Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr., vertreten durch Dr. Peter Lechenauer/Dr. Margit Swozil, 5020 Salzburg, Hubert Sattlergasse 10, vom 5. August 2010 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide 1-4/2009, 5/2009, 6/2009, 7/200) gegen den…
…der Feststellung, dass der Bw u.a. im Prüfungszeitraum unter der Anschrift U, V-Gasse, den Bordellbetrieb "XY" geführt habe. Die erwähnten Unterlagen wiesen eindeutig darauf hin, dass die Einstellung der Prostituierten, die Preisfestlegung und das Inkasso in der Hand des Bw gelegen wären, weshalb…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW in Liquidation, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, vom 3. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes W vom 4. November 2002 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1998 bis 2001, Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000…
Grunde gelegt zu werden (vgl. VwGH 16.5.2002, 98/13/0195). Im Schlussbesprechungsprogramm - auf das zur Begründung in den angefochtenen Bescheiden verwiesen wurde - werden von der Betriebsprüfung insbesondere unter Pkt 2. (z.B. 1998 und 1999 konnten keine Abrechnungsbelege der Kreditkartenumsätze vorgelegt werden) und…
…die Nutzung der Zimmer ein zeitabhängiges Entgelt zu zahlen war, ohne weitere Erläuterungen nicht hinreichend, um von einer vollständigen Erfassung der Erlöse eines Bordellbetriebes auszugehen) und die Bw., soweit sich dies den vorgelegten Akten des Finanzamtes entnehmen lässt, stets Verluste aus Gewerbebetrieb erklärt hat. "Ist…
…wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juli 2007 ab und begründete dies - auszugsweise wörtlich wieder gegeben - wie folgt: "Die Berufungswerberin betreibt am Standort T einen Bordellbetrieb. Im Juli 2006 wurde durch die damalige Prüfungsabteilung Strafsachen im Rahmen finanzstrafrechtlicher Ermittlungen eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei ua…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Dock und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WP, vertreten durch DMW, vom 22. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 10. Juni 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 bis 2005, Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 bis 2005 und…
Wenn sie sagen, der Bw. hat in diversen Foren im Internet Mädchen gesucht, so ist das meines Erachtens ja in Ordnung, weil er schauen muss, er lebt ja von der Zimmervermietung bzw vom Getränkeverkauf. Er muss halt immer schauen, dass auf jeden Fall genug Mädchen…
…VwGH 15.6.2005, 2002/13/0104 und VwGH 22.9.2005, 2003/14/0002 erstmals die wichtigsten Grundsätze für die Umsatzbesteuerung von Bordellbetreibern hinsichtlich der Umsätze der Prostituierten vom Höchstgericht festgelegt wurden, ist ein Fakt. Es liegen daher keine wichtigen Gründe iSd § 76 Abs…
…darauf ankomme, ob Prostituierte derart in den Bordellbetrieb eingegliedert sind, dass der auf sie entfallende Entgeltteil nicht als Fremdgeld vom Zimmererlös abgespaltet werden kann. Für den Gast müsse, um eine Einbeziehung des Honoraranteils für die Prostituierten in die Umsätze des Bordellbetreibers zu vermeiden, klar erkennbar…
…L, T 10 Prostituierte ihrer Tätigkeit nach und war die angeführte Adresse als Bordellbetrieb (Nobelbordell) stadtbekannt. An Eintritt musste von den Besuchern ("außerordentlichen Mitgliedern") im Prüfungszeitraum 480,-- S bezahlt werden. In diesem Betrag waren die Konsumation von drei Getränken freier Wahl und die Saunabenützung inkludiert…
…sich die ho. Rechtsmittelbehörde in objektiver Beweiswürdigung anschließen - einhellig hervor, dass der Verein "I" nur rein formell bestanden hatte und die Bereiche "Verein I", "Bordellbetrieb I" (dass ein solcher tatsächlich betrieben worden war, wurde nie bestritten !) und Mietverhältnis (Hausbesitzer/Mietergemeinschaft) - so etwa auch Anita M ! …
…ob die Umsätze der Bw als Umsätze aus "gewerblicher Vermietung" umsatzsteuerfrei (so die Bw) oder als Umsätze aus Bordellbetrieb umsatzsteuerpflichtig (so das Finanzamt) sind und ob die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2006 rechtmäßig ist. Einer "Sachverhaltsdarstellung" der Bw zur Umsatzsteuererklärung 2006 (in der Folge…
…Prostituierten zu werten ist. In ständiger Rechtsprechung und Entscheidungspraxis wird die Rechtsmeinung vertreten, dass die Konsumation von Getränken bei derartigen Betrieben - gleichgültig ob als Bordellbetrieb im engeren Sinn oder als Animierbetrieb anzusehen - regelmäßig Teil der Hauptleistung sei, um den Betreiber entsprechend höhere Einnahmen zu sichern…
…hat Räume samt entsprechender Ausstattung zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, für die Organisation des Bordellbetriebes gesorgt, Werbung für die Etablissements betrieben, zumindest auf einer Getränkekarte "Richtpreise" angegeben, in seinem Betrieb den Kunden Gelegenheit zum Erhalt von Prostitutionsleistungen geboten, das Inkasso der Erlöse für…
…Juni 2007 richtet. a. Prostitutionsentgelte Die Bw. betrieb in P zwei Animierlokale mit angeschlossenem Bordellbetrieb. In diesen beiden Lokalen verdienten im Berufungszeitraum (eine unbestritten große Anzahl von) Ost- und außereuropäischen Frauen ihren Lebensunterhalt durch Prostitution. Als tatsächlicher Geschäftsführer leitete RN die wirtschaftlichen Geschicke der Bw…
…teilte sie mit, dass dies nicht zuträfe, da diese arbeiten könnten wann sie wollen. Die Höhe des "Schandlohnes" hätten sie sich unter einander ausgemacht, was immer schon so der Fall gewesen sei. Eine Art Hausordnung für den Bordellbetrieb in X. existiert; z. B. dürfe ein…
…sei anzunehmen, dass die Prostituierten aus osteueropäischen Ländern oder der Dominikanischen Republik einerseits persönlich und wirtschaftlich vom Bordellbetreiber abhängig seien und andererseits in den betrieblichen Organismus eingegliedert seien. In Berufung und Vorlageantrag bringt die Bw dagegen vor: Es liege keine Einschränkung der Arbeitszeit vor. Das…
…der Leistung im Zusammenhang mit dem "Schandlohn" unrichtig ist. - So hat sich die Behörde I. Instanz mit der Hausordnung des gegenständlichen Bordellbetriebes nicht befasst: Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung wurde der Behörde I. Instanz nämlich die Hausordnung, welche seit Beginn der Betriebstätigkeit der [Bw] ausgehängt ist…