…Abs 1 lit a DBA-Italien: "Vergütungen, ..., die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden". Artikel 23 Abs 3 lit a DBA-Italien: …
…bezogen hat, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran können auch die seitens des Bw. aufgezeigten Auslegungsdifferenzen des DBA Italien nichts ändern, da die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 48 BAO nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt. Dem Berufungsbegehren betreffend die Festsetzung der…
…Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt. Eine Bindungswirkung des Ansässigkeitsstaates an die Beurteilung des Tätigkeitsstaates sowie eine Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates zur Steuerentlastung kann dem DBA Italien jedenfalls nicht entnommen werden. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien…
…Doppelbesteuerungsverordnung (EStR 2000, Rz 7583 ff). Im DBA Italien sei die Anrechnungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorgesehen. Demnach rechne Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen entspreche, wenn eine in Österreich…
…7 Abs. 1 DBA Bulgarien das Besteuerungsrecht auf die Bezüge, die auf die in Bulgarien ausgeübten Arbeitstage entfielen, da sich die Bw. im Jahr 2007 mehr als 183 Tage in Bulgarien aufgehalten habe. Per 1. September 2007 sei die Bw. nach Italien entsandt worden. Da…
…nach § 100 Abs. 1 EStG 1988 zu bestimmende Abzugssteuer in Hinblick auf die gemäß § 19 EStG 1988 der L zugeflossenen Zahlungen. Betrachtet man nun den nach innerstaatlichen Recht verwirklichten Steuertatbestand nach dem oben erwähnten DBA Italien, so fällt die Besteuerung von Unternehmensgewinnen unter Art. 7…
…belastet ist. (Artikel 23 Abs. 2 lit b DBA Bundesrepublik Deutschland, Artikel 23 Abs. 3 lit a DBA Italien, Artikel 24 Abs. 4 DBA Niederlande). Der Steuerverzicht des Wohnsitzstaates erfolgt beim Anrechnungsverfahren nicht von der Seite der Bemessungsgrundlage, sondern von der Seite der erhobenen Steuer…
…Einkünfte in den jeweiligen DBA-Staaten mangels Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen in unterschiedlicher Höhe anzusetzen sein können. Andererseits ist zu beachten, dass der Abzug von unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten gemeinschaftsrechtlich auch beschränkt Steuerpflichtigen (wie dem Bw. in Großbritannien und Italien) zusteht…
…IV Abs. 3 DBA Italien-Österreich). Völkerrechtliche Vereinbarungen gingen dem innerstaatlichen Recht vor, sodass die Bw. zwar wegen des in Wien verbleibenden juristischen Sitzes der Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sei, dies aber angesichts der eindeutigen Bestimmung des DBA körperschaftsteuerlich keine Auswirkungen haben könne, nicht einmal…
…MA nachgebildete Bestimmung enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung von Künstlern. Die Tätigkeit als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist in Art. 17 des DBA Italien jedoch nicht angesprochen. Nach Z.3 des Kommentares zu Art. 17 OECD-MA ist aber eine genaue Definition des "Künstlers" nicht möglich…
…Staaten ein Besteuerungsrecht an Teilen des Arbeitslohns zukommt. 3. Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien dürfen (vorbehaltlich der - hier nicht in Betracht kommenden - Artikel 16, 18 und 19) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht…
…Bw. positive Entscheidung würde daher das Einkommen der Bw. für die Jahre 2009 und 2010 zweimal versteuert werden. Über die Berufung wurde erwogen: Das DBA Italien regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die…
…dass im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl.Nr. 125/1985 DBA) die Besteuerung von Einkünften durch die Anrechnungsmethode vorzunehmen ist und…
…der in Italien abgeführten Abzugssteuer legen wir der Berufung bei." Im Zuge des Berufungsverfahrens legte die steuerliche Vertretung ein weiteres Mal eine Kopie der "Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung" vor. Das Finanzamt entschied mit einer abweisenden Berufungsvorentscheidung. Begründend wurde ausgeführt: "Im DBA Italien ist die…
…Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien das Besteuerungsrecht Italien zufalle, weil sich kein Empfänger mehr als 183 Tage pro Jahr in Österreich aufgehalten habe, die Berufungswerberin in Österreich nicht ansässig sei und in Österreich auch keine Betriebstätte unterhalte, von der aus die Vergütungen geleistet worden…
…Österreich), in den Streitjahren noch eine "ständige Wohnstätte" des Bw. im Sinne des Art. 4 Abs. 2 lit. a erster Satz DBA-Italien darstellte, zulassen. Das Vorbringen des Bw., dass die Wohnung (bereits im Jahr 1997) geräumt worden sei, durfte auf Grund der angeführten, dagegen…
…berichtigten Lohnzettels 2008 mit steuerpflichtigen Bezügen sowie die Stornierung des ursprünglichen Lohnzettels unter Korrektur des Gesamtbetrages der Einkünfte auf € 61.922,72 (steuerpflichtige Einkünfte abzüglich Werbungskostenpauschale € 132,-) laut (beigelegten) berichtigten Lohnzettel. Zur Anrechnung wurde dargelegt, dass im DBA Italien gemäß Art. 23 abs…
…Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist. Gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA Italien gilt: Ist nach Abs. 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Vetragstaat ansässig…
…eines Staates wiederum ist nach dem Erkenntnis vom 4.11.1998, 93/13/0201, betreffend Art. 19 DBA-Italien, gekennzeichnet von der Ausübung hoheitlicher Gewalt. Mit dieser würden den Bürgern Rechte zuerkannt und Pflichten auferlegt, deren Umsetzung in die Wirklichkeit im öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich und…
…eines Staates wiederum ist nach dem Erkenntnis vom 4.11.1998, 93/13/0201, betreffend Art. 19 DBA-Italien , gekennzeichnet von der Ausübung hoheitlicher Gewalt. Mit dieser würden den Bürgern Rechte zuerkannt und Pflichten auferlegt, deren Umsetzung in die Wirklichkeit im öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich und…