…Kosten für die einzelnen Arbeitsschritte, die für sich allein gesehen einer Lieferung zugeordnet werden könnten, nur ein Prozent der Gesamtkosten. Anders als der bloße Erwerb eines Buches im normalen Buchhandel, wo die Verschaffung der Verfügungsmacht des körperlichen Gegenstandes im Vordergrund steht, ist hier das Buch…
…Umsätze mit Lehrmitteln) wurde die Berufung abgewiesen. Der VwGH erkannte als entscheidungsrelevant, dass die in Rede stehenden Bücher und Skripten sowohl im Unternehmen des Bw. als auch im Buchhandel entgeltlich abgegeben werden. Überdies sind die entsprechenden Bücher vom Bw. auch an Personen entgeltlich abgegeben worden…
…in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Beim Bw., der ein Einzelunternehmen (Buchhandel) betreibt, wurde eine Betriebsprüfung (BP) durchgeführt. Die BP stellte Folgendes fest: a. Den Gewinn des Einzelunternehmens habe…
…mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw bezog im berufungsgegenständlichen Jahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Buchhandel) und Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit beim Pastoralamt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 11…
…Kinderbücher zu illustrieren. Dafür wären die Lehre beim X Verlag, die Erfahrungen im Buchhandel und die Ausbildung an der "O-Kunstakademie" unumgänglich. In der Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2011 gab das Finanzamt dem Berufungsbegehren teilweise Folge, indem es auf Grund des Besuches der Berufsschule für…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte im Berufungsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter dem Titel Autor und Buchhandel in Höhe von 4.276,05 S und als Vermögensberater in Höhe von 405.960,56 S, in Summe 410.236,61 S. Die eingereichte…
…der etwas auf sich hält, die bei ihm erschienen Bücher in das Verzeichnis der lieferbaren Bücher aufnehmen lässt. Diese Liste sei über www.buchhandel.de abrufbar. Kleinverlage seien im Verzeichnis der lieferbaren Bücher aus Kostengründen in aller Regel hingegen nicht vertreten. Weder der E-Verlag…
…Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes versteuert. Ungeachtet der gewerberechtlichen Meldungen wurden von der Bw. Umsatz- und Einkommensteuererklärungen (worin die ausgeübte gewerbliche Tätigkeit auch als Buchhandel bezeichnet wird) - ausser für die Jahre 1997 bis 1999 - auch für das Jahr 1996, und für die Jahre 2000 bis 2002 eingebracht…
…Rechnung mit der laufenden Nummer 60 betrifft das Fahr- und Sicherheitstraining), an dem "Top-Kunden" des Bw. aus dem deutschen Buchhandel teilgenommen haben. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid die diesbezüglichen Aufwendungen als Repräsentationsaufwendungen qualifiziert und unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit…
…die kein neuer Betrieb auskomme. Allein durch die Auflagezahl von 1.150 Stück, die Mitgliedschaft beim Hauptverband des Österr. Buchhandels, tägliche Werbeeinschaltungen usw. unterscheide sich seine Buchproduktion von Liebhaberei. Für die Jahre 2006 und 2007 wurden die Einkommensteuerbescheide zwar erklärungsgemäß, aber im Hinblick auf die…
…16.2 Einstellungen, Einstellungsänderungen und Handlungen Aus Kapitel 17: Soziale Prozesse, Gesellschaft und Kultur 17.1 Die Macht der Situation 17.2 Altruismus und prosoziales Verhalten Dieses Buch ist im Buchhandel oder beim Verlag erhältlich. Dies ist auch nachzulesen unter (Internetadresse wird angeführt) 4. Prüfung:…
…vom 27.9.1994 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag und Vertrieb von Drucksorten aller Art, unter anderem der Zeitschrift "A-Magazin ", der Musikalien und Buchhandel, und gewerbliche Tätigkeiten aller Art im Bereich Sport und Freizeit. 2007 brachte die Bw. ihren Betrieb "A-verlag…
…der Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen konnte daher lediglich auf die vorgelegten Belege und auf die im Internet (vor allem Kurzbeschreibungen der Bücher auf "http://www. amazon.de") und Buchhandel erfahrbare Angaben zum Inhalt und Charakter des jeweiligen Werkes gestützt werden. Bei dieser Sachlage ist deshalb dann…
…angeschaffte Literatur auch nicht ersichtlich, dass nach Art, Inhalt und Bedeutung die von ihr angeschaffte Literatur außerhalb der Berufssparte der Buchhändler/Verkäufer nicht anzutreffen sei, noch dass die angeschaffte Literatur für einen Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad nicht bestimmt sei. Ließen sich die Aufwendungen…
…die Steuer für die Lieferungen, den Eigenverbrauch und die Einfuhr der in der Anlage Z 1 bis Z 43 aufgezählten Gegenstände. Zu den Gegenständen der Anlage gehören u.a. in Z 43 Waren des Buchhandels wie Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen…
…die Steuer für die Lieferungen, den Eigenverbrauch und die Einfuhr der in der Anlage Z 1 bis Z 43 aufgezählten Gegenstände. Zu den Gegenständen der Anlage gehören u.a. in Z 43 Waren des Buchhandels wie Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen…
…und zu jedem Beleg eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Anführen möchte sie, dass die verwendete Literatur antiquarisch und nicht im offenen Buchhandel erhältlich sei, sondern gezielt im Fachbuchhandel bestellt werden müsse und ausschließlich als Unterrichtsmaterial (zB zur Visualisierung von Projekten) Verwendung finde. Im Rahmen von Ausstellungen…
…ist eine breite, interessierte Leserschicht (z.B. durch Fachbuchbestseller). Die erworbenen Bücher werden im allgemeinen Buchhandel angeboten und auch von zahlreichen interessierten, nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkten Personenkreis gelesen. Diese Tatsache wurde auch nicht bestritten. Es ist daher nicht von Bedeutung, dass der Bw…
…der Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen konnte daher lediglich auf die vorgelegten Belege und auf die im Internet (vor allem Kurzbeschreibungen der Bücher auf "http://www. amazon.de") und Buchhandel erfahrbare Angaben zum Inhalt und Charakter des jeweiligen Werkes gestützt werden. Bei dieser Sachlage ist deshalb dann…
…Dritter mit diesen Tätigkeiten betraut werden können. Die Beurteilung als Nicht-Steuerpflichtiger würde daher zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen und sei daher (nach der Judikatur des EuGH) unzulässig. Die Medienkoffer werden auch über den Buchhandel vertrieben und beinhalten einen Code, mit dem auch Nichtinskribierte am elektronischen…