…in Ungarn veranlasst sind und mit dieser in Zusammenhang stehen, dürfen in Österreich nicht berücksichtigt werden, da die Einkünfte in Ungarn von der inländischen Besteuerung ausgenommen sind. Daraus folgt, dass die geltend gemachten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und die Fahrtkosten als Werbungskosten bei den…
…und 8. Juli 2010 angeführten zwölf oder der sich aus den übrigen Schreiben ergebenden Anzahl von cirka 27 Fahrten - auf jeden Fall eine pauschale Berechnung nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG übersteigt (siehe hierzu auch die vom Abgabepflichtigen vorgelegten Berechnungen der Fahrtkosten…
…sonst erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…4 leg. cit. gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers- seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager…
…Es handelte sich daher um einen beruflich bedingten Doppelwohnsitz. Dieser führte zu einer doppelten Haushaltsführung auf Dauer für die Zeit der Beschäftigung in W, da diese Beschäftigung und damit der doppelte Wohnsitz auch die von der Judikatur entwickelte Frist von vier bis fünf Jahren nicht…
…= S 14.400,--für den in S absolvierten Lehrgang und S 2.880,-- x 2 Monate = 5.760,-- für die Einschulung in W . Mit der Zuerkennung von S 20.160,-- als Fahrtkosten wurden die Kosten für Familienheimfahrten in der dem Gesetz entsprechenden Höhe…
…einer im April 2008 vorgelegten Familien- und Wohnsitzbescheinigung klar hervor, dass der geschiedene Bw. in Ungarn in einem gemeinsamen Haushalt bei seinen Eltern lebe. Auf Grund dieser weiteren Sachverhaltsfeststellungen beantragte das Finanzamt die Abweisung der Berufung mit der Begründung, dass die Fahrtkosten des alleinstehenden Bw…
…sonst erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…beschränkter Steuerpflicht) beantragte sie unter dem Titel "sonstige Werbungskosten" die Anerkennung von Fahrtkosten in Höhe von 2.301,32 € (18 x 340 km x 0,376 €) für ihre Fahrten zwischen A und Z (einfache Strecke 170 km) sowie die Kosten eines (tageweise) in…
…Familienheimfahrten und für die doppelte Haushaltsführung seien nur bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung als Werbungskosten anzuerkennen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 13. August 2008. Die Bw., vertreten durch die Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, brachte vor, eine berufliche Veranlassung für den Doppelwohnsitz sei…
…BVE 07.06.2006 | Vorlageantrag 10.07.2006 | Kosten für Reisen wegen Wohnungsauflösung: Fahrtkosten und Taggelder | 1.144,20 € | 1.144,20 € | 1.144,20 € | 1.144,20 € | Kosten für Wohnung am Berufsort (D…
…3 Wochen bei der Pflegefamilie und kehrten danach wieder in ihre Heimat zurück. Weiters erhalte die Bw. von jeder Pflegerin ebenfalls eine Vermittlungsprovision. Das tägliche Pflegehonorar und diverse Fahrtkostenersätze erhalte das Pflegepersonal direkt von der österreichischen Pflegefamilie in bar und diese bleiben auch im Eigentum…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. §16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Arbeitsstätte sei jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig werde. Tatsächliche Fahrtkosten können daher für derartige Fahren nicht berücksichtigt…
…km entfernt ist (vgl. Jakom/Lenneis, EStG § 16 Rz 56). Aufwendungen für Fahrten zwischen dem Berufswohnsitz und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) sind bei einem steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz Werbungskosten; die Höhe der absetzbaren Kosten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 mit dem…
…sämtliche Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Doppelwohnsitz gegeben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verweist das Finanzamt darauf, dass das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes, u.a. die Baustellen, an denen der Berufungswerber im Kalenderjahr 2003 tätig gewesen sei, nicht beantwortet worden sei und da sich auch in der…
…nächst dem Doppelwohnsitz oder der Arbeitsstätte sondern außerhalb des Zentrums abzustellen, aber zur Werterhaltung des Pkws einen Garagenplatz zu mieten, beruht zudem auf einer privaten Mitveranlassung. Der Stpfl. hätte aber die Möglichkeit an Stelle der mittels Kilometergeld geschätzten Fahrtkosten, die tatsächlichen Fahrtkosten nachzuweisen und in…
…sämtliche Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Doppelwohnsitz gegeben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verweist das Finanzamt darauf, dass das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes, u.a. die Baustellen, an denen der Berufungswerber im Kalenderjahr 2002 tätig gewesen sei, nicht beantwortet worden sei und da sich auch in der…
…hat. Aus diesem Grund zweifelt die Berufungsbehörde grundsätzlich nicht daran, dass dem Bw. tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind. Nicht nachgewiesen und auch nicht glaubhaft gemacht wurde aber der Umstand, ob die streitgegenständlichen Fahrten tatsächlich von OrtinKärnten aus angetreten wurden. Steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist…
…Die Strecke der Familienheimfahrt hin und retour betrage 660 km, welche er wöchentlich mit dem eigenen PKW zurücklege. Die tatsächlichen Fahrtkosten beziffert der Bw in der Erklärung mit 1 S je km. Der Bw ist im Baunebengewerbe als Elektriker tätig und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Kaufvertrag der Wohngelegenheit im Ausland und entsprechende Zahlungsnachweise (Zahlungsfluss!), Betriebskostenabrechnungen (Heizung, Strom, Wasser, Müll, etc.) sowie die Telefonrechnungen samt Detail; 3.) Besteuerungsnachweise (Steuerbescheide etc.); 4.) Anmeldung des PKWs im Ausland; 5.) Nachsendeauftrag bei der inländischen Post; 6.) Reichen Sie die Fahrtkostenausweise für Ihre Ausreise am…