…an die Bf gerichteten) Bescheid festgestellt hat, dass die bei der Errichtung des Bauvorhabens ML in Graz, XXYY , als Recyclingbaustoff eingesetzten 10.453,9 Tonnen Baurestmassen dem Altlastenbeitrag unterliegen. Dieser Feststellungsbescheid ist in der Folge durch den die gegen ihn erhobene Berufung als unbegründet abweisenden…
…auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Verbindlichkeit von Bescheiden als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, besteht eine Bindung im Einkommensteuerverfahren an die Feststellung von Einkünften…
…einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Bescheide stellen gemäß § 192 BAO Grundlagenbescheide z.B. für die abgeleitete Einkommensteuer der Beteiligten dar. Das bedeutet, dass im Einkommsteuerverfahren der Beteiligten eine Bindung an die im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO getroffenen…
…gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften - wie bei einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft - mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand dieser Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (§ 188 Abs. 3 BAO). Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen werden den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zugrundegelegt (§…
…der Anlage B GmbH, nach Deutschland und somit außerhalb des Bundesgebietes, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt." An diesen Spruch im Feststellungsbescheid war das Zollamt Innsbruck in seinem abgeleiteten Abgabenbescheid vom 2. Februar 2009 genauso gebunden wie im nachfolgenden Berufungsverfahren. Entgegen der Behauptung der…
…Shredder-Betrieben der Argumentation der erstinstanzlichen Behörde entgegenzutreten. Allerdings geht sie dabei mit keinem Wort auf die im streitgegenständlichen Fall so wesentliche Begründung des Zollamtes Innsbruck ein, die Abgabenbehörde wäre in ihrer Entscheidung an den Feststellungsbescheid der BH Innsbruck vom 17. Dezember 2007, GZ X…
…Höhe des im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) der V-KG festgestellten Anteils des Berufungswerbers am Veräußerung- und Aufgabegewinn dieser Personengesellschaft eine Bindung an diese Feststellung für den zu erlassenden Einkommensteuerbescheid des Jahres 2000 besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind…
…im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann nach § 252 Abs. 1 BAO der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen…
…im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann nach § 252 Abs. 1 BAO der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen…
… 295 Abs. 1 BAO erlassener Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 12. März 2008 auf einen rechtswirksam erlassenen Feststellungsbescheid basiert. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Grundlagenbescheid überhaupt rechtswirksam erlassen wurde. Davon kann aus den…
…und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. § 252. (1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Vor…
…der Einkünfte der Berufungswerberin an der gegenständlichen Beteiligung gemäß § 192 BAO eine unbedingte Bindung an die Feststellungen laut Feststellungsbescheid. Im Rahmen der gegenständlichen Berufungsentscheidung, die im Einkommensteuerverfahren (Einkommensteuer 2002) ergeht, war sohin der im Feststellungsverfahren festgestellte Anteil von Frau Mag. B an den Einkünften aus…
…gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften - wie bei einer Kommanditgesellschaft - mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand dieser Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (§ 188 Abs. 3 BAO). Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen werden den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zugrundegelegt (§ 192…
…auf ihre gesetzliche Bindung an die Mitteilung des die Einkünfte der Gesellschaft feststellenden Finanzamtes bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides. B) Sachverhalt: Aufgrund der Aktenlage ergibt sich folgender für die rechtliche Beurteilung entscheidungsrelevante Sachverhalt: Am 10. September 2007 erging - gleichzeitig mit dem entsprechenden Feststellungsbescheid für das…
…Abgabenbehörde erster Instanz auf ihre gesetzliche Bindung an die Mitteilung des die Einkünfte der Gesellschaft feststellenden Finanzamtes bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides. B) Sachverhalt: Aufgrund der Aktenlage ergibt sich folgender für die rechtliche Beurteilung entscheidungsrelevante Sachverhalt: Der Bw war im Jahr 2003 an der Fa…
…BAO). Daher besteht etwa eine Bindung im Einkommensteuerverfahren an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, § 192 Tz 2f). In dem einen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid betreffenden Berufungsverfahren können Einwendungen gegen den zugrunde liegenden Feststellungsbescheid nicht mit Erfolg erhoben werden…
…Juni 2009, 2006/07/0150)." Folglich ist der UFS an den Spruch des oben zitierten Feststellungsbescheides genauso gebunden wie es das Zollamt Y im bisherigen Verfahren war, zumal eine Übereinstimmung des im Feststellungsverfahren von der Bf dargelegten und vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung bewerteten Tatbestands…
…des Landeshauptmanns von Tirol, und stellt dabei die Begründung des Zollamtes Innsbruck in Abrede, die Abgabenbehörde wäre in ihrer Entscheidung an den Feststellungsbescheid gebunden gewesen. Dieses Feststellungsverfahren war tatsächlich nicht geeignet eine Bindungswirkung im gegenständlichen Verfahren zu erzeugen, weil es nicht von der Bf initiiert…
…des Landeshauptmanns von Tirol, und stellt dabei die Begründung des Zollamtes Innsbruck in Abrede, die Abgabenbehörde wäre in ihrer Entscheidung an den Feststellungsbescheid gebunden gewesen. Dieses Feststellungsverfahren war tatsächlich nicht geeignet eine Bindungswirkung im gegenständlichen Verfahren zu erzeugen, weil es nicht von der Bf initiiert…
…einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Bescheide stellen gemäß § 192 BAO Grundlagenbescheide z.B. für die abgeleitete Einkommensteuer der Beteiligten dar. Das bedeutet, dass im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten eine Bindung an die in den Feststellungsbescheiden (gemäß § 188 BAO…