…die im Prüferbericht dargestellten Wiederaufnahmsgründe herangezogen. Im Betriebsprüfungsbericht wird unter Tz 26 als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer ausdrücklich auf Tz 18 - 19 und für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung auf Tz 25 verwiesen. In diesen Tz werden einerseits die Berechnung der Umsatzsteuer und andererseits die…
…Betrieb der Bw. Darüber hinaus bleibt der Betriebsprüfer auch eine nachvollziehbare Erklärung für die von ihm angenommenen Werte schuldig. Seinen Ausführungen kann nicht entnommen werden, warum die von ihm herangezogenen Werte plausibler sein sollten, als die von den Bw. angegebenen. Im Übrigen hängt der Wasserverbrauch…
…bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…
…Die Darstellung der Wiederaufnahmegründe erforderte - anders als für die Jahre 1998 und1999 - demgemäß eine klare Abgrenzung zur Vorprüfung, somit konkrete Angaben dazu, welche Tatsachen oder Beweismittel dem Erstprüfer nicht bekannt waren bzw. nicht zur Verfügung standen und erst bei der Wiederholungsprüfung hervorgekommen sind. 3) Der…
…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO…
…der unter der Annahme einer Betriebsaufgabe 1995 vom Bw. laut Vorbringen zuviel entrichteten Umsatzsteuer von 2.998,40 öS inkonsequent sei, ist anzumerken: Die Berufungsbehörde kann nur prüfen, ob die vom Finanzamt im angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid herangezogenen Wiederaufnahmsgründe die Wiederaufnahme rechtfertigen; die Bestätigung der Verfügung der…
…oben bereits erwähnte Darstellung, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorkamen, von grundlegender Bedeutung für die nachfolgende Überprüfung eben jener von der Abgabenbehörde erster Instanz herangezogenen Wiederaufnahmsgründe gewesen. Aus diesem Grunde kommt auch einer von der Abgabenbehörde erster Instanz vorzunehmenden Darstellung einer chronologischen…
…der Wiederaufnahme entgegenstehenden Gründe, ist zunächst festzustellen, dass die Auswirkungen der neuen Sachbescheide einerseits keinesfalls als geringfügig bezeichnet werden können - schließlich ergeben sich die im oben zitierten Spruch des Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen dargestellten Abgabennachforderungen, die sich ausschließlich als Folge der genannten Wiederaufnahmsgründe darstellen…
…Ausdruck gebracht, dass die unter Tz. 1 angeführten Buchführungsmängel (Inventurmängel und Mängel der Kassenführung) jene neuen Tatsachen darstellen, die im Zuge der Außenprüfung festgestellt und als Wiederaufnahmsgründe qualifiziert worden sind. Auch aus dem Hinweis des Bw. auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1987…
…auf die ziffernmäßige Darstellung der Bemessungsgrundlagen in der Begründung der Berufungsvorentscheidungen verwiesen. Da sich auf Grund der obigen Ausführungen die als Wiederaufnahmsgründe herangezogenen Buchführungsmängel (vgl. Tz 1 des Berichtes vom 5. Dezember 2006 über das Ergebnis der Außenprüfung) für eine rechtmäßige Wiederaufnahme der Verfahren tauglich…
…dass sich an der rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes etwas geändert haben müsse, weil es nicht anders erklärlich wäre, dass eine bis dahin für richtig gehaltene Auslegung plötzlich rückwirkend für rechtswidrig erklärt werde. Von den insgesamt 10 herangezogenen Vergleichsfällen beziehe sich ein einziger auf eine GmbH…
…gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (im Regelfall also die Abgabenbehörde erster Instanz). Aufgabe der…
…Ergebnisse der Bw. können lediglich den Ausgangspunkt für eine nähere Überprüfung der Tätigkeit im Hinblick auf Liebhaberei darstellen. Selbst wenn man - zugunsten der Abgabenbehörde erster Instanz - unterstellt, die im Prüfungsbericht unter Tz 1 angeführten "Feststellungen" würden den Tatsachenkomplex bilden, der vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund herangezogen…
…Kosten der später als Wiederaufnahmsgrund herangezogenen RiAA-Reise auf zunächst € 1.342,00 angehoben hat (die weitere Erhöhung auf € 1.392,00 erfolgte erst mit Berufungsschriftsatz). Diese Argumentation ist eine unzulässige Verquickung zweier verschiedener Sachen und stellt einen unzulässigen Austausch des Wiederaufnahmsgrundes dar…
…November 2008 der zeitliche Maßstab für das Neuhervorkommen ist. Jedoch deute die anschließend dargestellte Auswertung von Aktenteilen, wobei das wesentliche Kriterium nicht das Bekanntwerden von Umständen durch die Außenprüfung sei, sondern ob die als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Tatsache vor der Erlassung des Feststellungsbescheides Gruppenträger 2006 vom…
…der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO (UFS-Anmerkung: nunmehr § 289 Abs. 2 BAO) die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund…
…können (zB VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmegründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Die streitgegenständlichen Wiederaufnahmebescheide (vom 18. April bzw. 1. Oktober 2007) betreffend Einkommensteuer für die…
…entscheiden hat, bei einer Berufung der Partei gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache…
…entscheiden hat, bei einer Berufung der Partei gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache…
…Prüfung der Berufungsbehörde beschränkt sich daher darauf, ob die Abgabenbehörde erster Instanz das Verfahren aus den von ihr herangezogenen Gründen wieder aufnehmen durfte, nicht zu prüfen ist jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Gründen zulässig gewesen wäre. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der…