…229 ZK nicht entgegenstehen oder Artikel 229 ZK keine Regelung enthält und eine solche dem nationalen Gesetzgeber überlassen wird (VwGH 26. Februar 2004, 2003/16/0018). Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlungserleichterung ist vom Antragsteller aus eigenen überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (VwGH…
…des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO offenkundig sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat…
…selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Der Begünstigungswerber habe daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Eine erhebliche Härte liege nach der Judikatur…
…Auch im Falle bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit sei für die Gewährung einer Stundung kein Raum (UFS 01.07.2005, RV/1312-W/04). Der Abgabepflichtige habe die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen aus eigenem überzeugend, konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage (VwGH 28.02.2000…
…verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und ist der Antrag aus Rechtsgründen…
…Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und…
…Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 212 Tz 3). Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die…
…in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Der Bw…
…Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und…
…Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu…
…hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Der Begünstigungswerber hätte daher darzulegen…
…Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und…
…Gründen wäre aus der Sicht des Bw. im Zeitpunkt des Ratenansuchens mit keinerlei Gefährdung der Einbringlichkeit zu rechnen gewesen, weshalb die bewilligte Zahlungserleichterung für den Abgabenrückstand zu Recht erwirkt worden wäre. Auch die Tatsache, dass das Ratenansuchen innerhalb einer Woche bewilligt worden wäre und dem…
…Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 212 Tz 3). Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die…
…14/0100). Der Abgabepflichtige hat daher in seinem Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenen Stücken überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis…
…nehmen möchte, hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. z…
…die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Das Berufungsvorbringen spricht selbst von ungewöhnlich hohen Ausgaben einerseits und hohen Honoraraußenstände in der Anwaltskanzlei andererseits, die vorübergehend eine finanziell angespannte Situation…
…verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Berufungswerberin für die Entrichtung des mit Stichtag 15.Februar 2008 am Abgabenkonto zu StrNr. xxx aushaftenden Rückstandes von € 36.793.--gemäß § 212 Abs. 1 BAO eine Zahlungserleichterung in Form einer…
…irrtümlich und zu Unrecht herabgesetzt worden sei. Richtigerweise müssten die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2005 statt wie bisher mit 1.243,73 €, mit mindestens 9.500,00 € festgesetzt werden. Aus buchungstechnischen Gründen wirke sich diese Erhöhung jedoch erst bei der Vorauszahlung für 10…