…Fehlt aber eine solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen, auch wenn der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (vgl. Ritz, BAO3, § 212a Tz 5 mit weiterführenden Hinweisen zur diesbezüglichen Rechtsprechung des VwGH). Es…
…bis zur rechtskräftigen Erledigung der gegenständlichen Berufung gestellt". Damit sei die Annahme gerechtfertigt, dass dem Antrag die Darstellung und Berechnung des auszusetzenden Abgabenbetrages fehle. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 3. November 2003 binnen offener Frist der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt…
…G/09). Mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 7. Jänner 2009 beantragte die Bw - nachdem ihr im Berufungsschreiben gestellter Antrag auf Aussetzung der Einhebung mangels Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Abgabenbetrages mit Bescheid vom 26. November 2008 zurückgewiesen worden war - erneut die Aussetzung der Einhebung…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…zudem die Leistung einer Sicherheit in Höhe des auszusetzenden Abgabenbetrages, die nunmehr bei Bejahung des Vorliegens von begründeten Zweifeln erstmalig einzufordern wäre. Die Sicherheit braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer…
…dass gemäß § 212 a Abs. 3 BAO Anträge zurückzuweisen seien, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthielten. Dagegen richtet sich die Berufung vom 1. November 2006, in der vorgebracht wird, dass der Bw…
…1) gestellt werden. Sie sind zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Weicht der vom Abgabepflichtigen ermittelte Abgabenbetrag von dem sich aus Abs. 1 ergebenden nicht wesentlich ab, so steht dies der…
…Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 3 zweiter Satz BAO sind Anträge auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Die Darstellung…
…zurückzuweisen wären, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages enthalten würden. Die BAO stelle nicht darauf ab, dass dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich wäre. Nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 212a…
…wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthielten. Es sei die Aussetzung eines Betrages von € 92.614,81 beantragt worden. Dem Erfordernis der Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages sei somit…
…Aussetzung beantragt wird, dargestellt werden. Fehlt eine solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag nach § 212a Abs. 3 BAO zurückzuweisen. Dies selbst dann, wenn der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (vgl. VwGH 18. 2…
…bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Anträge auf Aussetzung der Einhebung sind gemäß § 212a Abs. 3 BAO zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. In…
…Juni 2002 und den Ergänzungen zur Berufung eindeutig, dass die gesamten Vorschreibungen angefochten würden und eine Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages in voller Höhe der vorgeschriebenen Einkommensteuer dargelegt worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2005 als unbegründet ab. …