…1 und 2 erfolgt ist, ein daraus entstehender Buchgewinn oder Buchverlust bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens und des Gewerbeertrages der übernehmenden Gesellschaft außer Ansatz bleibt. Dieser auf dem klaren Wortlaut der Bestimmung gestützten Rechtsauffassung ist auch der Verwaltungsgerichtshof im Zuge des Erkenntnisses vom 25…
…der gezeichneten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital des Geschäftsherrn teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftig ihm zugewiesene Buchgewinne zu verrechnen. Der Geschäftsherr erhält im Jahr 1998 einen Vorweggewinn in…
… 9 teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige ihm zugewiesene Buchgewinne zu verrechnen. Der Geschäftsherr erhält im Jahr 1999 einen Vorweggewinn in Höhe von 6% der atypisch stillen Einlage als…
…der einzubezahlenden stillen Gesellschaftereinlagen teil. Verluste über die Höhe des Nominales der stillen Gesellschaftereinlagen sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit maximal 130 % des Nominales begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste gehen…
…201/1996 erhielt § 3 Abs. 2 UmgrStG folgende Fassung: Buchgewinne und Buchverluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. Gleichzeitig wurde dem 3. Teil des Umgründungssteuergesetzes folgende Z 4 angefügt: 4.a) Die Abschreibung eines nach § 3 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…des Unternehmens im Verhältnis der einbezahlten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit max…
…gem. § 3 Abs. 2 Z1 UmgrStG grundsätzlich für die übernehmende Gesellschaft Buchgewinne und Buchverluste steuerneutral seien. Nur unter bestimmten Voraussetzungen könne ein Firmenwert ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und eine Abschreibung vorgenommen werden. Die Bw. habe kein Gutachten über den Firmenwert vorgelegt. Das…
…auf § 3 Abs. 2 und 3 vor, dass Buchgewinne und Buchverluste bei Einbringungen grundsätzlich steuerneutral zu behandeln sind. Da im Steuerrecht grundsätzlich eine verpflichtende Buchwertfortführung gilt und unternehmensrechtlich unter Umständen eine Aufwertung möglich ist, gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit im Rahmen der Bewertung nicht (vgl…
…übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinne (Buchverluste) sind grundsätzlich neutral und wirken sich auf den steuerlichen Gewinn nicht aus (vgl. Walter, Umgründungssteuerrecht7, 176). Findet anlässlich der Einbringung bei der übernehmenden Körperschaft (wie hier) keine Kapitalerhöhung statt, ist der sich aus der Einbringung ergebende Buchgewinn als nicht gebundene…
…Verhältnis der einbezahlten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital des Geschäftsherrn teil. Verluste über die Höhe des Nominale der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit maximal 200…
…Verhältnis der einbezahlten atypisch stillen Gesellschaftereinlage zum Stammkapital des Geschäftsherrn teil. Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Die Höhe der übernommenen Verluste ist jedoch mit maximal 200…
…sich liquiditätsmäßig im Rahmen dieser GmbH nichts mehr ereignet habe. Einzig Mieteinnahmen seien verrechnungstechnisch über die GmbH gelaufen um daraus resultierende Buchgewinne mit den offenen Verlustvorträge verrechnen zu können und eine Belastung in der Einkommensteuer zu vermeiden. Dies stelle eine steuerlich zulässige Vorgangsweise dar. Über…
…Einkommensteuergesetzes 1988 kann letztmalig im letzten vor dem 1. Jänner 1997 endenden Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden." § 3 Abs 2 Z 1 UmgrStG ordnet grundsätzlich die Steuerneutralität der Buchgewinne und Buchverluste an. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerneutralität regelte § 3 Abs 2 Z 2 UmGrStG durch…
…BGBl. Nr. 206 wurde § 3 Abs. 2 UmgrStG dahingehend geändert,dass Buchgewinne u. Buchverluste bei der Gewinnermittlung außer Ansatz bleiben. Im dritten Teil des UmgrStG. wurde durch Artikel 42 Z 9 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 in der Z4 lit.a festgelegt, dass die Abschreibung eines nach …
…Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage seien vom atypisch stillen Gesellschafter jedoch zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Zum Ausgleich der im Unternehmen des Geschäftsherrn vorhandenen stillen Reserven hätte der atypisch stille Gesellschafter im ersten Geschäftsjahr der stillen…
…Juni 2004; Punkt 9 ergänzend zur Beschreibung der zugrundeliegenden gesellschaftsrechtlichen Vorgänge (insbesondere der Aktien- und Fruchtgenussabtretungsverträge) und der buchmäßigen Erfassung folgendes ausgeführt: Nach Lehre und Rechtsprechung könnten Buchgewinne und Buchverluste bei Verschmelzungen sowohl auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (einlagenartige Tatbestände) als auch auf betrieblicher Grundlage entstehen. Buchdifferenzen…
…bezahlten Firmenwertes. Die mit StruktAnpG 1996 ersatzlos beseitigte Regelung des § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG aF hatte folgenden Wortlaut: "(2) Für Buchgewinne und Buchverluste gilt folgendes: 1. Buchgewinne und -verluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz, soweit nicht Z. 2 anzuwenden ist. 2. Ein…
…Verschmelzungsstichtag folgenden Tages. Gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG idF 1991 (BGBl. 699/1991) gilt für Buchgewinne und Buchverluste weiters folgendes: Ein Firmenwert, der bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft abgegolten wurde, kann, soweit er im Buchverlust Deckung findet…
…Buchgewinne und Buchverluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. 2. Besitzt die übernehmende Körperschaft Anteile an der abspaltenden Körperschaft, ist Z 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Ermittlung des Buchgewinnes oder Buchverlustes der steuerlich maßgebende Buchwert der Anteile an der abspaltenden Körperschaft in…
…Verluste über die Höhe des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage sind vom atypisch stillen Gesellschafter jedoch zu übernehmen und vorrangig gegen künftige Buchgewinne zu verrechnen. Zum Ausgleich der im Unternehmen des Geschäftsherrn vorhandenen stillen Reserven hat der atypisch stille Gesellschafter im ersten Geschäftsjahr der stillen…