…2007/13/0129). Im vorliegenden Fall lebt die Berufungswerberin seit März 2004 in Österreich. Ihr Ehegatte, ein Nicht-EU Staatsangehöriger, hat in den Jahren ab 2002 in Österreich gelebt und studiert und ist nunmehr in seinem Heimatland erwerbstätig, hat aber unverändert in Graz einen Wohnsitz…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit der Slowakei ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit Rumänien ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei Bezüge…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit der Slowakei ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei…
…Diese Differenzierung sei diskriminierend. Die Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG hätten folgende Eigenschaften: 1. EU-Staatsangehörigkeit 2. weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich 3. Art der Einkünfte nach § 98 EStG 1988 4. diese Einkünfte würden entweder zu 90 % der österreichischen…
…in einem Schriftsatz entgegen, § 1 Abs. 4 EStG 1988 solle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten, dass ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübe, dort nicht höher besteuert werde als eine vergleichbare Person…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 vorliegen, da der Bw. als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates im Jahre 2004 Einkünfte bezogen habe, welche mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Als Nachweis der Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übermittelte der Bw. den deutschen Einkommensteuerbescheid…
…in einem Schriftsatz entgegen, § 1 Abs. 4 EStG 1988 solle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten, dass ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübe, dort nicht höher besteuert werde als eine vergleichbare Person…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 vorliegen, da der Bw. als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates im Jahre 2004 Einkünfte bezogen habe, welche mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Als Nachweis der Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übermittelte der Bw. die beiliegenden Einkommensteuerbescheide…
…stünden ihm damit verbundene Rechte wie z.B. die Familienbeihilfe zu. Er habe auch seine Jahreserklärungen dem Finanzamt vorgelegt. Als Staatsangehöriger bestimmter EU/EWR-Staaten hätte er einen Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 iVm Art…
…in einem Schriftsatz entgegen, § 1 Abs. 4 EStG 1988 solle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten, dass ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübe, dort nicht höher besteuert werde als eine vergleichbare Person…
…sind, die alle Eigenschaften haben, die in dem § 1 Abs. 4 vorkommen. Es sind: 1. EU-Staatsangehörigkeit 2. weder Wohnsitz noch einem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich zu haben 3. Art der Einkünfte nach § 98 EStG 4. Diese Einkünfte unterliegen entweder zu 90% der österr. Einkommensteuer…
…in einem Zimmer inne, das er gemeinsam mit anderen Landleuten benütze. Daher könnten seine Frau und die übrigen Familienmitglieder nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes für EU-Bürger nicht nach Österreich nachziehen. Auch sei sein Einkommen zu gering um den Familiennachzug zu ermöglichen. Da somit ein…
…Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw. ist deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz seit 27.12.2007 nach Wien verlegt. Er ist seit 28.4.2008 aufgrund seiner in Österreich ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit im Inland pflichtversichert und…
…Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Da der Berufungswerber als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitrittes Polens zur Europäischen Union seit 1. Mai 2004 vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist und er…
…der Bw. als polnischer Staatsangehöriger in Folge des Beitrittes Polens zur europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl…
…bundesgesetzlicher Ebene durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz umgesetzt hat, für Staatsangehörige der Republik Polen Folgendes ergibt: Bis zum 30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern…
…bundesgesetzlicher Ebene durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz umgesetzt hat, für Staatsangehörige der Republik Polen Folgendes ergibt: Bis zum 30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern…
…bundesgesetzlicher Ebene durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz umgesetzt hat, für Staatsangehörige der Republik Polen Folgendes ergibt: Bis zum 30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern…
…bundesgesetzlicher Ebene durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz umgesetzt hat, für Staatsangehörige der Republik Polen Folgendes ergibt: Bis zum 30. April 2011 wurde den polnischen Staatsangehörigen Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern…