…die im Prüferbericht dargestellten Wiederaufnahmsgründe herangezogen. Im Betriebsprüfungsbericht wird unter Tz 26 als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer ausdrücklich auf Tz 18 - 19 und für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung auf Tz 25 verwiesen. In diesen Tz werden einerseits die Berechnung der Umsatzsteuer und andererseits die…
…Betrieb der Bw. Darüber hinaus bleibt der Betriebsprüfer auch eine nachvollziehbare Erklärung für die von ihm angenommenen Werte schuldig. Seinen Ausführungen kann nicht entnommen werden, warum die von ihm herangezogenen Werte plausibler sein sollten, als die von den Bw. angegebenen. Im Übrigen hängt der Wasserverbrauch…
…bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…
…FA als Wiederaufnahmsgründe herangezogen wurden, ihre Entscheidungsrelevanz. Gegen eine Wiederaufnahme sprechen damit automatisch auch Ermessenserwägungen. Mit ihr würde nur ein Sachbescheid aus dem Rechtsbestand entfernt, der durch einen neuen Sachbescheid identischen Inhalts zu ersetzen wäre. Die Wiederaufnahme wurde damit rückwirkend unzulässig und der Wiederaufnahmsbescheid war…
…Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei den von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründen muss…
…Die Darstellung der Wiederaufnahmegründe erforderte - anders als für die Jahre 1998 und1999 - demgemäß eine klare Abgrenzung zur Vorprüfung, somit konkrete Angaben dazu, welche Tatsachen oder Beweismittel dem Erstprüfer nicht bekannt waren bzw. nicht zur Verfügung standen und erst bei der Wiederholungsprüfung hervorgekommen sind. 3) Der…
…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO…
…der unter der Annahme einer Betriebsaufgabe 1995 vom Bw. laut Vorbringen zuviel entrichteten Umsatzsteuer von 2.998,40 öS inkonsequent sei, ist anzumerken: Die Berufungsbehörde kann nur prüfen, ob die vom Finanzamt im angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid herangezogenen Wiederaufnahmsgründe die Wiederaufnahme rechtfertigen; die Bestätigung der Verfügung der…
…oben bereits erwähnte Darstellung, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorkamen, von grundlegender Bedeutung für die nachfolgende Überprüfung eben jener von der Abgabenbehörde erster Instanz herangezogenen Wiederaufnahmsgründe gewesen. Aus diesem Grunde kommt auch einer von der Abgabenbehörde erster Instanz vorzunehmenden Darstellung einer chronologischen…
…dass die steuerlichen Auswirkungen des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes in den Jahren 2016 und 2017 zu saldieren sind. Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Die steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme führten allein für das Jahr 2016 zu…
…welche für das Finanzamt seit der Selbstbemessung neu hervorgekommenen Umstände seitens des Finanzamts herangezogen wurden, die als Wiederaufnahmegrund geeignet sind (VwGH 22.03.2018, Ra 2017/15/0044). Maßgebend ist beim Neuerungstatbestand, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen…
… 146 BAO) aufgenommen, geschweige denn ein Bericht mit Darstellung von Wiederaufnahmsgründen verfasst. Der Verweis auf die „Niederschrift“ bzw. den „Prüfungsbericht“ in der Begründung des angefochtenen Wiederaufnahmsbescheides geht daher ins Leere. Festgehalten wird, dass das Finanzamt zur Begründung des für DC - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - erlassenen…
…so formuliert: "Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer…
…Verfügung stehenden Daten aufbauende Prognoserechnung) für die Beurteilung als Liebhaberei herangewogen werden. Als neu hervorgekommene Tatsachen wurden lediglich geltend gemachte Werbungskosten herangezogen, die tatsächlich Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Da aber die von der belangten Behörde als Wiederaufnahmsgründe herangezogenen neu hervorgekommenen Tatsachen der überhöhten Werbungskosten…
…der Wiederaufnahme entgegenstehenden Gründe, ist zunächst festzustellen, dass die Auswirkungen der neuen Sachbescheide einerseits keinesfalls als geringfügig bezeichnet werden können - schließlich ergeben sich die im oben zitierten Spruch des Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen dargestellten Abgabennachforderungen, die sich ausschließlich als Folge der genannten Wiederaufnahmsgründe darstellen…
…Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die…
…neue Tatsache bezeichnet hat. Dieser Tatsachenkomplex wurde durch die Ausführungen in der ergangenen Beschwerdevorentscheidung zur Einkommensteuer sowie die in diesem Erkenntnis getroffenen Feststellungen lediglich präzisiert nicht aber ein neuer Wiederaufnahmegrund herangezogen. Eine solche Präzisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zulässig und geboten (vgl…
…ausgeführt, dass sich eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Wiederaufnahmebescheides gemäß § 303 BAO nur an den in diesem Bescheid angeführten Wiederaufnahmegründen orientieren kann. Weiters führe das BFG in dieser Entscheidung aus, dass es für die Beurteilung, ob die von der Abgabenbehörde herangezogenen Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen…
…Ausdruck gebracht, dass die unter Tz. 1 angeführten Buchführungsmängel (Inventurmängel und Mängel der Kassenführung) jene neuen Tatsachen darstellen, die im Zuge der Außenprüfung festgestellt und als Wiederaufnahmsgründe qualifiziert worden sind. Auch aus dem Hinweis des Bw. auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1987…
…auf die ziffernmäßige Darstellung der Bemessungsgrundlagen in der Begründung der Berufungsvorentscheidungen verwiesen. Da sich auf Grund der obigen Ausführungen die als Wiederaufnahmsgründe herangezogenen Buchführungsmängel (vgl. Tz 1 des Berichtes vom 5. Dezember 2006 über das Ergebnis der Außenprüfung) für eine rechtmäßige Wiederaufnahme der Verfahren tauglich…