…Warennummer 4420 1019 00 2 unzutreffend sei. Bei diesen Gegenständen handle es sich, laut der Argumentation des Berufungswerbers, vielmehr um "Originalkunstwerke der Bildhauerkunst", wobei in diesem Zusammenhang auf einschlägige Literaturausgaben sowie auf diverse Ausstellungen und Kataloge verwiesen wurde. Nach Aufforderung durch das Hauptzollamt Wien wurden…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw., freischaffender Bildhauer, bezieht seit dem Jahre 1993 Pensionseinkünfte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Weiterhin erzielt er Einkünfte (weitgehend negative Einkünfte) aus…
…Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach für ein Kunstfach (z.B. Malerei, Bildhauerei, Architektur) charakteristischen Gestaltungsprinzipien oder ist sie auf dieselbe Stufe zu stellen wie diese, weil die Tätigkeit eine vergleichbar weit reichende künstlerische Ausbildung und Begabung erfordert, dann ist diese Tätigkeit als…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HB, Bildhauer, 1170 Wien, HStr, vertreten durch Mayer & Scholik, Steuerberatungs- WirtschaftstreuhandGmbH., 3340 Waidhofen, Oberer Stadtplatz 16, vom 1. Juni 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 4. Mai 1999 betreffend Umsatzsteuer…
…Gegenstandes bestehenden Tätigkeit ist ausschließlich die Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach für ein umfassendes Kunstfach (zB Malerei, Bildhauerei, Architektur) charakteristischen Gestaltungsprinzipien oder ist sie auf dieselbe Stufe zu stellen wie diese, weil die Tätigkeit eine vergleichbar weit reichende künstlerische Ausbildung und Begabung…
…Künstler ist anzusehen, wer eine persönliche und eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach (z.B. Malerei, Bildhauerei, Architektur etc.) aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet und sich nicht nur darauf beschränkt Erlernbares oder Erlerntes wiederzugeben (VwGH 25.3.1960, 2.12.1966, 31.10.1972, 4.4…
…9 nachvollziehbar und sachgerecht. Weder nachvollziehbar noch sachgerecht sei hingegen, dass sie allein Künstler und Schriftsteller begünstige. Vielmehr sei ein großer Teil der "Neuen Selbständigen" in exakt derselben Situation wie etwa ein Bildhauer, der für eine Großskulptur eine (relativ) große Summe einnehme, von der er…
…bei einem Kunsttischler, Stukkateur, Steinmetz, Bildhauereibetrieb oder bei einem Restaurateur zu erhalten, da es bei diesen aufgezählten Berufen keine Anstellung im Lehrverhältnis gebe und daher lediglich über ein ordentliches Studium an einer dafür vorgesehenen Studienstätte, wie der "Goetheanistischen" eine umfassende Ausbildung gewährleistet sei. Außerdem sei…
…Kunst (konkret an der Fachschule für Malerei, der Fachschule für Bildhauerei und der Höheren Abteilung für Grafik und Kommunikationsdesign) habe sie folgende Unterrichtsfächer gelehrt: • Stilkunde: Dieses Unterrichtsfach erfasse die Kunstgeschichte von der Frühzeit bis zur zeitgenössischen Kunst. Dabei werde nicht ausschließlich nach Kunstepochen in chronologischer…
…606). Laut Studienplan erfolgt dadurch keine Verzögerung des Studiums: Studierende, die eines der o.a. Studien (Malerei u. Grafik, Medailleurkunst und Kleinplastik, Bildhauerei und Tapisserie) vor dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, haben das Recht, sich freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen und Lehrveranstaltungen, die…
…in einem Arbeitszimmer zu bewerkstelligen sind. Zu diesem Berufsbild zählen Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponisten, Bildhauer, Heimarbeiter, "Heimbuchhalter", Teleworker usw. Bei Tätigkeiten hingegen, deren Mittelpunkt jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt, prägt die außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübte Tätigkeitskomponente das Berufsbild entscheidend. Die mit der Tätigkeit (auch…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…
…dem Erblasser gegeben habe, nämlich eine mündliche, die unter Beisein der Kinder als Zeugen getroffen worden sei und, die für den Fall, dass der Verstorbene als freischaffender Bildhauer höhere Einkünfte erwirtschaftet hätte, eine Rückzahlungsverpflichtung, die dadurch automatisch eingetreten wäre, geregelt hätte. Gerade weil allen Kindern…