…einen Verstoß gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 EG-Vertrag) darstelle. Zum Beweis seiner Angaben verwies er auf die Bestätigung über den Bezug von deutschem Kindergeld und den Schwerstbehindertenausweis des Florian L. Aufgrund des Vorhalts des Finanzamtes vom 27.11.2002 teilte der Bw…
…in Österreich und des anzunehmenden gemeinsamen Haushaltes mit Ihrem Ehegatten ist vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages auszugehen. Weil aber ein Anspruch auf das deutsche Kindergeld für das Kind bestand, vermindert diese Leistung die in Österreich zu gewährende Familienleistung (…
…Zur Vermeidung einer Anspruchskumulierung enthält die VO die Regelung des Art 76, welche im vorliegenden Fall jedoch nicht anwendbar ist, weil die deutschen Rechtsvorschriften den Anspruch auf Kindergeld nicht an die Ausübung einer Erwerbstätigkeit knüpfen (vgl EuGH 14.10.2010, Rs C 16/09, Schwemmer…
…die "Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit". Aus der Textierung und dem Sinn der Vereinbarung ist ersichtlich, dass sie für eine rein einkommensteuerliche Tarifbestimmung nicht gilt. (arg: "gilt für alle Bereiche der sozialen Sicherheit...einschließlich der Regelungen über Familienleistungen - z.B. Kindergeld oder Elterngeld…
…dem Sozialversicherungspflicht bestehe. Da der Bw in Deutschland sozialversichert sei, habe er deutsches Kindergeld für sein Kind bezogen; dem Grunde nach habe daher ein Familienbeihilfenanspruch in Österreich bestanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.9.2010 wies das FA die Berufung als unbegründet ab, da für das…
…Österreich. Im Jahr 2009 hat die Ehegattin des Bw. für die drei gemeinsamen Kinder deutsche Familienbeihilfe (Kindergeld und Kinderzuschlag) bezogen. In Österreich beantragte der Bw. in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2009 den Zuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag für seine in Österreich lebenden drei Kinder sowie die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages…
…wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass man verpflichtet sei, den Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen und dabei Auslandsaufenthalte unabdingbar seien. Die deutsche Kindergeldstelle hätte die Ausbildung mit einer anerkannten Organisation klaglos anerkannt. Der Italienischkurs wurde, da sich die Möglichkeit des Bolivienaufenthaltes abgezeichnet hat, abgebrochen…
…Anmeldung unter der Adresse des Berufungswerbers, die neuerliche Abmeldung erfolgte am 27. September 2002. Die Lebensgefährtin bezog bis inklusive Juni 2002 deutsches Kindergeld. Dieses wurde mit Juli 2002 eingestellt, weil sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt hat. Ab Juli 2002 wurde österreichische…
…X. ? Hat er seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland? 4. Wie ist der Familienstand Ihres Sohnes? 5. Wieso erhält Ihr Ehegatte kein deutsches Kindergeld mehr für Ihres Sohn D.X. ? 6. Wer trägt die Unterhaltskosten für Ihren Sohn D.X. ? Wie hoch sind diese? 7. Erhalten…
…die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Meines Erachtens steht meinem Ehegatten kein solcher Anspruch auf Kindergeld nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz deshalb zu, weil sein Hauptwohnsitz im Sinne des § 1 Abs.8 FLAG 1967 nicht in Deutschland liegt." Von der…
…Judikatur das deutsche Kindergeld vergleichbar, da es allgemein und regelmäßig bezahlt wird. Es wird grs für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausbezahlt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Der ehemalige Gatte der Bw hätte nach den deutschen Rechtsvorschriften iVm…
…auf Familienlastenausgleich/Familienbeihilfe. Einen ähnlichen Anspruch auf Kindergeld in der BRD könnte er bei einem Zweitwohnsitz dort aber auch haben, dieses würde Anspruch nach dem FLAG ausschließen. Aus diesem Grunde muss er als deutscher Staatsangehöriger in Österreich den Bezug der Familienbeihilfe nicht nachweisen, gleichwohl muss…
…Die gesamte Ausgleichszahlung hätte 2545,-- betragen. Diese Ausgleichzahlung ist aber durch die in der Zwischenzeit erfolgten Zahlung der höheren Familienbeihilfe gegen über dem deutschen Kindergeld vermindert worden. Es wird beantragt die Ausgleichzahlung in Höhe von 877,20 für den Zeitraum 2/2006 bis 2/2008…
…Da der Gatte in Deutschland erwerbstätig sei, bestehe Anspruch auf das deutsche Kindergeld. Dagegen wurde fristgerecht der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw ist mazedonische Staatsbürgerin und war bis zum 08.03.2002…
…den sich nach der Aktenlage ergebenden Sachverhalt ausführlich dar. Diesem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass die deutsche Kindergeldkasse den österreichischen Kinderabsetzbetrag bei Bemessung seiner (Differenz) Zahlungen abgezogen hatte. Der Bw. übermittelte dem Finanzamt mit Schreiben vom 24. November 2003 Kopien des Schriftverkehrs (samt Antwortschreiben vom…
…geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Nach Rücksprache mit der deutschen Familienkasse beträgt das deutsche Kindergeld seit 2000 unverändert € 154,00, womit dieser Ausgleichsanspruch entfällt. Im Zuge dieses Vorlageantrages wird klarstellend dem Finanzamt Graz-Stadt mitgeteilt…
…der deutschen Rentenversicherung B.S. in Mü. getroffen worden. Mit gesondertem Schriftsatz reichte die Bw. einen Bescheid des Versorgungsamtes Sch. vom 29.8.2008 ein, wonach der Grad der Behinderung des Sohnes der Bw. 50% betrage. Außerdem wurde ab April 2008 das deutsche Kindergeld für…
…und die Folgeänderungen hinsichtlich der Einführung und Erhöhung einer nicht geringfügigen Zuverdienstgrenze festgehalten hat, unterscheidet sich die österreichische Rechtslage von der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Bundesfinanzhof hat nämlich zum deutschen Kindergeld im Urteil BFH 22.10.2009, III R 29/08, ausgeführt…
…1 FLAG und aus § 34 Abs 7 Z 1 EStG - genau die gleichen Funktionen. § 3 Abs 1 und 2 FLAG macht in genau gleicher Weise wie die deutsche Regelung über das Kindergeld den Anspruch auf Familienbeihilfe von einem dauernden Aufenthaltsrecht (Niederlassungsberechtigung nach §§ 8 und 9…
…Arbeitsamtes Nürnberg vom 03.01.2003, aus welchem sich ergibt, dass der Kindesvater Antragsteller für die - nach deutschem Recht "Kindergeld" benannte - Familienbeihilfe war, dies im Einverständnis mit der Kindesmutter. Zusammenfassend wird daher der A n t r a g gestellt, der Berufung Folge zu geben…