…RV/2007-W/05, trug die Berufungsbehörde dem Finanzamt Waldviertel gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Durchführung von Ermittlungen - unter Inanspruchnahme internationaler Amtshilfe - zum gewöhnlichen Aufenthalt des Bw. in den Monaten September und Oktober 1998, zum Vorliegen einer ständigen Wohnstätte des Bw. in Irland und…
…Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in den Monaten September und Oktober 1998 in Österreich und ob er 1998 eine ständige Wohnstätte in Irland und/oder eine solche in Portugal verfügt hat. Im Amtshilfeweg wurde Erich Fl als Auskunftsperson durch das deutsche Finanzamt Bad Segeberg befragt…
…Betracht, abgesehen davon, dass kein Anlass für eine Wiederholung von Beweisaufnahmen gegeben ist. Das Finanzamt hat - teils selbst, teils im nationalen und internationalen Amtshilfeweg - eine Vielzahl an Zeugen befragt bzw. Aussagen in anderen Verfahren gewürdigt. Welche entscheidungsrelevanteUmstände darüber hinaus weitere Zeugen konkret angeben sollten, hat…
…nationalen Gesetzgebung zu überprüfen. Mit Bezug auf den von der steuerlichen Vertretung verwiesenen Artikel von Loukota/Quantschnigg SWI 1995 S 49ff nach der ,die österreichische Betriebsprüfung auf Grundlage des EU-Amtshilfegesetzes jederzeit in der Lage ist, die Richtigkeit dieser Erklärungen verifizieren zu lassen' werde festgehalten…
…führte aus, sich diesbezüglich nicht mehr erinnern zu können. Ein im Zuge des Berufungsverfahrens über das Bundesministerium für Finanzen gestelltes Ersuchen des UFS an die Republik Polen um Amtshilfe auf Basis des EU-Amtshilfegesetzes blieb trotz Urgenzen bis dato unbeantwortet. In der am 4. Juli…
…prüfen haben. In weiterer Folge wird die Lebensgefährtin des Bw. zeugenschaftlich zu den Vorgängen vom Finanzamt zu vernehmen sein. Schließlich werden die ungarischen Behörden im Wege der EU-Amtshilfe um die Einvernahme der für den Bw. tätig gewesenen Elektriker und um Nachprüfung deren Angaben - etwa…
…bestehe die Möglichkeit, im Rahmen der EU Amtshilfe sowie unter Inanspruchnahme des Doppelbesteuerungsabkommens die schwedische Abgabenbehörde um Unterstützung bei der Überprüfung des tatsächlichen Wertes zu bitten. Ohne Kontaktaufnahme mit der schwedischen Abgabenbehörde könne die geltendgemachte Teilwertabschreibung nicht ohne weiteres versagt werden. STELLUNGNAHME: Mit Vereinbarung vom…
… 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz) eine Vollstreckung auf Ersuchen der ausländischen Abgabenbehörde nur zulässig wäre, wenn für die Vollstreckung…
…zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen ist der auch nach Gemeinschaftsrecht zulässige Weg, die Besteuerung bis zur tatsächlichen Realisierung der stillen Reserven aufzuschieben, überhaupt praktikabel (so auch der vom Berufungswerber zitierte Artikel von Walter Loukota, SWI 2001, S 67 ff.). Eine mit dem EU-Bereich vergleichbare Amtshilfe…
…habe dem Finanzamt sämtliche Kontaktdaten zukommen lassen. Aus der Berufungsvorentscheidung entnehme er, dass zu diesem kein Kontakt aufgenommen worden sei. Existiere zwischen zwei EU Staaten keine Amtshilfe? Dass die Beschaffung der Unterlagen durch den Bw. erfolgen solle, sei ihm nicht klar gewesen. Seit dem ersten…
…ausgeführt, dass der Verweigerung der Steuerentlastung EU-Recht dann nicht entgegenstehe, wenn die ausschüttende Gesellschaft in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Drittstaat ohne Amtshilfeabkommen ansässig sei und die Entlastungsvoraussetzungen nur durch die Einholung von Auskünften beim Niederlassungsstaat dieser Gesellschaft geprüft werden könnten. Die…
…Die Bw. wurde lediglich aufgefordert den Empfänger der Provisionszahlungen zu nennen. Der Antrag der Bw., eine Erhebung der Gesellschaftsverhältnisse der P-O Limited Zypern im Rahmen der Amtshilferichtlinie im EU-Mitgliedstaat Zypern durchzuführen, ist in Anbetracht dessen Berufungsausführungen obsolet, wonach diese Gesellschaft der russischen P…
…eine Pfändungsgebühr anlässlich der Pfändung im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Entgegen der Ansicht des Bw. war für das gegenständliche Amtshilfeersuchen des EU-Mitglieds Frankreich an das EU-Mitglied Österreich nicht der bilaterale Vertrag vom 5. August 1994 (BGBl 1994/613) heranzuziehen…
…werden, zulässig (VwGH 5.4.1989, 88/13/0123). Entgegen der Ansicht des Bw. war für das gegenständliche Amtshilfeersuchen des EU-Mitglieds Frankreich an das EU-Mitglied Österreich nicht der bilaterale Vertrag vom 5. August 1994 (BGBl 1994/613) heranzuziehen, sondern die am 26. Mai…
…Dabei übersah der Bw. jedoch das mit den EU-Staaten bestehende Amtshilfeabkommen und die Rechtstatsache, dass treaty shopping durch das DBA Österreich BRD aufgrund einer ausdrücklichen Missbrauchsklausel in Punkt 28 a des Schlussprotokolls zum DBA BRD ausgeschlossen ist. Um nochmals ausdrücklich auf die Argumente des…
…für EU/EWR-Dividenden normiert hätte. Denn für die in der VwGH-E angesprochenen Bedenken (eines niedrigeren Steuerniveaus) ist (bei analoger Anwendung) im Rahmen der bedingten Befreiung mit § 10 Abs 5 KStG 1988 ausreichend vorgesorgt, mit den meisten Drittstaaten bestehen zudem Regelungen über die Amtshilfe…
…für EU/EWR-Dividenden normiert hätte. Denn für die in der VwGH-E angesprochenen Bedenken (eines niedrigeren Steuerniveaus) ist (bei analoger Anwendung) im Rahmen der bedingten Befreiung mit § 10 Abs 5 KStG 1988 ausreichend vorgesorgt, mit den meisten Drittstaaten bestehen zudem Regelungen über die Amtshilfe…
…für EU/EWR-Dividenden normiert hätte. Denn für die in der VwGH-E angesprochenen Bedenken (eines niedrigeren Steuerniveaus) ist (bei analoger Anwendung) im Rahmen der bedingten Befreiung mit § 10 Abs 5 KStG 1988 ausreichend vorgesorgt, mit den meisten Drittstaaten bestehen zudem Regelungen über die Amtshilfe…
…österreichische Liegenschaften im Weg eines EU-Immobilienfonds, der ausländischen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterliegt kann das Risiko der Steuerhinterziehung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Auch die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle ist jedenfalls durch die erhöhte Mitwirkungspflicht iZm. Auslandssachverhalten und nicht zuletzt durch die Amtshilfemöglichkeiten gewährleistet. …
…für EU/EWR-Dividenden normiert hätte. Denn für die in der VwGH-E angesprochenen Bedenken (eines niedrigeren Steuerniveaus) ist (bei analoger Anwendung) im Rahmen der bedingten Befreiung mit § 10 Abs 5 KStG 1988 ausreichend vorgesorgt, mit den meisten Drittstaaten bestehen zudem Regelungen über die Amtshilfe…