…1988 nicht im Einklang stehen. Auch wenn das Betriebsausgabenpauschale als Nettogröße anzusehen ist, kann im Rahmen des Bruttosystems die auf ertragsteuerlich "abpauschalierte" Betriebsausgaben entfallende Vorsteuer im Rahmen der Einkünfteermittlung nur dann gesondert zum Ansatz kommen, wenn umsatzsteuerlich tatsächlich eine unternehmerische Betätigung vorliegt. Die Berücksichtigung eines…
…für das Streitjahr gab er bekannt, als Einzelunternehmer den Gewinn nach dem USt-Bruttosystem zu ermitteln und das 12%ige Betriebsausgabenpauschale für Handelsvertreter zu beanspruchen. Das Finanzamt veranlagte den Bw abweichend von seiner Erklärung zur Einkommensteuer mit der Begründung, das Handelsvertreter-Pauschale sei nicht gewährt…
…Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988…
…der Folge kurz Bw.) ist Arzt und neben seiner Tätigkeit als Angestellter des Landes OÖ auch selbständig im Gesundheitswesen tätig und ermittelte in der Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit hieraus nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß …
…Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung und in Beilage derselben für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1…
…Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft, an der sie bis 2008 zu mehr als 25% beteiligt war, und ermittelte in der über Finanzonline abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG…
…ist geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 im Wesentlichen…
…Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988…
…Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988…
…Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er zu mehr als 25% beteiligt ist, und ermittelte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge kurz Bw.) ist geschäftsführende Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft und machte in der über Finanzonline elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 bei Ermittlung ihrer Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach dem USt-Bruttosystem unter Beanspruchung der Basispauschalierung gemäß …
…Einnahmen- und Ausgabenerhöhung, da in diesen Jahren die Gewinne (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) nach dem Bruttosystem ermittelt worden seien. Bemessungsgrundlagen: Bei der Ermittlung der Gesamtumsätze werde von einem grundsätzlichen Aufteilungsschlüssel zwischen Bw. und Begleitperson von 44 zu 56 (erste Stunde) ausgegangen, wobei der…
…Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten) EKR 734-737 | 5.186,95 | Kennziffer 9230, Übrige und/oder pauschale Aufwendungen/Betriebsausgaben, Kapitalveränderungen - Saldo Bei USt-Bruttosystem: inkl. USt-Zahllast, jedoch ohne Kennzahl 9233 | 468,00 | Summe der Aufwendungen/Betriebsausgaben | 5.653,95…
…die Einnahmen netto und die Ausgaben brutto anzusetzen, widerspricht demnach jedenfalls den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen. Ein für die Überschussermittlung gewähltes Bruttosystem bedeutet, dass der Steuerpflichtige die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung als Einnahme und im Zeitpunkt der Abfuhr an das Finanzamt als Ausgabe…
…Nettosystem angewendet worden sei, obwohl in den Beilagen zur Einkommensteuererklärung 2006 darauf hingewiesen worden sei, dass das USt-Bruttosystem angewendet worden wäre. 5) Im Zusammenhang mit dem Objekt Dstraßewurde darauf hingewiesen, dass gewährte Skontobeträge von den Werbungskosten nicht abgezogen worden seien, von einer Berichtigung wegen…
…aber keine Einnahmen des Empfängers, sondern des Vertretenen dar. Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann entweder als durchlaufender Posten (Nettosystem, VwGH 13.11.1985, 84/13/0123) oder als Einnahme und Ausgabe behandelt werden (Bruttosystem, VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). Der vereinnahmte Betrag ist so…
…Wo die Umsatzsteuer keinen Durchlaufcharakter habe, wie etwa bei umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern, dürften geschätzte Werbungskosten nach dem Bruttosystem abgezogen werden. Dass die Bestimmung der Rz 3204 EStR nur für den Fall der so genannten Bruttogewinnermittlung zulässig sei, werde - unter Hinweis auf eine entsprechende Rechtsmeinung von Doralt…
…angesetzt, wobei Umsatzsteuerzahllasten ebenfalls als Ausgaben und umgekehrter Weise Umsatzsteuergutschriften vom Finanzamt als Einnahmen anzuführen seien. Insofern werde bei dem so genannten Bruttosystem im Gegensatz zum Nettosystem der ertragsteuerlich zu ermittelnde Gewinn auch von den in der Periode getätigten Umsatzsteuerzahlungen beeinflusst. In dieser Art der…
…Durchlaufcharakter hatte, da in den Jahren 1993, 1994 und 1995 überhaupt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Hat die Umsatzsteuer aber keinen Durchlaufcharakter, kommt die Behandlung der Umsatzsteuer nur nach dem Bruttosystem in Betracht, d. h. die Umsatzsteuer ist als Einnahme bzw. als Ausgabe…
…im Zeitpunkt der Bezahlung Betriebsausgaben und im Zeitpunkt der Verrechnung mit dem Finanzamt Betriebseinnahmen. Da Vereinnahmung und Verausgabung oft in verschiedenen Veranlagungszeiträumen liegen, kommt es beim Bruttosystem praktisch immer zu Periodenverschiebungen. Diese zeitliche Verschiebung kann dazu führen, dass der Gewinn im ersten Jahr höher ausfällt…