RIS AI
12 679 Treffer277 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2050-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2007Teil 1/2

…die im Prüferbericht dargestellten Wiederaufnahmsgründe herangezogen. Im Betriebsprüfungsbericht wird unter Tz 26 als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer ausdrücklich auf Tz 18 - 19 und für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung auf Tz 25 verwiesen. In diesen Tz werden einerseits die Berechnung der Umsatzsteuer und andererseits die…

UFSW RV/2050-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2007Teil 2/2

…Betrieb der Bw. Darüber hinaus bleibt der Betriebsprüfer auch eine nachvollziehbare Erklärung für die von ihm angenommenen Werte schuldig. Seinen Ausführungen kann nicht entnommen werden, warum die von ihm herangezogenen Werte plausibler sein sollten, als die von den Bw. angegebenen. Im Übrigen hängt der Wasserverbrauch…

UFSI RV/0573-I/10Wiederaufnahme des Verfahrens bei nicht konkret angeführten Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…

UFSI RV/0533-I/061) Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung 2) Sicherheitszuschlag wegen formeller und materieller Mängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2009Teil 1/3

…Die Darstellung der Wiederaufnahmegründe erforderte - anders als für die Jahre 1998 und1999 - demgemäß eine klare Abgrenzung zur Vorprüfung, somit konkrete Angaben dazu, welche Tatsachen oder Beweismittel dem Erstprüfer nicht bekannt waren bzw. nicht zur Verfügung standen und erst bei der Wiederholungsprüfung hervorgekommen sind. 3) Der…

UFSI RV/0401-I/09Fehlende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/1266-W/02Überführung eines Gasthauses samt Inventar ins Privatvermögen und anschließender Verkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

…der unter der Annahme einer Betriebsaufgabe 1995 vom Bw. laut Vorbringen zuviel entrichteten Umsatzsteuer von 2.998,40 öS inkonsequent sei, ist anzumerken: Die Berufungsbehörde kann nur prüfen, ob die vom Finanzamt im angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid herangezogenen Wiederaufnahmsgründe die Wiederaufnahme rechtfertigen; die Bestätigung der Verfügung der…

UFSS RV/0765-S/091) Wiederaufnahme des Verfahrens: Keine Feststellung neu hervorgekommener Tatsachen 2) Umsatzsteuer: Keine ausreichenden Sachverhaltsermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2012

…oben bereits erwähnte Darstellung, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorkamen, von grundlegender Bedeutung für die nachfolgende Überprüfung eben jener von der Abgabenbehörde erster Instanz herangezogenen Wiederaufnahmsgründe gewesen. Aus diesem Grunde kommt auch einer von der Abgabenbehörde erster Instanz vorzunehmenden Darstellung einer chronologischen…

UFSW RV/2439-W/02Bindung der Finanzverwaltung an rechtskräftige Urteile von Strafgerichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2006

…der Wiederaufnahme entgegenstehenden Gründe, ist zunächst festzustellen, dass die Auswirkungen der neuen Sachbescheide einerseits keinesfalls als geringfügig bezeichnet werden können - schließlich ergeben sich die im oben zitierten Spruch des Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen dargestellten Abgabennachforderungen, die sich ausschließlich als Folge der genannten Wiederaufnahmsgründe darstellen…

UFSG RV/0544-G/08Sicherheitszuschlag bei Tabaktrafik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Ausdruck gebracht, dass die unter Tz. 1 angeführten Buchführungsmängel (Inventurmängel und Mängel der Kassenführung) jene neuen Tatsachen darstellen, die im Zuge der Außenprüfung festgestellt und als Wiederaufnahmsgründe qualifiziert worden sind. Auch aus dem Hinweis des Bw. auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1987…

UFSG RV/0554-G/08Schätzung bei einem Lebensmittelhandel (hier: Verkauf von Kebab)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2009

…auf die ziffernmäßige Darstellung der Bemessungsgrundlagen in der Begründung der Berufungsvorentscheidungen verwiesen. Da sich auf Grund der obigen Ausführungen die als Wiederaufnahmsgründe herangezogenen Buchführungsmängel (vgl. Tz 1 des Berichtes vom 5. Dezember 2006 über das Ergebnis der Außenprüfung) für eine rechtmäßige Wiederaufnahme der Verfahren tauglich…

UFSW RV/3324-W/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iZm Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2005Teil 1/2

…dass sich an der rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes etwas geändert haben müsse, weil es nicht anders erklärlich wäre, dass eine bis dahin für richtig gehaltene Auslegung plötzlich rückwirkend für rechtswidrig erklärt werde. Von den insgesamt 10 herangezogenen Vergleichsfällen beziehe sich ein einziger auf eine GmbH…

UFSG RV/0963-G/091) Fehlende Begründung für die amtswegige Wiederaufnahme; 2) Keine amtswegige Wiederaufnahme bei Kenntnis des Sachverhaltes im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2011

…gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (im Regelfall also die Abgabenbehörde erster Instanz). Aufgabe der…

UFSG RV/0073-G/071. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Tätigkeit eines Amway-Vertreters als Liebhaberei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…Ergebnisse der Bw. können lediglich den Ausgangspunkt für eine nähere Überprüfung der Tätigkeit im Hinblick auf Liebhaberei darstellen. Selbst wenn man - zugunsten der Abgabenbehörde erster Instanz - unterstellt, die im Prüfungsbericht unter Tz 1 angeführten "Feststellungen" würden den Tatsachenkomplex bilden, der vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund herangezogen…

UFSW RV/3268-W/10Reise für Richteramtsanwärter 2008 nach Lissabon ist nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 2/3

…Kosten der später als Wiederaufnahmsgrund herangezogenen RiAA-Reise auf zunächst € 1.342,00 angehoben hat (die weitere Erhöhung auf € 1.392,00 erfolgte erst mit Berufungsschriftsatz). Diese Argumentation ist eine unzulässige Verquickung zweier verschiedener Sachen und stellt einen unzulässigen Austausch des Wiederaufnahmsgrundes dar…

UFSW RV/1918-W/13Strittiges Neuhervorkommen der Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013Teil 1/2

…November 2008 der zeitliche Maßstab für das Neuhervorkommen ist. Jedoch deute die anschließend dargestellte Auswertung von Aktenteilen, wobei das wesentliche Kriterium nicht das Bekanntwerden von Umständen durch die Außenprüfung sei, sondern ob die als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Tatsache vor der Erlassung des Feststellungsbescheides Gruppenträger 2006 vom…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 1/2

…der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO (UFS-Anmerkung: nunmehr § 289 Abs. 2 BAO) die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund…

UFSW RV/3119-W/071. Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme 2. Normative Wirkung einer rechtswidrigen Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…können (zB VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmegründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Die streitgegenständlichen Wiederaufnahmebescheide (vom 18. April bzw. 1. Oktober 2007) betreffend Einkommensteuer für die…

UFSL RV/0557-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens ohne ausreichende Angabe von Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…entscheiden hat, bei einer Berufung der Partei gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache…

UFSL RV/0980-L/09Zufluss von Mieterinvestitionen beim Kauf der vermieteten Liegenschaft durch den Mieter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…entscheiden hat, bei einer Berufung der Partei gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache…

UFSI RV/0026-I/08Wiederaufnahme ohne Begründung bzw. ohne Konkretisierung der "neu hervorgekommenen Tatsachen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Prüfung der Berufungsbehörde beschränkt sich daher darauf, ob die Abgabenbehörde erster Instanz das Verfahren aus den von ihr herangezogenen Gründen wieder aufnehmen durfte, nicht zu prüfen ist jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Gründen zulässig gewesen wäre. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der…