…Muttergesellschaft gelten, oder an denen eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats nicht während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwei Jahren eine Beteiligung hält von dieser Richtlinie auszunehmen. Des weiteren werden die umfangreichen Erklärungs- und Nachweispflichten als nicht im Einklang mit den EU-Bestimmungen gesehen. Wie bereits…
…Juli 1984 Gesellschaftsteuerpflicht mit dem Normalsteuersatz von damals 2 v.H. gegeben und kann Österreich daher für derartige Vorgänge nach Art. 4 Abs. 2 lit. a der RL 69/335/EWG auch nach dem Beitritt Österreichs zur EU Gesellschaftsteuer mit einem Steuersatz von 1 % erheben…
…Juli 1984 Gesellschaftsteuerpflicht mit dem Normalsteuersatz von damals 2 v.H. gegeben und kann Österreich daher für derartige Vorgänge nach Art. 4 Abs. 2 lit. a der Rl 69/335/EWG auch nach dem Beitritt Österreichs zur EU Gesellschaftsteuer mit einem Steuersatz von 1 % erheben…
…Ltd. mit Offshore-Gesellschaft als Shareholder" beschrieben wird, oder unter www.london-consulting.org/bvi.htm, wo die Vorteile der Gründung einer Offshore-Gesellschaft - insbesondere einer BVI-Gesellschaft unter dem Aspekt der steuerlichen Abschirmung der im geschäftlichen Verkehr auftretenden EU-Gesellschaft beschrieben und ausgeführt wird…
…Abs. 8 Z 4 Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Rückstellungen u.a. auch für Jubiläumsgelder zu bilden sind, hat für den berufungsgegenständlichen Zeitraum aber auch schon deshalb außer Betracht zu bleiben, weil diese durch das EU - Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (BGBl. Nr. 304/1996) geschaffene Regelung gem. Art. XVII Abs…
…zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (private limited-liability companies) und Aktiengesellschaften (public limited-liability companies) hervor, wobei sowohl die irische private company limited by shares wie auch die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ersteren zuzurechnen sind. Daraus ergibt sich, dass aus Sicht des EU-Gesellschaftsrechtes…
…156/1995) wurde u.a. ausgeführt, dass das EU-Anpassungsgesetz grundlegende Veränderungen des KVG vorsehe. Die Gesellschaftsteuer werde - unter grundsätzlicher Beibehaltung der Struktur der bisherigen Bestimmungen - an das harmonisierte Gemeinschaftsrecht angeglichen. In Punkt I.2.1. wurde darauf verwiesen, dass für die Auslegung der Steuertatbestände…
…AÖF 156/1995) wurde ua. ausgeführt, dass das EU-Anpassungsgesetz grundlegende Veränderungen des KVG vorsehe. Die Gesellschaftsteuer werde - unter grundsätzlicher Beibehaltung der Struktur der bisherigen Bestimmungen - an das harmonisierte Gemeinschaftsrecht angeglichen. In Punkt I.2.1. wurde darauf verwiesen, dass für die Auslegung der Steuertatbestände…
…idF BGBl. Nr. 304/1996 (Art. XIV EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz) kann die Hauptversammlung (Generalversammlung) der Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter beschließen. Nach § 2 Abs. 2 Z 2 UmwG erlischt die Kapitalgesellschaft mit der Eintragung der Umwandlung, einer besonderen…
…um eine EU-Gesellschaft handle, gesetzlich verankert. Portfoliodividenden von Körperschaften, die nach dem Recht eines Drittstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes ohne umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe gegründet seien, sollen aber weiterhin von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sein. Allerdings seien auch Portfoliodividenden von ausländischen Gesellschaften aus…
…nach § 94 a EStG 1988, wegen Erfüllung der von dieser Gesetztestelle geforderten Voraussetzungen (Beteiligung einer EU - Gesellschaft zu mindestens einem Zehntel am Grundkapital der A SE, Bestehen dieser Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens einem Jahr). Zur weiteren Begründung dieses Begehrens wurde ausgeführt, dass…
…156/1995) wurde u.a. ausgeführt, dass das EU-Anpassungsgesetz grundlegende Veränderungen des KVG vorsehe. Die Gesellschaftsteuer werde - unter grundsätzlicher Beibehaltung der Struktur der bisherigen Bestimmungen - an das harmonisierte Gemeinschaftsrecht angeglichen. In Punkt I.2.1. wurde darauf verwiesen, dass für die Auslegung der Steuertatbestände…
…April 2008, 2008/15/0064, mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2009 die grundsätzliche Anwendung der Befreiungsmethode für ausländische Portfoliodividenden, wenn es sich bei der Beteiligungskörperschaft um eine EU-Gesellschaft handle, verankert habe. § 10 Abs. 1 Z 5 und Z 6 KStG 1988 idF BBG 2009 würden…
…AÖF 156/1995) wurde ua. ausgeführt, dass das EU-Anpassungsgesetz grundlegende Veränderungen des KVG vorsehe. Die Gesellschaftsteuer werde - unter grundsätzlicher Beibehaltung der Struktur der bisherigen Bestimmungen - an das harmonisierte Gemeinschaftsrecht angeglichen. In Punkt I.2.1. wurde darauf verwiesen, dass für die Auslegung der Steuertatbestände…
…Körperschaftsteuerbefreiung für EU-Portfoliobeteiligungserträge für sämtliche Dividenden, die in einem Wirtschaftsjahr nach dem Inkrafttreten des § 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988 zufließen, anzuwenden. Bedeutung erlangt die Frage des Zeitpunktes der ertragsteuerlichen Realisierung der gegenständlichen Dividende durch den Umstand, dass Ungarn (Sitz der ausschüttenden Gesellschaft)…
…Art" führte der Gerichtshof die in der Rs "Centros" und "Überseering" begonnene Rspr weiter und ließ eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das eigene Gesellschaftsrecht des Tätigkeitsstaates mittels Sonderanknüpfungen (Firma, Publizität, Mindestkapital bzw Haftung) nicht zu und garantierte damit den freien Zuzug von EU-Gesellschaften. c…
…Art" führte der Gerichtshof die in der Rs "Centros" und "Überseering" begonnene Rspr weiter und ließ eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das eigene Gesellschaftsrecht des Tätigkeitsstaates mittels Sonderanknüpfungen (Firma, Publizität, Mindestkapital bzw Haftung) nicht zu und garantierte damit den freien Zuzug von EU-Gesellschaften. c…
…für die Anwendung des Art. II UmgrStG bei verschmelzenden Umwandlungen auf andere als unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften oder auf bestimmte EU-Gesellschaften (§ 7 Abs. 1 Z 2 Teilstrich 2 UmgrStG) die Übertragung eines Betriebes im abgabenrechtlichen Sinne. Es muss somit eine…
…auf die dahinter stehenden Gesellschafter könne daher nicht durchgegriffen werden. Das oben aufgezeigte Trennungsprinzip bewirke die steuerliche Anerkennung der vertraglichen Beziehungen zwischen einer juristischen Person und ihren Gesellschaftern. Dieser Grundsatz gelte auch für eine Einmann-GmbH, deren Gründung seit dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1996 zulässig sei…
…Doppelbesteuerung, 238). 2) Erstattung nach § 94a EStG 1988 a) Die Rechtsvorschriften Die KESt-Freistellung von Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an bestimmte Gesellschafter in anderen EU-Mitgliedstaaten wird in den folgenden Normen geregelt: aa) § 94a EStG 1988 lautet (gültig für Auszahlungen im Jahr 2005 - Fassung AbgÄG 2004…