…diversen Schriftsätzen (Berufung, Bestätigung der Ehegatten P , Vorlageantrag) eindeutig hervor, dass die Einräumung des Fruchtgenussrechtes für drei bis vier Jahre beabsichtigt gewesen ist. Auch gibt die Bw in ihrer Vorhaltbeantwortung an, dass die Rechtseinräumung nur für die Dauer des Mietverhältnisses vorgesehen war, man sich im…
…Vertrag an sie übertragenen Nutzungsrechte auf Vertragsdauer zu verwerten oder/und durch Dritte verwerten zu lassen. In diesem Umfang ist der Verein während der Dauer dieses Vertrages nicht berechtigt, diese Nutzungsrechte selbst auszuüben oder verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…diese Rechtseinräumung hiemit ausdrücklich an. Diese Rechtseinräumung erfolgt ebenfalls unentgeltlich. c) S.H. räumt auf die Dauer der aufrechten Ehe R.H. und Th.H. an der gesamten Wohnung im ersten Stock des Hauses G 94 das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht ein und nehmen letztere diese Rechtseinräumung…
…5.1998 im Firmenregister gelöscht worden sei, die EACC niemals Gewinne erwirtschaftet habe und daher auch nichts ausschütten habe können, das Beteiligungsmodell darauf aufgebaut gewesen sei, möglichst viele Investoren zu akquirieren, um trotz laufender Verluste die Liquidität der Gesellschaft aufrechterhalten zu können. Die Abgabenbehörde I…
…daher nicht einem dinglichen Wohnungsgebrauchsrecht gleichgesetzt werden, weshalb es nicht zutreffe, dass mit der beschwerdegegenständlichen Vertragsurkunde (über die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes) ein bereits zustehendes Recht lediglich "bekräftigt" bzw. "verdinglicht" worden sei. Analog dazu ist auch im Berufungsfalle davon auszugehen, dass die mit der dinglichen Rechtseinräumung…
…erhält. Abbauverträge sind im ABGB nicht geregelt. Die rechtliche Beurteilung hat daher ausgehend von den Umständen des Einzelfalles zu erfolgen. Im berufungsgegenständlichen Fall liegt ein Abbau- und Deponievertrag vor. Der Liegenschaftseigentümer gestattet dem BW einerseits den Abbau natürlicher Rohstoffe, räumt ihm aber andererseits das Recht…
…Diese Berechtigung wird dem Vertragspartner exklusiv eingeräumt. 1.2. Der Vertragsgegenstand ist im beigehefteten Lageplan dargestellt, bezogen auf den Vertragsgegenstand richtet sich die Rechtseinräumung nach den behördlichen Bescheiden. 1.3. Für eine bestimmte Beschaffenheit oder für einen bestimmten Ertrag des Vertragsgegenstandes wird keine Gewähr geleistet…
…erhält. Abbauverträge sind im ABGB nicht geregelt. Die rechtliche Beurteilung hat daher ausgehend von den Umständen des Einzelfalles zu erfolgen. Im berufungsgegenständlichen Fall liegt ein Abbau- und Deponievertrag vor. Der Liegenschaftseigentümer gestattet dem BW einerseits den Abbau natürlicher Rohstoffe, räumt ihm aber andererseits das Recht…
…der Geschenkgeber, dass er den in Absatz (1) genannten Geschäftsanteil mit einer geleisteten Stammeinlage von 1.000 S (im Folgenden "vertragsgegenständlichen Geschäftsanteil") ab sofort nicht mehr für eigene Rechnung, sondern als Treuhänder für die Geschenknehmerin X.Privatstiftung halte. Die Geschenknehmerin nahm diese unentgeltlich erfolgte Rechtseinräumung…
…ist daher jener Wert anzusetzen, den die Begünstigte als Miete (ohne Betriebskosten) aufwenden müsste, um im gegenständlichen Einfamilienhaus wohnen zu können. Die Vertragsparteien haben das Wohnungsgebrauchsrecht "zu Gebührenbemessungszwecken" mit monatlich € 200,00 bewertet. Kapitalisiert man diesen Betrag gemäß § 16 BewG entsprechend dem Alter der…
…Eine Rechtseinräumung im Sinne des § 28 Abs.1 Z 3 EStG ist im gegenständlichen Fall nicht gegeben, weil die Abbaugenehmigung erst durch die Käuferin betrieben und auch dieser eingeräumt worden ist - der Verkäufer konnte daher dieses auch nicht der Käuferin "verpachten". Das Steuerrecht folgt hier…
…seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung dazu, dass dieses Fruchtgenussrecht ob der ihm zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ. x Grundbuch y Bezirksgericht z für DI Dr. E.K. , geb. am 7.7.1950, einverleibt werde. Die Ehefrau nimmt diese Rechtseinräumung an. b.) DI Dr. E.K. …
…Vertragsgestaltung könne daher aus steuerlicher Sicht nicht anerkannt werden, weil sie einem Fremdvergleich nicht standhält. Auch gemäß § 22 BAO wäre kein außersteuerlicher Grund für die gewählte Vorgangsweise erkennbar. Die Umsatzsteuer 2004 bzw. die Umsatzsteuer 1-9/2005 wurde mit 0,00 festgesetzt. In der dagegen…
…Beweiswürdigung (§ 167 Abs 2 BAO) und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Die Rechtsprechung über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO…
…2. Die Rechtseinräumung gemäß Dienstbarkeitsvertrag vom 09.08.2007 erfolgt daher einerseits in Abgeltung des bisher der <Bw> entstandenen außerordentlichen Pflegeaufwandes, der mit wöchentlich zumindest 15 Stunden anzunehmen ist, sowie mit der Auflage, dass <Bw> auch weiterhin gegenüber dem Rechtseinräumenden N. R. die erforderlichen Pflegeleistungen…