…DB und DZ iSd § 41 Abs. 4 lit. b FLAG. Dem Umstand, dass Dienstnehmer neben den Zahlungen des Dienstgebers aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses auch Ansprüche gegen Dritte (beispielsweise eine Mitarbeitervorsorgekasse) erworben haben sind bei der Beurteilung des Umfanges der DB-Pflicht vor dem…
…201, vom 23. Dezember 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 21. November 2011 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2007 bis 2010, entschieden: Nicht zutreffendes löschen, ggf adaptieren bzw. nummerieren…
…1999 bis September 1999. Der Anteil an den KFZ- Kosten sei mit S 35.347,74 berechnet worden. Die KFZ- Nutzung sei nicht DB-/DZpflichtig. Generell weise Herr C weder in Funktion noch in Ausübung seiner Tätigkeit ein Merkmal unselbständiger Tätigkeit auf. Die am Konto…
…Entsprechend dem der Behörde vorliegenden Firmenbuchauszug übte Herr A die Geschäftsführung seit 22. Jänner 1993 aus. Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen die Bezüge des Gesellschafter-GF auch dann der DB/DZ-Pflicht, wenn der GF auch GF-Funktion für ein anderes Unternehmen ausübt (VwGH…
…FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) und des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 sei. Von den Bemessungsgrundlagen der unten angeführten GF-Bezüge seien in den Jahren 2002 bis 2004 weder DB noch DZ einbehalten und an das Finanzamt abgeführt worden, weshalb die Abgaben betreffend die GF-Bezüge…
…Abs. 2 FLAG in der ab dem Jahr 1994 anzuwendenden Fassung Dienstnehmer waren. Dies löste die Pflicht aus, von den Bezügen des Geschäftsführers auch für das Jahr 2002 den DB und den DZ abzuführen. Nach dem Erkenntnis des VwGH 23.4.2001, 2001/14/0054…
…vom 10. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 3. Februar 2003 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001, entschieden: Die Berufung wird als…
…Thomas Bürger, vom 6. September 2005 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…Unstrittig dürfte auch sein, dass Geschäftsführer mit einer mehr als 50%-igen Beteiligung mit ihren Vergütungen der Einkommensteuer unterliegen würden und arbeitsrechtlich nicht Dienstnehmer der Gesellschaft seien. Voraussetzung für eine DB- und DZ-Pflicht sei aber auch nach der Judikatur des VwGH, dass der Gesellschafter…
…Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 16. Februar 2004 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 1999 bis 2002, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide betreffend die…
…DB/DZ-Besteuerung. Beim GF Herrn A träfe eine idente Sachlage zu, nur komme noch hinzu, dass er zufolge Minoritätsbeteiligung (24 %) am Stammkapital gegenüber der Generalversammlung weisungsgebunden sei. Der an die Bw. belastete Zahlungsfluss für ihre beiden GF sei somit zu Recht DB/DZ-pflichtig…
…bekräftigte der steuerliche Vertreter, ohne Angabe besonderer Gründe, dass er trotz abweisender Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf die DB/DZ-Pflicht des Gesellschafter-GF, sein Berufungsbegehren aufrecht halte. Im nunmehr anhängigen Berufungsverfahren ist daher nochmals über die Berufung vom 27. August 2002 zu entscheiden…
…wie Urlaub, Abfertigung, Arbeitszeitregelung etc. im Zusammenhang mit der DB/DZ-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF ihre Indizwirkung verlieren, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt festgestellt (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 23.4.2001, 2001/14/0054). Ebenso kann ein relevantes Unternehmerrisiko bei den beiden GF…
…dass die Zahlungen an den Gf in unregelmäßigen Abständen als Akontozahlungen auf den Jahresbezug ausbezahlt würden. Eine DB und DZ Pflicht sie nicht gegeben, weil aufgrund des vorliegenden Sachverhalts nicht alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (ohne Berücksichtigung der Weisungsgebundenheit) vorliegen würden. Durch die Neureglung der Gf…
…vertreten durch Manuela Grubbauer, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2001 bis 2003 nach der am 29. September 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
…Gesellschafter1 und ab 1997 auch Herr Gesellschafter2. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Geschäftsführerbezüge laut Gewinn- und Verlustrechnung nicht der DB- und nicht der DZ-Pflicht unterzogen worden waren. Die entsprechenden Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag wurden mit Bescheiden für die Jahre 2003…
…Verwaltungsgerichtshofes mit den Erkenntnissen vom 1.3.2001, G 109/00 und vom 7.3.2001, G 110/00 abgewiesen. In seinem Grundsatzerkenntnis zur DB- und DZ-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern (Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018) und in Folgeentscheidungen…
…DB und dem DZ unterliegende Arbeitslöhne für die Erbringung der Leistungen ausbezahlt. In der am 19. Juni 2013 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde u.a. ergänzend ausgeführt, dass die Geschäftsstruktur der Einzelunternehmen auch Personal umfasst habe. Für die ausbezahlten Gehälter würde wiederum DB- und DZ-Pflicht bestehen…
…Geschäftsführer unwesentlich beteiligt sind und daraus bereits den unreflektierten Schluss gezogen, dass sie daher auch Einkünfte gemäß § 25 EStG erzielen und deshalb auch DG- und DZpflichtig sind. Von einer Lohnsteuerpflicht - das soll hier nochmals betont werden - spricht die Abgabenverwaltung dagegen nicht; dies ist insoferne konsequent…
…von der Bw. in den Kalenderjahren 2001 bis 2005 für die Geschäftsführertätigkeiten an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer HerrA ausbezahlten Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art kein Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und kein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) entrichtet worden war. Der Prüfer vertrat…