…Kriterien des §§ 69 Abs. 1 EStG 1988 69 Abs. 1 EStG 1988. Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs. 1 OECD-Musterabkommen nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist, können gemäß §…
…2007/13/0129). Im vorliegenden Fall lebt die Berufungswerberin seit März 2004 in Österreich. Ihr Ehegatte, ein Nicht-EU Staatsangehöriger, hat in den Jahren ab 2002 in Österreich gelebt und studiert und ist nunmehr in seinem Heimatland erwerbstätig, hat aber unverändert in Graz einen Wohnsitz…
…E-Mail ein Werkvertrag abgeschlossen. Es könnte sein, dass der Vertretungsbefugte ein ***EU-Staatsangehöriger*** war, ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Die Anmeldungen könnten aus dem EU-Ausland sein. Dokumentiert ist nichts. (Anmerkung des BFG: Nachweise sind von Seiten der Bf. nicht vorgelegt worden)…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit der Slowakei ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit Rumänien ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei Bezüge…
…selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Mit der Slowakei ist solch ein Bezugszeitraum in Ausmaß von einem Kalendermonat vorgesehen. Nach Ansicht des BMWFJ ist in einem Beispielsfall vorzugehen wie folgt: Ein EU-Staatsangehöriger ist bis Ende Februar in Österreich erwerbstätig. Im März hat er keinerlei…
…Am 05.07.2021 ist durch den Bf. eine "Massenmeldung" von 30 Dienstnehmern zur Sozialversicherung erfolgt. Der Bf. ist ***EU-Staats-*** Staatsangehöriger und der deutschen Sprache nicht mächtig. Der Bf. hat seinen Namen für die Gründung eines Einzelunternehmens, das zwar eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet hat…
…Diese Differenzierung sei diskriminierend. Die Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG hätten folgende Eigenschaften: 1. EU-Staatsangehörigkeit 2. weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich 3. Art der Einkünfte nach § 98 EStG 1988 4. diese Einkünfte würden entweder zu 90 % der österreichischen…
…ein Staatsangehöriger der ***EU-Mitgliedstaat***, der im Jahr 2020 über keinen inländischen Wohnsitz verfügte, beantragte gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Er lebte gemeinsam mit seinen beiden Kindern in der ***EU-Mitgliedstaat*** und arbeitete ausschließlich in Österreich…
…ein Staatsangehöriger der ***EU-Mitgliedstaat***, der im Jahr 2019 über keinen inländischen Wohnsitzt verfügte, beantragte gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Er lebte gemeinsam mit seinen beiden Kindern in der ***EU-Mitgliedstaat*** und arbeite ausschließlich in Österreich…
…Urteils" des EuGH vom 14.02.1995, C-297/93, demzufolge unter Bedacht auf Primärecht, insbesondere auf die Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit, ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübt, dort nicht höher besteuert werden darf…
…in einem Schriftsatz entgegen, § 1 Abs. 4 EStG 1988 solle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten, dass ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübe, dort nicht höher besteuert werde als eine vergleichbare Person…
…Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der ***EU-Mitgliedstaat***, der im Jahr 2019 über keinen inländischen Wohnsitzt verfügte, beantragte gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Er lebte gemeinsam mit seinem Kind in der ***EU-Mitgliedstaat*** und arbeitete ausschließlich in Österreich…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 vorliegen, da der Bw. als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates im Jahre 2004 Einkünfte bezogen habe, welche mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Als Nachweis der Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übermittelte der Bw. den deutschen Einkommensteuerbescheid…
…in einem Schriftsatz entgegen, § 1 Abs. 4 EStG 1988 solle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten, dass ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er nicht wohnt, eine Tätigkeit ausübe, dort nicht höher besteuert werde als eine vergleichbare Person…
… 1 Abs. 4 EStG 1988 vorliegen, da der Bw. als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates im Jahre 2004 Einkünfte bezogen habe, welche mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Als Nachweis der Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übermittelte der Bw. die beiliegenden Einkommensteuerbescheide…
…Diesbezüglich ist allerdings die Rechtsprechung des EuGH zu beachten. Dass dem Kind der Bf als österreichischer Staatsangehöriger und EU-Bürger ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in seinem Heimatstaat zusteht, ist unbestritten. Dem Aufenthaltsberechtigten wird daher vom Staatsangehörigen eines Drittstaats, der sein Verwandter in gerader aufsteigender Linie ist…
…stünden ihm damit verbundene Rechte wie z.B. die Familienbeihilfe zu. Er habe auch seine Jahreserklärungen dem Finanzamt vorgelegt. Als Staatsangehöriger bestimmter EU/EWR-Staaten hätte er einen Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 iVm Art…
…Steuerpflicht (in Österreich gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988) zu gewähren sind, wurde seitens des EuGH jedoch nicht gefordert. Optiert nun ein Staatsangehöriger aus der EU oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist gem. § 1 Abs. 4 EStG 1988…
…Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der ***EU-Mitgliedstaat***, der im Jahr 2020 über keinen inländischen Wohnsitz verfügte, beantragte gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Er lebte gemeinsam mit seinem Kind in der ***EU-Mitgliedstaat*** und arbeitete ausschließlich in Österreich…