Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 20. Dezember 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 6. Dezember 2007, Zl. 420000/05000/2007, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Altlastenbeitrag für das vierte Kalendervierteljahr 2001…
…im vorherigen Vertragspunkt angeführten grundbücherlichen Belastungen wird Folgendes festgestellt: 3. Das Wohnrecht C-LNR 66 zu Gunsten der Ehegatten W. bleibt aufrecht und wird vom Käufer ausdrücklich in seine Duldungspflicht übernommen. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat die Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 29.8.2007, StNr.…
…Altlastensanierungsgesetz in der Fassung vor dem 1.5.1996 (BGBl 201/1996-StruktAnpG 1996), geht aber demgegenüber in der Begründung auch von einer Beitragschuld durch Duldung einer beitragspflichtigen Tätigkeit (entspricht der Rechtslage nach dem 1.5.1996 ,BGBl 201/1996 - StruktAnpG 1996) aus. Schon dadurch…
…Zudem werde das Grundstück vom Bf., der beruflich in Graz tätig ist, nur äußerst selten aufgesucht. Eine Duldung könne nicht bereits darin liegen, dass die Baurestmassen nicht unverzüglich vom Grundeigentümer entfernt werden, wenn dieser nicht einmal davon Kenntnis hat. Außerdem sei die Menge der abgelagerten…
…dass die Werbeentgelte auch den Dienstnehmern tatsächlich nur für die Duldung der Anbringen der Firmenaufkleber gewährt wurden und nicht als Teil des Arbeitslohnes anzusehen sind. Die den Bediensteten zugeflossenen Werbekostenentgelte sind somit nicht untrennbar mit ihrem Dienstverhältnis verbunden und stellen daher keine Einkünfte aus nichtselbständiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Bw. vom 2. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 21. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 und 2003 nach durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…3 EStG 1988 vor; dementsprechend unterliegen auch Entgelte für den Verzicht, einen Teil seines Grundstückes zu bebauen oder ein Wirtschaftsgut zu veräußern, sowie Entgelte für die Duldung fremden Verhaltens und für den Verzicht auf Abwehransprüche § 29 Z 3 EStG 1988 (vgl. Doralt4, a.a.O…
…201/1996 ) 4. die Tätigkeit des Bundes, soweit sie in der Duldung der Benützung oder der Übertragung der Eisenbahninfrastruktur besteht. (5) Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt 1. die von Funktionären im Sinne des § 29 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 in Wahrnehmung ihrer Funktionen…
…erfolgte mit allen Aktiven und Passiven unter Zugrundelegung der Bilanz 2007; die Übergabe der Landwirtschaft und des Wohnhauses erfolgte gegen Duldung und Leistung gewisser Wohnungs- und Ausgedingsrechte zugunsten der Übergeber auf deren beider Lebensdauer, weiters für den Fall und die Dauer von Krankheit und Altersgebrechlichkeit…
…die in Vertragspunkt 1. näher beschriebenen Liegenschaft. Als Gegenleistung verpflichtete sich die Übernehmerin zur Leistung und zur Duldung der in Punkt 2. näher umschriebenen Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs-) und sonstigen Rechte zugunsten der Übergeber auf deren beider Lebensdauer sowie zur Besorgung der laufenden Graberhaltung. Für Zwecke der…
…vom 3. April 2007 haben die Ehegatten JH und MH die ihnen gleichteilig in Gütergemeinschaft gehörige Liegenschaft XY (mit einem Einheitswert von 11.773,00 €), ihrem Sohn AH gegen Duldung und Leistung des höchstpersönlichen, lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsrechtes - ausschließlich - zugunsten der Übergeberin MHübergeben. Für…
…gegen Duldung und Leistung von "Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs-) und Ausgedingsrechten" zugunsten der Übergeber, übertragen. Im Punkt Zweitens des Übergabsvertrages bedingen sich die Übergeber - und zwar jeder für sich und für den anderen Übergeberteil - sodann die Duldung und Leistung der im Folgenden noch näher bestimmten Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs…
…mit 31. Mai 2004 durch gemeinsames Begehen der Liegenschaft stattgefunden. Die laut Punkt IV des Vertrages in C - INr. 2a und C - INr. 3a eingetragenen Belastungen (Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung und Dienstbarkeit der Duldung der elektrischen Leitung) betreffen nicht das Schenkungsobjekt. Das weiters einverleibte Wohnungsrecht, das…
…folgt ausbedungen: Zweitens: Als Gegenleistung für die vertragsgegenständliche Übergabe verpflichtet sich der Übernehmer für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz des Übergabsobjektes zur Duldung des nachstehenden Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs-)rechtes zugunsten der Übergeber. Den Übergebern gebührt das lebenslängliche und höchstpersönliche Wohnung- und Benützungsrecht am gesamten Übergabsobjekt…
…übertrugen die Ehegatten H an ihre Tochter und deren Ehegatten die in Vertragspunkt 1. näher umschriebene Liegenschaft um den vereinbarten Übergabspreis von 56.203,00 €, sowie gegen Duldung und Leistung von im Vertragspunkt 4. näher umschriebenen Wohnungs- und Ausgedingsrechten. Vertragspunkt 6. lautet: Festgestellt wird…
…24. Juni 2003 übertrugen die Ehegatten H an ihre Tochter und deren Ehegatten die in Vertragspunkt 1. näher umschriebene Liegenschaft um den vereinbarten Übergabspreis von 56.203,00 €, sowie gegen Duldung und Leistung von im Vertragspunkt 4. näher umschriebenen Wohnungs- und Ausgedingsrechte. Vertragspunkt 6…
…Frau Z an ihren Sohn die in Punkt Erstens näher beschriebene Liegenschaft. Als Gegenleistung hat sich der Übernehmer (unter anderem) zur Duldung des Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs-)rechtes zugunsten der Übergeberin und deren Ehegatten (Berufungswerber) verpflichtet. Das Finanzamt wertete die Einräumung des Wohnrechtes durch die Übergeberin an…
…sich die Übergeber die folgenden angeführten grundbücherlich sicherzustellenden Leistungen aus, zu deren klagloser Erfüllung bzw. Duldung der Übernehmer sich hiermit ausdrücklich verpflichtet: a) Das ausschließliche, höchstpersönliche, lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht an sämtlichen Räumlichkeiten des Hauses N. Hiezu steht den Übergebern der freie Umgang auf der…
…Übergabsvertrages "Austrag des Übergebers" behält sich der Übergeber für sich und seine Ehegattin (Bw) folgende Rechte vor, zu deren Duldung und ordnungsgemäßer Leistung sich der Übernehmer verpflichtet: U.a. das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der im Erdgeschoss des Wohnhauses befindlichen Wohnung. Die Abgabenbehörde I…
…Sohn G.. Gemäß Vertragspunkt Drittens dieses Übergabsvertrages behält sich der Übergeber für sich und seine Ehegattin (Bw) folgende Rechte vor, zu deren Duldung und ordnungsgemäßer Leistung sich der Übernehmer verpflichtet: U.a. das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an bestimmten Teilen des Wohnhauses. Die Abgabenbehörde I…