…in Ungarn veranlasst sind und mit dieser in Zusammenhang stehen, dürfen in Österreich nicht berücksichtigt werden, da die Einkünfte in Ungarn von der inländischen Besteuerung ausgenommen sind. Daraus folgt, dass die geltend gemachten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und die Fahrtkosten als Werbungskosten bei den…
…Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz: Privat-PKW, Mitfahrgelegenheiten, Gesamtkosten: 7.558,32 € Steuerfreie Vergütung Fahrtkosten und Nächtigung durch Arbeitgeber: nein Aus welchem Grund kann der Familienwohnsitz nicht in die Nähe der Arbeitsstätte verlegt werden? Einfamilienhaus am Familienwohnsitz, Hilfe und Versorgung der Mutter …
…und 8. Juli 2010 angeführten zwölf oder der sich aus den übrigen Schreiben ergebenden Anzahl von cirka 27 Fahrten - auf jeden Fall eine pauschale Berechnung nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG übersteigt (siehe hierzu auch die vom Abgabepflichtigen vorgelegten Berechnungen der Fahrtkosten…
…in Wassermeyer/Lang/Schuch (Hrsg.), Doppelbesteuerung2, Rn 59; Beiser, Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, 241, 243). Weiters ist bei der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen regelmäßig nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen (VwGH…
…sonst erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…4 leg. cit. gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers- seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager…
…Es handelte sich daher um einen beruflich bedingten Doppelwohnsitz. Dieser führte zu einer doppelten Haushaltsführung auf Dauer für die Zeit der Beschäftigung in W, da diese Beschäftigung und damit der doppelte Wohnsitz auch die von der Judikatur entwickelte Frist von vier bis fünf Jahren nicht…
…= S 14.400,--für den in S absolvierten Lehrgang und S 2.880,-- x 2 Monate = 5.760,-- für die Einschulung in W . Mit der Zuerkennung von S 20.160,-- als Fahrtkosten wurden die Kosten für Familienheimfahrten in der dem Gesetz entsprechenden Höhe…
…einer im April 2008 vorgelegten Familien- und Wohnsitzbescheinigung klar hervor, dass der geschiedene Bw. in Ungarn in einem gemeinsamen Haushalt bei seinen Eltern lebe. Auf Grund dieser weiteren Sachverhaltsfeststellungen beantragte das Finanzamt die Abweisung der Berufung mit der Begründung, dass die Fahrtkosten des alleinstehenden Bw…
…Bf. diesen Ball nicht besucht hätte und hätte dies auch seine Aussichten auf die Verlängerung seiner (befristeten) Professur ohne Zweifel negativ beeinflusst. Die Aufwendungen seien daher beruflich veranlasst. Die Fahrtkosten zur Weihnachtsfeier am Institut A in Wien (EUR 156,20) seien ebenfalls beruflich veranlasst. Die…
…würde der BF die Kinder nicht am Familienwohnsitz aufsuchen. Damit fällt aber auch die Möglichkeit der Berücksichtigung der Aufwendungen für Familienheimfahrten weg, da dies einen steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz und - bei einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung - einen Familienwohnsitz in der Slowakei voraussetzen würde (Doralt, EStG13 …
…aus objektiver Sicht angesichts des bereits seit Jahrzehnten bestehenden Doppelwohnsitzes im beschwerdegegenständlichen Jahr 2013 zumutbar gewesen, zumal hierzu keinerlei besondere Vorkehrungen mehr notwendig gewesen wären. 2.11. Die vom Bf geltend gemachten Aufwendungen für Miete und Betriebskosten seiner Wohnung in Wien konnten aus den oben…
…sonst erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…beschränkter Steuerpflicht) beantragte sie unter dem Titel "sonstige Werbungskosten" die Anerkennung von Fahrtkosten in Höhe von 2.301,32 € (18 x 340 km x 0,376 €) für ihre Fahrten zwischen A und Z (einfache Strecke 170 km) sowie die Kosten eines (tageweise) in…
…der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Die berufliche Bedingtheit des Doppelwohnsitzes wird etwa dann angenommen, wenn Ehegatten an verschiedenen Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…Werbungskosten auch für die ersten sechs Monate des Jahres. Denn in den ersten 6 Monaten der Tätigkeit in Österreich von April bis Oktober seien 2.130,00 Euro Übernachtungskosten und 8.017,80 Euro Fahrtkosten aufgewandt worden. ln Summe also 10.147,80 Euro Werbungskosten…
…Familienheimfahrten und für die doppelte Haushaltsführung seien nur bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung als Werbungskosten anzuerkennen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 13. August 2008. Die Bw., vertreten durch die Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, brachte vor, eine berufliche Veranlassung für den Doppelwohnsitz sei…
…BVE 07.06.2006 | Vorlageantrag 10.07.2006 | Kosten für Reisen wegen Wohnungsauflösung: Fahrtkosten und Taggelder | 1.144,20 € | 1.144,20 € | 1.144,20 € | 1.144,20 € | Kosten für Wohnung am Berufsort (D…
…3 Wochen bei der Pflegefamilie und kehrten danach wieder in ihre Heimat zurück. Weiters erhalte die Bw. von jeder Pflegerin ebenfalls eine Vermittlungsprovision. Das tägliche Pflegehonorar und diverse Fahrtkostenersätze erhalte das Pflegepersonal direkt von der österreichischen Pflegefamilie in bar und diese bleiben auch im Eigentum…
…Doppelwohnsitz insoweit abzugsfähig, als sie innerhalb angemessener Zeiträume erfolgen (zur Begrenzung der Höhe nach siehe unten); bei einem verheirateten (bzw in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Stpfl sind idR wöchentliche Familienheimfahrten zu berücksichtigen (E 11.1.1984, 81/13/0171, 1984, 341 zu Familienheimfahrten zwischen Salzburg und…