…aaO sowie die dort angeführte Judikatur und Literatur). Dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen ist zu entnehmen, dass im Falle der Einräumung einer Verfügungsmacht über Räumlichkeiten bereits bei einer ein halbes Jahr übersteigenden Dauer eine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA vorliegt (Art. 5 Z 6)…
…9.12.2009 anlässlich der Hausdurchsuchung in Me, das später widerrufen wurde, komme es nicht an, sondern einzig darauf, dass an beiden Schweizer Adressen (Anm.: M-straße, G-straße) eine unternehmerischen Tätigkeit an einer festen örtlichen Einrichtung entfaltet worden sei, der Wohnsitz des Berufungswerbers sei…
…Tätigkeit von seinem Münchner Büro aus erbracht. Es handle sich hiebei um eine feste Einrichtung. Der Bw. sei deutscher Staatsbürger und habe sein Einkommen für die Jahre 2001 bis 2003 daher ordnungsgemäß in Deutschland erklärt. Selbst wenn der Bw. damit einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen…
…wird daher die in der spanischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden Unternehmer erbracht worden wäre (Fremdverhaltungsgrundsatz gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der…
…Tätigkeit des Bw bezogene Sachverhaltsfeststellungen für das Vorliegen einer festen Einrichtung zu treffen, davon aus, dass für das Vorliegen einer festen Einrichtung (offenbar aus Sicht des FA generell und ausschließlich) entscheidend sei, ob ein Raum für die Dauer der (wiederkehrenden) Tätigkeit zur Verfügung stehe und…
…Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte, Wirtschaftstreuhänder, Bücherrevisoren und Steuerberater. Wird daher ein wie der Bw. in der Schweiz ansässiger Lichtdesigner seitens eines Festspielveranstalters per Werkvertrag verpflichtet, tritt inländische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer festen inländischen Einrichtung ein. Es wurde…
…festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgeber im anderen Staat (Tätigkeitsstaat) hat. Fehlt es im konkreten Einzelfall nur an einer dieser Bestimmungen, behält der Tätigkeitsstaat das ihm aufgrund des Arbeitsortprinzips zugewiesene Besteuerungsrecht. Schädlich aus der Sicht des Ansässigkeitsstaates sind im gegebenen Zusammenhang daher das Überschreiten der…
…Beginn des Mietverhältnisses ist der 1.9.1998 und das Mietverhältnis wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Mietobjekt besteht aus; Vorraum, 2 Zimmern, 1 Kabinett, 1 Küche, Bad mit WC, 1 Abstellraum, Loggia, 1 Kellerabteil. Abgesehen von den genannten Einrichtungsgegenständen 1 Badewanne…
…leite aus der Formulierung des Art. 5 OECD-Musterabkommen ab, dass eine bloß einige Tage oder Wochen währende Betriebsstätte nicht als Betriebsstätte iSd Doppelbesteuerungsrechtes anzusehen sei. Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung bedeutet feste Einrichtung eine nicht bloß vorübergehende, sondern auf Dauer angelegte…
…der nicht in dem anderen Staat ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat hat. - Art. 23 Abs. 3 lit. a DBA Österreich-Italien normiert zur Vermeidung der Doppelbesteuerung folgendes…
…einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass sich die Bw…
…einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass sich der Bw. im Jahr 2007 insgesamt…
…die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Außer Streit steht, dass die Bw. im Inland ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat. Sie ist daher in Österreich ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig…
…der nicht im anderen Staat ansässig ist, und 3. die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Nach der revidierten Fassung des Musterabkommens 1992 (wie sie auch im DBA-Frankreich eingeführt wurde) muss nun…
…da der Berufungswerber seine eigentliche Tätigkeit ja grundsätzlich mit einem besonders eingerichteten Praxismobil vor Ort ausgeübt hat. Die Ausübung dieser Tätigkeit in einer festen Einrichtung konnte daher für die Annahme einer Betriebstätte auch nicht vorausgesetzt werden. Nun war aber davon auszugehen, dass der Berufungswerber sämtliche…
…gewährte Vermögensrechte sind denkbar, wie z.B. die Benutzung von Einrichtungen der emittierenden Gesellschaft (Eisenbahn, Theater). Nach Literaturmeinungen steht eine teilweise gewinnunabhängige Gestaltung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, auch "klassische" Schuldverschreibungen mit einer festen gewinnunabhängigen Verzinsung werden den Genussrechten zugeordnet. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten…
…6.2007, Rs C-73/06, ist es außerdem für das Vorliegen einer festen Niederlassung nicht ausreichend, wenn die feste Einrichtung nur dazu verwendet wird, für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten vorzunehmen. Der Server hat dem Bw aber, wie er selbst ausführt, nur…
…gewährte Vermögensrechte sind denkbar, wie z.B. die Benutzung von Einrichtungen der emittierenden Gesellschaft (Eisenbahn, Theater). Nach Literaturmeinungen steht eine teilweise gewinnunabhängige Gestaltung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, auch "klassische" Schuldverschreibungen mit einer festen gewinnunabhängigen Verzinsung werden den Genussrechten zugeordnet. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten…
…die Dauer der Tätigkeit 183 Tage im Kalenderjahr bzw. innerhalb von 12 Monaten nicht überschreiten darf, die Vergütungen von einem oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen…
…Wesensart geändert werde. Die Generalreparatur einer Wasserleitung sei daher sofort absetzbar. Ursprünglich habe man nur die Leitung zwischen Quellfassung und Hochbehälter reparieren wollen. Die Wesensart des Wirtschaftsgutes habe sich aber durch die Reparatur nicht geändert. Selbst wenn man der Auffassung folgen würde, dass die Wasserleitung…