Gesellschaftsgewinnen, sondern hängt nur der Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens vom Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Gewinnes ab. Die Richtlinie enthält zwar in Art. 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie einen Tatbestand, der für "eigenkapitalersetzende" Leistungen einschlägig erscheint. Die in Artikel 4…
…geprüften Unternehmens wurde 2003 eine Rückstellung i.H.v. € 697.600.- (steuerlich) gebildet, da im Konkursfall mit Rückforderungen durch den Masseverwalter (da eigenkapitalersetzendes Darlehen) zu rechnen wäre. Verjährung träte erst nach 10 Jahren ein. Da die Fa. SSM (bis dato) nicht in Konkurs ging…
…sagen: Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…Darlehen" der Fall ist). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden…
…sich natürlich nicht um eine offizielle Kapitalaufstockung aufgrund von Beschlüssen, sondern um eine erfolgreich durchgesetzte Darstellung der Schwestergesellschaftsverbindlichkeiten als verdecktes Eigenkapital gehandelt hat. Zur rechtlichen Würdigung: Zivilrechtlich handelt es sich um eine Eigenkapital ersetzende Leistung in Form des "Stehenlassens eines Darlehens" (Karollus/Schulyok, Eigenkapitalsetzende Leistungen…
…echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliegt" (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208; in diesem Sinne auch VwGH 24.6.2010, 2006/15/0172). Im verfahrensgegenständlichen Fall wurde seitens des Finanzamtes vor allem betont, dass die Fremdüblichkeit des Darlehens nicht gegeben sei, was…
…Krise im Sinne des EKEG. Es liegt auch kein Bericht eines Wirtschaftsprüfers vor, der den Reorganisationsbedarf verneint. Die gewährten Darlehen sind somit Eigenkapital ersetzend iSd EKEG. Eine Verrechnung der Zinsen auf die von GLS gewährten Gesellschafterdarlehen wurde daher zwar vorgenommen, eine Auszahlung der ab 2004…
…Eigen- oder Fremdkapital ausstatten will (Ruppe w.o. S 306 mit weiteren Judikaturhinweisen). Inbesonders im Hinblick auf diesen Grundsatz führt eine Gesamtbetrachtung unter Abwägung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände dazu, dass die gegenständlichen "Darlehen (Ausleihungen)" als verdecktes Eigenkapital anzusehen sind. Wien, 9. April 2004
…Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliege (VwGH vom 28. 04. 1999, 97/13/0068)". Weiters Tz 688: "... wird einer Körperschaft von einem ihrer Anteilsinhaber Besserungskapital im Wege einer Kapitalhingabe oder eines Forderungsnachlasses aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zugeführt, kann eine steuerneutrale verdeckte Einlage vorliegen." Tz 708: "... Bei einer Darlehensgewährung…
…Gesellschafterdarlehen, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung vorliegt." (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208; in diesem Sinne auch VwGH 24.6.2010, 2006/15/0172) Im gegenständlichen Fall wurde seitens des Finanzamtes vor allem auf die hohe Überschuldung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe hingewiesen…
…mit ATS 20,000.000,00 zur Sanierung beigetragen, was auch richtig im Punkt "Sachverhalt" festgestellt worden sei. Dieser Betrag stelle einen Eigenkapital ersetzenden Kredit dar und sei nicht zurückzufordern gewesen, solange die Gesellschaft nicht saniert sei. Dieses nachrangige Kapital habe die Gesellschaft liquiditätsmäßig nicht…
…GZ. 97/13/0068 ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Eigenkapital ersetzenden Zuwendung. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung ergebe sich schon allein daraus, dass im Zeitpunkt des Kaufs Mittel (in Form eines Darlehens) in die Gesellschaft eingeschossen worden seien, in der Folge durch eine Patronatserklärung (siehe…
…30.591,00 S | 463.617,20 S 538.211,20 S 29.153,00 S 29.153,00 S g) Darlehensverbindlichkeiten - nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen: Mangels Vorlage entsprechender Unterlagen seien die Darlehen Bu, Ta C und I./M. als Eigenkapital ersetzende Zuwendungen zu sehen…
…der Gesellschafter auf Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen haben in der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurückzutreten (OGH 8.5.1991, 80b9/91). Entsprechendes gilt für stille Einlagen von Gesellschaftern des Unternehmensträgers: Umstände, die die Behandlung eines Darlehens als Eigenkapital bewirken…
…der Bw. hätte aus steuerlichen Gründen die zur Unternehmenssanierung erforderlichen Mittel als Darlehen dotiert, sei in keiner Weise haltbar. Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen des Bw. als Gesellschafter zur Finanzierung der Entschuldung hätte letztendlich zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes einerseits und gleichzeitig zu einer Wertberichtigung andererseits geführt…