…dass die Ehe aufrecht sei, um Auskunft darüber, ob ein steuerlicher Vertreter in Österreich vorliege und um Vorlage einer Bestätigung über die erste polizeiliche Meldung in Österreich. In Beantwortung des Vorhaltes führte der Bw. aus, dass seine Gattin in den Jahren 1997 bis 2003 kein…
…in Rz. 342 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR) Bezug genommen. Abgesehen vom Umstand, dass die LStR mangels entsprechender Kundmachung keine generelle Rechtsvorschrift darstellen und daher weder den Abgabepflichtigen gegenüber Rechte oder Pflichten begründen können, noch gegenüber dem VwGH oder dem UFS normative Bindungswirkung entfalten, hat sich…
…des Gesetzgebers, den Individualverkehr - durch grundsätzlich geringere steuerliche Abzugsmöglichkeiten - zu reduzieren. Der Vertreter des Finanzamtes replizierte darauf, dass die Lohnsteuerrichtlinien für den UFS und den VwGH keine Bindungswirkung entfalten. Die dort genannten 120 km seien keine starre Grenze. Die LStR nennten auch Fälle, in denen…
…Die Ausführungen zu Rz. 721 LStR 2000 beziehen sich nur auf Dienstreisen nach § 26 Z 4 EStG 1988 bei denen der Arbeitgeber dem Dienstnehmer aus Anlass einer in seinem Auftrag durchgeführten Reise die Reisekosten ersetzt und nicht auch auf Reisen im Sinne des § 4 Abs…
…grundsätzlich keine Bindungswirkung für ein rechtsprechendes Organ. Darstellungen z.B. in den Lohnsteuerrichtlinien stellen keine bindende Rechtsquelle für Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates dar. Dies wird in den Einleitungen diverser Richtlinien auch klar zum Ausdruck gebracht: "Die Lohnsteuerrichtlinien stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz dar, der im…
…303 Tz 14). Im Einkommensteuerrecht herrscht das Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Maßgebend ist im vorliegenden Fall das Veranlagungsjahr 2003. Dass in den Jahren 2001 und 2002 die Einkünfte im jeweiligen Erstbescheid nicht versteuert wurden, hat für das Jahr 2003 keine Bindungswirkung. Es ist auch darauf hinzuweisen…
…ob der die Ausgleichszulage zuerkennende Bescheid der gesetzlichen Sozialversicherungsanstalt eine Bindungswirkung im Einkommensteuerverfahren zur Frage der Steuerbefreiung wegen Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 entfaltet, weil zwischen beiden Verfahren die Beziehung von Vorfrage und Hauptfrage besteht, auch wenn weder der…
…Eine Bindungswirkung an eine günstigere Entscheidung aus dem Jahr 2003 für die Folgejahre 2004 bis 2006 besteht nicht. Es ist jedes Veranlagungsjahr einzeln und für sich zu überprüfen und der Sachverhalt zu würdigen. Auf Grund der dargelegten Ausführungen konnte den gegenständlichen Berufungen kein Erfolg beschieden…
…Reisen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) des Bundesministeriums für Finanzen für den UFS keine zu beachtende Rechtsquelle darstellen, da es sich nur um interne Erlässe der Finanzverwaltung handelt. Diese sind keine verbindlichen Rechtsnormen, entfalten keine Bindungswirkung für die Rechtssprechung der Höchstgerichte oder des UFS.…
…der bestehenden Gesetzeslage. Dem Einwand der Bw., nach den LStRL 2002 (Rz 222) sei der Bezug von Kleinstmengen zu vernachlässigen und somit nicht als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu besteuern, ist zu entgegen, dass Erlässe der Finanzverwaltung keine Rechtsnormen sind und deshalb keine Bindungswirkung…
…dadurch keine Bindungswirkung für andere Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates entstanden. Das persönlich und sachlich unabhängige Mitglied des UFS ist in Ausübung seines Amtes an keine Weisungen gebunden (§ 6 UFSG). Entsprechend der Stellung eines Richters besteht eine Bindung ausschließlich an das Gesetz. Die Unabhängigkeit der Senatsmitglieder…
…2002 (LStR 2002) des Bundesministeriums für Finanzen für den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) als Abgabenbehörde zweiter Instanz keine zu beachtende Rechtsquelle darstellen, da es sich nur um interne Erlässe der Finanzverwaltung handelt. Diese sind keine verbindlichen Rechtsnormen, entfalten keine Bindungswirkung für die Rechtsprechung der Höchstgerichte oder…
…2002 (LStR 2002) des Bundesministeriums für Finanzen ergeben, für den UFS (dh für die zweite Instanz) keine zu beachtende Rechtsquelle darstellen, da es sich nur um interne Erlässe der Finanzverwaltung handelt. Diese sind keine verbindlichen Rechtsnormen, entfalten keine Bindungswirkung für die Rechtsprechung der Höchstgerichte oder…
…968 ff. LStR 2000 oder BFH 30.5.1996, V R 2/95 betreffend gastspielverpflichtete Opernsängerin, BFH 2.12.1998, X R 83/96, betreffend Rundfunkermittler, oder BFH 16.5.2002, IV R 94/99 betreffend Co-Pilot eines Verkehrsflugzeuges). Dass der Bw. an Dienstzeiten…
…Erkenntnisse, in denen ausschließlich sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte zu beurteilen waren, näher einzugehen. Auch wenn Erlässe und Richtlinien der Finanzverwaltung keine Rechtsnormen sind und damit keine Bindungswirkung entfalten, so ist doch der Vollständigkeit halber klar zu stellen, dass die Behauptung im Schreiben vom 17. Juli…
…vorgesehen. Das Gegenteil ist der Fall. Nach den LStR 2002, Rz 34, werden Stipendien die nach Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung ausbezahlt werden, ebenso wie in dem von der Berufungswerberin genannten Erlass des BMF vom 29.3.1996 07 0600/1 IV/7/96, grundsätzlich…
…von 7.785,53 € konnten daher auch mangels Unterhaltspflicht der Berufungswerberin nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Auch die Anwendung Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStRL2002) vermöchte an diesen Ergebnis nichts zu ändern. Denn auch nach den LStRL 2002 können Krankheitskosten für nahe Angehörigen nur dann als…
…Verurteilungen, wo Bindungswirkung besteht. Soweit die Bw daher bezüglich ihrer Unternehmereigenschaft das Grammatikspiel "Wie wilde Wörter würdevolle Würdenträgen werden" und das Werk "Die Bibel und die Astrologie" ins Treffen führt, wird auf die unter Punkt 2.1 in der Berufungsentscheidung vom 5.12.2008, RV…
…0109). Aufgrund der Bindungswirkung des für die Lohnzahlungszeiträume 1/2000 bis 2/2002 ergangenen Haftungs- und Abgabenbescheides für das gegenständliche Haftungsverfahren und der diesem Bescheid zugrunde liegenden Feststellungen, wonach es für die Lohnzahlungszeiträume 1/2000 bis 2/2002 wegen festgestellter Abfuhrdifferenzen ausschließlich zu Lohnabgabennachforderungen, nicht…
…USt (Gesamtbetrag: 132.248,47 €). Auf der diesbezüglichen Rechnung (S 37 f. NoVA-Akt) ist weiters angeführt: "Sonderausstattung: Antara Capuccino, Aufpreis 184 PS, Automatikgetriebe, Tempomat, Klimaanlage Fahrerhaus, Reserveradhalterung, Vorbereitung für AHK, Auflastung auf 5.300 kg, Kraftstofftank 100 Ltr., Paket Comfort (bestehend aus: Radiovorbereitung…