…Verfügung standen, wird Ihnen hiermit nochmals Gelegenheit geboten, anhand der Mitteltheorie hinsichtlich aller haftungsgegenständlichen Abgaben allfällige Differenzquoten (somit den Anteil der Abgaben, der bei anteiliger Mittelverwendung an den Abgabengläubiger zu entrichten gewesen wäre) zu ermitteln. Die Ermittlung der Quoten ist anhand geeigneter Unterlagen zu belegen;…
…nicht. 2) Die Einwände im Punkt 2a des Vorlageantrages sind berechtigt. Wird die Differenzquote (Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie tatsächlich bekommen hat) ermittelt, ist diese auch dann der Berechnung des Ausmaßes der Haftung zugrunde zu…
…der Lohnsteuerprüfung anlässlich der Konkurseröffnung festgestellt und vom Berufungswerber auch nie in Abrede gestellt, vielmehr hat dieser die Differenzquote sowohl in der Stellungnahme vom 5.7.2007 als auch in der gegenständlichen Berufung unter Bedachtnahme darauf, dass die Lohnsteuern zu 100 % zu bezahlen gewesen wären…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WJ, vertreten durch Dr. WR, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2003 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma E GmbH im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 10. April 2006 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 9. März 2006 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 9…
…vorausgegangen sei. Auch stehe die von der Abgabenbehörde festgesetzte Körperschaftsteuer der Höhe nach in krassem Widerspruch zur haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuer. Was die Ermittlung der Differenzquote betreffe, so dürfe die Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht des Vertreters nicht über das Maß des Möglichen und Zumutbaren hinaus überspannt werden. Bezüglich…
…nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt hätte, den Nachweis der Gleichbehandlung zu erbringen bzw. die Differenzquote zu ermitteln. Im Antwortschreiben vom 22. September 2010 hielt der ausgewiesene Vertreter fest: Unmittelbar nach Konkurseröffnung habe der Masseverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt. In seinem Antrag auf Schließung des Unternehmens…
…Das Fehlen von (ausreichenden) Mitteln wurde nicht behauptet. Die Bw. wurde mit Vorhalt vom 11.03.2013 von der erkennenden Behörde aufgefordert, die Differenzquote zu ermitteln. Weil eine derartige Ermittlung unterblieben ist, haftet die Bw. prinzipiell zur Gänze. Da die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschulden…
…der Lohnsteuerprüfung anlässlich der Konkurseröffnung festgestellt und vom Berufungswerber auch nie in Abrede gestellt, vielmehr hat dieser die Differenzquote sowohl in der Stellungnahme vom 5.7.2007 als auch in der gegenständlichen Berufung unter Bedachtnahme darauf, dass die Lohnsteuern zu 100 % zu bezahlen gewesen wären…
…Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung (Differenzquote). Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden…
…Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung (Differenzquote). Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben…
…hinaus überspannt werden dürfen. Unter Umständen ist auch eine überschlägige Ermittlung der Quote erforderlich. Die Differenzquote ist auch dann der Berechnung des Ausmaßes der Haftung zugrunde zu legen ist, wenn in einem Monat überhaupt keine Zahlungen an das Finanzamt erfolgt sind. Aus den vorgelegten Unterlagen…
…wurde ein solcher Nachweis für die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes vom Berufungswerber nicht erbracht. Auch eine Differenzquote im Sinne der oben aufgezeigten Rechtsprechung wurde nicht ermittelt, sodass grundsätzlich eine Heranziehung zur Haftung für alle im erstinstanzlichen Bescheid angeführten Abgaben in voller Höhe in Betracht käme. Ergeben…
…Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung (Differenzquote). Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben…
…Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes dem ausdrücklichen Hinweis des Unabhängigen Finanzsenates im Vorhalt vom 5.9.2007 auf die Möglichkeit einer Einschränkung der Haftung auf die "Differenzquote" (Punkt 4 des Vorhaltes) keine Beachtung geschenkt wurde. Den eingehend dargestellten Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft kann im…
…Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes dem ausdrücklichen Hinweis des Unabhängigen Finanzsenates im Vorhalt vom 5.9.2007 auf die Möglichkeit einer Einschränkung der Haftung auf die "Differenzquote" (Punkt 4 des Vorhaltes) keine Beachtung geschenkt wurde. Den eingehend dargestellten Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft kann im…
…jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Weil der Berufungswerber die Ermittlung der Differenzquote unterlassen hat, kommt aber nur eine Haftung zur Gänze in Betracht. Was die…
…Quotenzahlung im Umfang von 40 %. Sollte der Zwangsausgleich eine höhere Quote bringen, dann steht der Bank1 eine Differenzquote zu nach den für alle Gläubiger geltenden Fälligkeitenmodalitäten (z.B. Quote 43 % = Nachzahlung von 3 % vom Teilnahmeanspruch per 14 Mio. S zu den Fälligkeiten des angenommenen…
…2000 bis 30.6.2001 geleisteten Zahlungen wurde nicht dargestellt, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Die Berechnung dieser Differenzquote bzw. der Fehlbeträge, die zu den einzelnen Fälligkeitsterminen bei Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes zusätzlich…
2.6. Ortslage: südwestlich der Kreuzung G.-weg/St. G.-er-Straße Höhenlage: ca.50 m höher als das Stadtzentrum von X. auf der westlichen Terrasse des Stadtgebietes X. Entfernung zu wirtschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Zentren: Stadtzentrum: ca. 3 km Magistrat der Stadt X. sowie…